Zuständigkeiten

Wer ist in der Gemeinde für die Anstellung von Schulassistenzen zuständig? Wer plant die Einsätze und wer teilt ihnen Aufgaben zu? Hier finden Sie Informationen zu den Rollen und Aufgaben von Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen und Fachpersonen sowie Schulassistenzen.

Gemeinden

Die Gemeinden sind verantwortlich für die Anstellung und Finanzierung von Schulassistenzen. Die Rahmenbedingungen der Anstellung werden von der Schulpflege festgelegt.

Empfehlung

Die Gemeinden haben Spielraum bei der Festlegung der Aufgaben und der Anstellungsbedingungen von Schulassistenzen. Sie entscheiden, in welchem Einsatzbereich sie Schulassistenzen einsetzen und welche Voraussetzungen dafür mitgebracht werden müssen. Für mehrheitlich administrative Entlastung wie das Protokollieren von Sitzungen, Organisieren und Begleiten von Anlässen und Ausflügen, Bestellen oder Vorbereiten von Unterrichtsmaterialien sind andere Kompetenzen notwendig als für eine Unterstützung im Unterricht oder das Begleiten von Kindern im Rahmen einer sonderpädagogischen Massnahme.

Schulbehörden

Die Schulbehörden erarbeiten ein Konzept zum Einsatz von Schulassistenzen in ihrer Gemeinde. Das Konzept weist die notwendigen Ressourcen aus und dient als Entscheidungsgrundlage für die Anstellung von Schulassistenzen. Die im Konzept beschriebenen Zielsetzungen und Einsatzbereiche helfen, die Rolle und die Aufgaben der Schulassistenzen festzulegen.

Schulleitungen

Die Schulleitung ist die direkte Vorgesetzte der Schulassistenzen. Sie trägt die personelle Führungsverantwortung und plant die Einsätze. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört die Förderung und Weiterbildung des Schulteams – dazu gehören auch die Schulassistenzen.

Empfehlung

Mit einer guten Planung kann die Schule vermeiden, dass Unterstützung fehlt oder zu spät bereitgestellt wird. Die Schulleitung berücksichtigt die Bedürfnisse der einzelnen Klassen und Lehrpersonen sowie der ganzen Schule. Besonders achtet sie auf den vorhersehbaren Bedarf, zum Beispiel in Kindergartenklassen zu Beginn eines Schuljahres. Bei besonderen Situationen in einer Klasse kann die Schulleitung den Einsatzplan kurzfristig ändern.

Lehrpersonen / Fachpersonen

Die Lehrperson bzw. die Fachperson trägt die Hauptverantwortung für den Unterricht. Sie hat gegenüber der Schulassistenz eine fachliche Führungsrolle: sie leitet die Schulassistenz an und überträgt ihr Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Empfehlung

Die Lehrperson bzw. die Fachperson informiert die Schulassistenz wenn nötig über Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler.

Schulassistenzen

Schulassistenzen haben ausschliesslich die Funktion einer Hilfsperson. Sie übernehmen im Unterricht und in der Schule von Lehr- und Fachpersonen konkrete Aufgaben und führen diese aus.

Empfehlung

Schulassistenzen betreuen und begleiten Kinder und Jugendliche beim Lernen, beim Lösen von Aufgaben und als Ansprechperson. Sie können auch allgemeine Funktionen übernehmen. Zum Beispiel die Organisation von Anlässen, administrative Aufgaben oder die Pausenaufsicht.

Wenn eine weitere erwachsene Person im Klassenzimmer ist und mithilft, kann das entlastend wirken und einen ruhigen Unterrichtsbetrieb sicherstellen. Der Einsatz von Schulassistenzen muss aber gut koordiniert werden mit den Fachleuten im Schulraum. Eine professionelle Zusammenarbeit und sorgfältige Absprachen sind wichtig für den erfolgreichen Einsatz von Schulassistenzen und für die Qualität des Unterrichts.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

E-Mail

paedagogisches@vsa.zh.ch