Daten für die Schulzahnmedizin erfassen
Anleitung
-
Übermittlung der Daten
Das vorliegende Formular ermöglicht die Übermittlung der Daten aus den jährlichen Schulzahnuntersuchungen und Präventionsmassnahmen, die Sie in Ihren Gemeinden gemäss § 51 des Gesundheitsgesetzes (GesG) und Abschnitt I der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ) umsetzen.
Gesetzliche Grundlagen
-
Bevor Sie starten
Damit Sie das Formular vollständig ausfüllen können, bitten wir Sie, alle Daten aus den jährlichen Schulzahnuntersuchungen sowie zu Präventionsmassnahmen Ihrer Schule bereit zu halten. Mittels dieses Formulars müssen keine zusätzlichen Dokumente mehr übermittelt werden.
Die Daten werden mit dem Knopf «Senden» gesichert an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich übermittelt. Sie können den Vorgang vorher abbrechen, was allerdings zum Verlust der Daten führt.
Bitte beachten Sie, dass die übermittelten Daten von der Gesundheitsdirektion nicht manuell angepasst werden. Sollten Sie merken, dass Sie für das laufende Schuljahr falsche Daten übermittelt haben, bitten wir Sie, das Formular erneut als «Korrektur» zu übermitteln.
-
Formular ausfüllen
Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
Telefon
08:00 bis 12:00 Uhr;
13:30 bis 16:00 Uhr