Reisekosten Sonderpädagogik zurückfordern
Anleitung
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Bevor Sie starten
Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Angaben haben:
Vorteile:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes oder der/des Jugendlichen
- Name, Vorname und Adresse der Rechnungssteller/in (muss identisch sein mit Kontoinhaber/in)
- Bank- oder Postkonto lautend auf Rechnungssteller/in
- Für Reisekosten: Therapiedaten, Art der Massnahme, Strecke, Billettkosten
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Formular ausfüllen und ausdrucken
Öffnen Sie das PDF-Formular Rückforderung Reisekosten Sonderpädagogik. Alle blau hinterlegten Felder können Sie direkt im PDF ausfüllen. Die Rückforderung kann nur dann ausbezahlt werden, wenn die nötigen Angaben korrekt und vollständig sind.
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Bestätigung der Therapiestelle einholen
Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus und lassen Sie es von der Therapiestelle unterschreiben.
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Formular einsenden
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Sonderpädagogische Massnahmen
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Prüfung und Rückerstattung
Die Rechnungen für Reisekosten für sonderpädagogische Massnahmen werden von der Zentralstelle Sonderpädagogik Frühbereich geprüft.
Sind die Angaben zur rechnungsstellenden Person vollständig, die Berechnung der Fahrkosten korrekt und alle notwendigen Angaben der Therapiestelle vorhanden, werden die Reisekosten auf das im Formular angegebene Konto überwiesen. Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben wird mit der rechnungsstellenden Person Kontakt aufgenommen.
In der Regel sind die Reisekosten spätestens acht Wochen nach Eingang der Rechnung zurückerstattet.
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Sonderpädagogische Massnahmen