Finanzen

Wie finanzieren die Gemeinden Schulassistenzen? Wer entscheidet über das Budget für ihren Einsatz an den Schulen? Hier finden Sie Informationen zur Finanzierung und Stellenschaffung von Schulassistenzen.

Finanzkompetenzen

Die (Schul-)Gemeindeordnung regelt die Finanzkompetenzen der Schulpflege. Wenn die Schule Schulassistenzen als festen Teil des Schulpersonals einsetzen will, entstehen dadurch wiederkehrende Kosten. Viele Schulpflegen haben für wiederkehrende Kosten, die im Budget nicht eingestellt sind, keine Finanzkompetenz. Dann muss die Gemeindeversammlung dies beschliessen. Wenn die Schulpflege die Kompetenz hat, im Schulbereich Stellen zu schaffen, dann müssen die Kosten dafür im Voranschlag enthalten sein. So können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wenigstens indirekt entscheiden, ob die Schule regelmässig Schulassistenzen einsetzen kann. Das Volksschulamt empfiehlt jedoch allgemein, die feste Einführung von Schulassistenzen der Gemeindeversammlung vorzulegen.

Kontakt

Volksschulamt – Rechtsdienst

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

Telefon

+41 43 259 53 55

Sekretariat

E-Mail

rechtsdienst@vsa.zh.ch