Jugendfilmwesen

Für die Zulassung zu öffentlichen Filmvorführungen sowie Filmen auf Trägermedien gelten im Kanton Zürich die Empfehlungen der schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film. Die gesetzliche Zuständigkeit liegt jedoch beim kantonalen Jugendfilmwesen.

Inhaltsverzeichnis

Über uns

Seit dem 1. Juli 2019 ist das neue Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) in Kraft. Dieses hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen. Es umfasst neben dem Bereich der Filmvorführungen auch jenen der Trägermedien, wozu neben DVDs auch Video- und Computerspiele gehören.

Im Kanton Zürich gelten für die Zulassung zu öffentlichen Filmvorführungen sowie Filmen auf Trägermedien wie DVDs die Empfehlungen der schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film. Die Kommission legt schweizweit die Altersfreigaben für Kinofilme fest. Die gesetzliche Zuständigkeit liegt jedoch nach wie vor beim Kanton, zuständig dafür ist das Jugendfilmwesen, welches zur Oberjugendanwaltschaft gehört.

Marcel Riesen-Kupper, lic. iur.

Leitung Jugendfilmwesen

Kontakt

lic. iur. Marcel Riesen-Kupper

Kontakt

Oberjugendanwaltschaft

Adresse

Zürcherstrasse 15
8400 Winterthur
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Telefon

+41 43 258 41 70

Telefon

E-Mail

kanzlei.oberjugendanwaltschaft@ji.zh.ch

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Medienstelle der Jugendstrafrechtspflege

Adresse
Zürcherstrasse 15
8400 Winterthur
Route (Google)

    

Telefon
+41 43 258 41 81

E-Mail
medien-jugendanwaltschaften@ji.zh.ch