Anstellung
Wie werden Schulassistenzen angestellt? Welche Rechtsgrundlagen gelten und welche Vorgaben gibt es? Schulassistenzen sind Teil des Schulpersonals mit einem eigenständigen Profil. Hier finden Sie Informationen zur Anstellung, zum Lohn und zur Weiterbildung von Schulassistenzen.
Verfügung
Schulassistenzen sind kommunale Angestellte, sie unterstehen dem kommunalen Personalrecht. Sie erhalten eine Anstellungsverfügung mit Angaben wie Funktion, Beschäftigungsgrad, Dauer der Anstellung, Lohn und Kündigungsmodalitäten.
Stellenbeschreibung
Die Stellenbeschreibung listet die Aufgaben, Kompetenzen und die Verantwortung der Schulassistenz auf.
Beschäftigungsgrad / Arbeitszeiten / Ferien
Schulassistenzen können in einem Teilpensum von ungefähr 75 Prozent arbeiten. Sie müssen während den Schulwochen mehr arbeiten und in den Schulferien die Überzeit kompensieren. Ein 100%-Pensum ist dann möglich, wenn sie zusätzliche Aufgaben in der Schule oder in der Betreuung übernehmen. Bei einem vollen Pensum haben Schulassistenzen eine fixe Bruttojahresarbeitszeit, einen Monatslohn und Anrecht auf Ferien (bedarfsgerecht auf das Schuljahr verteilt).
Empfehlung
Damit die Zusammenarbeit gut funktioniert, sollte die Schulassistenz in einem grösseren Pensum angestellt sein. Ihr Einsatz wird in der Regel auf mehrere Klassen verteilt. Kontinuität zahlt sich aus, nicht nur in der Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, sondern auch in der Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern.
Lohn
Einige Gemeinden haben ein eigenes Lohnreglement, andere übernehmen das kantonale Personalrecht. Nach kantonalem Personalrecht können Schulassistenzen maximal in die Lohnklasse 13 eingereiht werden.
Weiterbildungen
Es gibt weder ein definiertes Berufsbild noch eine Berufsausbildung für Schulassistenzen. An verschiedenen Institutionen können jedoch Weiterbildungen für den Einsatz als Schulassistenz besucht werden. Die Weiterbildungen bereiten die Schulassistenzen auf ihre Einsätze vor. Die Schulassistenzen lernen ihre Aufgaben und ihre Rolle kennen. Ausserdem bekommen sie einen Einblick in das heutige Schulsystem, wie Lehrpersonen unterrichten und wie Kinder lernen.
Die Pädagogische Hochschule Zürich (PH Zürich) vermittelt die Weiterbildung für Schulassistenzen Grundlagenwissen zur Rolle und Funktion von Schulassistenzen, zu Rechtsfragen, heutigen Unterrichtsformen und zur Zusammenarbeit im Schulhaus. Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft Lehrpersonenweiterbildung bietet Kurzweiterbildungen für Schulassistenzen an. Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik hat spezifische Angebote für Schulassistenzen in sonderpädagogischen Settings.
Für die Förderung und Weiterbildung des Schulteams und damit auch der Schulassistenzen tragen die Schulleitungen im Rahmen der Personalführung die Verantwortung. Sie prüfen mit ihren Schulassistenzen individuell, welche Weiterbildung für das vereinbarte Aufgabengebiet am besten geeignet ist.
Empfehlung
Ein bedeutender Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Einsatz von Schulassistenzen ist die gute Zusammenarbeit in der Schule und im Klassenzimmer. Deshalb empfiehlt das Volksschulamt, dass auch Lehrpersonen und Schulleitungen eine Weiterbildung zum Thema Schulassistenzen besuchen. Das kann zum Beispiel eine Fortbildung innerhalb der Schule sein.
Stellenbörse
Der Kanton Zürich hat eine eigene Stellenbörse für Schulassistenzen eingerichtet. Dort können Schulen Stellen ausschreiben. Interessierte Personen können eine Anstellung als Schulassistenz finden.
Kontakt
Volksschulamt – Rechtsdienst