Berufsausübungsbewilligung beantragen
Anleitung
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Bevor Sie das Formular ausfüllen
- Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 20 Minuten ein.
- Die Daten können nicht für eine spätere Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.
- Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus.
- Halten Sie alle nötigen Unterlagen (als PDF oder JPEG) bereit.
- Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung des Amts für Gesundheit erhalten haben.
Gültigkeitsdauer
Die Berufsausübungsbewilligung wird jeweils für die Dauer von zehn Jahren, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres erteilt. Danach wird sie für längstens drei Jahre erteilt. Zur Erneuerung der Berufsausübungsbewilligung muss erneut ein Gesuch gestellt werden.
Gebühren
Für Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen und psychologische Psychotherapeut/innen beträgt die Gebühr für die erstmalige Erteilung der Berufsausübungsbewilligung 1000 Franken, für die Erneuerung 250 Franken.
Für die anderen Gesundheitsberufe beträgt die Gebühr für die erstmalige Erteilung der Bewilligung 800 Franken, für die Erneuerung 200 Franken.
Sofern Sie in einem anderen Kanton über eine gültige Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung verfügen, haben Sie Anspruch auf ein kostenloses Verfahren. Verwenden Sie dafür den Service «Bewilligung aus einem anderen Kanton bestätigen».
Bearbeitungsdauer
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen.
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