Akteneinsicht

Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.

Einsicht in Behördenakten

Jeder Person steht das Recht zu, in Behördenakten Einsicht zu nehmen. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegen stehen.

Verzeichnis der Informationsbestände

Gemäss § 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4) bzw. § 6 der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV, LS 170.41).

Jede Verwaltungseinheit veröffentlicht ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände. Das Verzeichnis enthält

  • eine Übersicht über die Aufgabenbereiche der jeweiligen Organisationseinheit (Registraturplan),
  • Angaben über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen.

In der Fachstelle Integration sind folgende Datenverwaltungssysteme im Einsatz:

Bezeichnung Art1e = elektronisch Zweck Personendaten
CMI axioma e Erfassung, Weiterleitung und Abwicklung der Geschäfte (einschliesslich Angaben zu den beteiligten Personen), Wissensmanagement ja
CMS e Informationen von Verwaltungsstellen zwecks Veröf-fentlichung im Intranet und Internet
ja
ja
SAP e Buchhaltungsabwicklung
ja
SAP-Stäfa/HR-Info e Führung der Personalinformationen und Personalakten ja
LERF e Zeit- und Leistungserfassung durch das Personal ja
Aktenschrank
Recht & Support
e
Originalverträge mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern ja

1 e = elektronisch

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 31


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9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

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