Finanzen
Wie finanzieren die Gemeinden Schulassistenzen? Wer entscheidet über das Budget für ihren Einsatz an den Schulen? Hier finden Sie Informationen zur Finanzierung und Stellenschaffung von Schulassistenzen.
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Finanzkompetenzen
Die (Schul-)Gemeindeordnung regelt die Finanzkompetenzen der Schulpflege. Wenn die Schule sich dazu entschliesst, die Schulassistenz zu institutionalisieren und sie damit Teil des Schulpersonals wird, handelt es sich dabei um wiederkehrende Kosten. Die meisten Schulpflegen haben für wiederkehrende Kosten, die im Budget nicht eingestellt sind, nur eine geringe Finanzkompetenz. Es muss in der Regel ein Beschluss der Gemeindeversammlung erwirkt werden. Mancherorts liegt die Schaffung von Stellen im Schulbereich jedoch in der Kompetenz der Schulpflege. Die Kosten dafür müssen aber im Voranschlag enthalten sein. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben somit auf diesem Weg Gelegenheit, mindestens indirekt darüber zu befinden, ob die Schule regelmässig Schulassistenzen einsetzen kann. Das Volksschulamt empfiehlt jedoch auch in diesen Fällen, spätestens nach einer Probephase das Anliegen der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
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Volksschulamt – Rechtsdienst