Muttersprachliche Begleitung

Die muttersprachliche Begleitung unterstützt geflüchtete Familien mit Kleinkindern. Begleitpersonen, die die gleiche Muttersprache sprechen, besuchen die Familien an einem Ort ihrer Wahl. Sie informieren über Angebote der frühen Kindheit und begleiten die Familien bei Bedarf persönlich dorthin. Das Ziel ist, Familien bei Integration und Förderung zu stärken. Gemeinden und Fachpersonen profitieren, da Familien leichter Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten finden.

Angebot kurz erklärt

Für Familien mit Fluchthintergrund ist der Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) oft erschwert. Häufig fehlen ihnen Informationen, sie kennen oder verstehen die Angebote nicht oder trauen sich nicht, diese zu nutzen.

Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) stellt deshalb im Rahmen der Integrationsagenda Zürich (IAZH) und des kantonalen Integrationsprogramms KIP 3 (2024–2027) die muttersprachliche Begleitung zur Verfügung. Dieses Angebot ist für die Familien kostenlos. 

Wie die Begleitung funktioniert

Familien mit Kleinkindern werden von muttersprachlichen Begleitpersonen zu Hause besucht oder an öffentlichen Orten in ihrem vertrauten Lebensumfeld getroffen.

Die Begleitpersonen:

  • informieren über Angebote der frühen Kindheit (z. B. Kinderbetreuung, Sprachförderung, Freizeitangebote)
  • begleiten Familien mit ihren Kindern in die Mütter- und Väterberatung oder zu passenden Förder- und Familienangeboten
  • bieten persönliche Begleitung mit bis zu fünf Treffen à ca. 1,5 Stunden, individuell vereinbart
  • sind mobil: sie treffen die Familien zu Hause oder an einem öffentlichen Ort nach Wahl
  • kommunizieren in der Muttersprache der Familien

Sprachen


Arabisch, Englisch, Farsi/Dari, Kurdisch, Russisch, Tigrinya, Türkisch,  und Ukrainisch. In einzelnen Bezirken werden ausserdem Amharisch und Französisch angeboten. Weitere Sprachen auf Anfrage.

Aufnahmekriterien für geflüchtete Familien

  • Aufenthaltsstatus: N, S, F oder B
  • Zielgruppe: Familien mit mindestens einem Kind im Alter von 0 bis 4 Jahren oder werdende Eltern (Schwangere)
  • wohnhaft im Kanton Zürich (Stadt Zürich ausgeschlossen)

Anmeldung

Geflüchtete Familien mit Kleinkindern können angemeldet werden durch:

  • die fallführenden Stellen (FFST) in den Gemeinden
  • Fachpersonen
  • die Eltern

Flyer und Postkarten zur Information

Sie möchten Fachpersonen und Gemeinden mit gedruckten Flyern über das Angebot informieren? Sie möchten gedruckte Postkarten an geflüchtete Familien verteilen? Dann melden Sie sich bei der zuständigen Geschäftsstelle und bestellen Sie die kostenlosen Kommunikationsmittel.

Bezirke Andelfingen und Winterthur: gwa.winterthur@ajb.zh.ch

Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster: gwa.wetzikon@ajb.zh.ch

Bezirke Affoltern, Dietikon, Horgen: gwa.horgen@ajb.zh.ch

Bezirke Bülach und Dielsdorf:
gwa.buelach@ajb.zh.ch

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung – Gemeinwesenarbeit der Bezirke Affoltern, Dietikon, Horgen

Adresse

Bahnhofstrasse 6
Postfach 20
8810 Horgen
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 92 42

Telefon

E-Mail

gwa.horgen@ajb.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: