Reisekosten Sonderpädagogik zurückfordern

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Angaben haben:

    Vorteile:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes oder der/des Jugendlichen
    • Name, Vorname und Adresse der Rechnungssteller/in (muss identisch sein mit Kontoinhaber/in)
    • Bank- oder Postkonto lautend auf Rechnungssteller/in
    • Für Reisekosten: Therapiedaten, Art der Massnahme, Strecke, Billettkosten
  2. Formular ausfüllen und ausdrucken

    Öffnen Sie das PDF-Formular Rückforderung Reisekosten Sonderpädagogik. Alle blau hinterlegten Felder können Sie direkt im PDF ausfüllen. Die Rückforderung kann nur dann ausbezahlt werden, wenn die nötigen Angaben korrekt und vollständig sind.

  3. Bestätigung der Therapiestelle einholen

    Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus und lassen Sie es von der Therapiestelle unterschreiben.

  4. Formular einsenden

    Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:

    Amt für Jugend und Berufsberatung

    Adresse

    Dörflistrasse 120
    8090 Zürich
    Route (Google)
  5. Prüfung und Rückerstattung

    Die Rechnungen für Reisekosten für sonderpädagogische Massnahmen werden von der Zentralstelle Sonderpädagogik Frühbereich geprüft.

    Sind die Angaben zur rechnungsstellenden Person vollständig, die Berechnung der Fahrkosten korrekt und alle notwendigen Angaben der Therapiestelle vorhanden, werden die Reisekosten auf das im Formular angegebene Konto überwiesen. Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben wird mit der rechnungsstellenden Person Kontakt aufgenommen. 

    In der Regel sind die Reisekosten spätestens acht Wochen nach Eingang der Rechnung zurückerstattet.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Sonderpädagogische Massnahmen

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 18

Telefon

E-Mail

spm@ajb.zh.ch