Aufnahmeklassen

Einzelne Gemeinden im Kanton Zürich bieten Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse den Besuch einer teil- oder vollzeitlichen Aufnahmeklasse an.

Angebot

Der Anfangsunterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) kann in einer teil- oder vollzeitlichen Aufnahmeklasse geführt werden. Wenn möglich wird der teilzeitliche Besuch von Aufnahme- sowie Regelklasse vorgezogen. Dies erleichtert den Schülerinnen und Schülern eine schnelle Integration in den regulären Schulbetrieb.

Zuteilung

Für die Zuteilung zur Aufnahmeklasse muss ein Bedarf für DaZ-Anfangsunterricht ausgewiesen sein. Bei neu zugezogenen Kindern oder Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse führt die Schule (Schulleitung, Klassenlehrperson oder DaZ-Lehrperson) ein Erstgespräch mit den Eltern (siehe Leitfaden für Erstgespräch).

Die Einstufung beim Eintritt in die Regelklasse erfolgt altersgemäss. Beim Eintritt in die Sekundarstufe wird für die Zuteilung zu einer Abteilung und Anforderungsstufe die prognostizierte Lern- und Leistungsentwicklung berücksichtigt. Bereits während des Besuchs der Aufnahmeklasse besuchen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit und sobald wie möglich teilweise diejenige Regelklasse, in die sie voraussichtlich übertreten werden.

Zeitliche Begrenzung

«Die Schülerinnen und Schüler werden einer Aufnahmeklasse für längstens ein Jahr zugeteilt. Besucht die Schülerin oder der Schüler gleichzeitig eine Regelklasse, erfolgt die Zuteilung für längstens zwei Jahre»
(§16 Abs. 4 VSM).

Der beste Zeitpunkt für den Übertritt in die Regeklasse wird individuell beurteilt. Ein Übergang in die Regelklasse während des ersten Jahres in der Aufnahmeklasse ist je nach Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler sinnvoll. Ein wichtiger Indikator für einen vorzeitigen Übergang ist, inwiefern Schülerinnen und Schüler dem Regelunterricht folgen können. Für die Bestimmung des maximalen Verbleibs in der Aufnahmeklasse muss auch die bisherige schulische Laufbahn berücksichtigt werden, so bspw. vorangehender DaZ-Anfangsunterricht in einer anderen Gemeinde oder der Besuch einer Aufnahmeklasse Asyl. Wenn von der Ausdehnung auf maximal zwei Jahre Verbleib in der Aufnahmeklasse bei gleichzeitigem Besuch der Regelklasse Gebrauch gemacht wird, soll darauf geachtet werden, dass der Grossteil der Lektionen im Regelunterricht besucht wird.

Organisatorisches

Aufnahmeklasse einrichten

«Die Gemeinden können in der 2.-6. Klasse der Primarstufe und auf der Sekundarstufe Aufnahmeklassen gemäss § 34 Abs. 1 und 5 VSG führen» (§16 Abs. 1 VSM). 

Es ist möglich, Aufnahmeklassen stufenübergreifend zu führen. Dabei ist zu beachten, dass eine zu grosse Altersspanne die Planung und Durchführung des Unterrichts anspruchsvoller macht. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Im Kindergarten werden keine Aufnahmeklassen eingerichtet. In diesem Alter findet der Zweitspracherwerb vorwiegend implizit und spielerisch statt und soll deshalb im Kindergartenalltag integriert werden. In der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Aufnahmeklassen eingerichtet, da in der Regelklasse die Alphabetisierung der Schülerinnen und Schüler stattfindet. Unbedingt nötig ist jedoch eine genügend umfassende Unterstützung durch ergänzenden DaZ-Unterricht. Ausserdem ist es Aufgabe der Regellehrpersonen, den Zweitspracherwerb mittels alltagsintegriertem Sprachangebot und sprachbewusstem Unterricht zu unterstützen. Dazu sind Absprachen mit der DaZ-Lehrperson unbedingt erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler haben im ersten Jahr des DaZ-Lernens Anspruch auf DaZ-Förderung im Umfang von mindestens  Wochenlektionen pro Schülerin oder Schüler. Bei weniger als 3 Schülerinnen und Schüler gilt das Minimum von 5 Lektionen pro Woche.

Rechnungsbeispiel A:

Für vier neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, die in die 1. Klasse eingeschult werden, werden 8 Wochenlektionen DaZ-Förderung zugeteilt.

Rechnungsbeispiel B:

Für zwei neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, die in die 1. Klasse eingeschult werden, werden nicht 4 Wochenlektionen zugeteilt, sondern es kommt die Minima-Regelung von 5 Wochenlektionen (1 Lektion pro Tag) DaZ-Förderung zur Anwendung (siehe DaZ-Broschüre, S. 11).

Klassengrösse

«Aufnahmeklassen weisen eine Klassengrösse von 8–14 Schülerinnen und Schülern auf. Diese Zahl darf vorübergehend überschritten werden, wenn die Schaffung einer zusätzlichen Klasse unverhältnismässig wäre und eine angemessene Schulung gleichwohl gewährleistet ist» (§16 Abs. 5 VSM). 

Aufnahmeklasse beantragen

Wenn sich in einer Gemeinde mindestens 8 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf DaZ-Anfangsunterricht aufhalten, kann die Gemeinde eine Aufnahmeklasse beim VSA, via VZE-Tool, beantragen: britta.kull@vsa.zh.ch 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

- Bestehende Aufnahmeklassen müssen zuerst aufgefüllt werden.
- Mindestens 8 Schülerinnen/Schüler braucht es für die Eröffnung einer Aufnahmeklasse. 
- Die Obergrenze von 14 Schülerinnen und Schülern (SuS) darf auch geringfügig (um 2-3 SuS) überschritten werden.
- Schülerinnen und Schüler dürfen ab der 2. Primarklasse in eine Aufnahmeklasse eingeteilt werden (VSM §16).
- Schülerinnen und Schüler im Kindergartenalter sowie aus den 1. Primarklassen werden in die Regelklassen integriert. Ausnahmen müssen beantragt werden.
- Für eine Aufnahmeklasse werden in der Regel maximal 28 WL eingesetzt.
- Die Lohnkosten werden anteilmässig von Kanton (20 %) und Gemeinde (80 %) getragen.

Die hier beschriebenen Aufnahmeklassen unterscheiden sich von Aufnahmeklassen Asyl. Diese sind eine besondere Form von Aufnahmeklassen, die ausschliesslich in Gemeinden mit kantonalen Einrichtungen des Asylwesens geführt werden können, wo Personen im Asylverfahren untergebracht sind. Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder Schutzstatus S sind in der Regel nicht in kantonalen Durchgangszentren untergebracht, womit dort Aufnahmeklassen Asyl nicht zur Anwendung kommen.

 Umsetzung

Für die Ausgestaltung von Aufnahmeklassen und insbesondere für teilintegrierte Modelle gibt es keine einheitliche Lösung. Eine vollzeitliche Aufnahmeklasse kann im Grundsatz gleich organisiert werden wie eine Regelklasse. Der Stundenplan umfasst die Anzahl an Lektionen pro Woche gemäss Lektionentafel und es müssen alle Fachbereiche unterrichtet werden. Wo immer möglich, sollen auch einzelne Lektionen in der Regelklasse besucht werden.

Teilintegriertes Modell

«Die Schülerinnen und Schüler besuchen nach Möglichkeit teilweise diejenige Regelklasse, in die sie voraussichtlich übertreten werden» (§16 Abs. 3 VSM).

Ziel ist, dass ein Kind baldmöglichst den Regelklassenunterricht besuchen kann, um schnell mit deutschsprachigen Mitschülerinnen und Mitschüler in Kontakt zu kommen und auch ausserhalb des Unterrichts Sprachlerngelegenheiten zu erhalten. Weiterführendes Ziel ist die Verfolgung aller Lernziele gemäss Lehrplan. Für eine gelingende Umsetzung sind die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten sowohl auf der Schul als auch auf der Unterrichtsebene zu beachten. Für die Implementierung einer teilintegrierten Aufnahmeklasse können folgende grundsätzlichen Überlegungen hilfreich sein:

- Das oben erwähnte teilintegrierte Modell soll baldmöglichst eine kontinuierlich zunehmende Integration ermöglichen. In dieser Logik kann es sinnvoll sein, dass ein Kind in einer Anfangsphase vollzeitlich die Aufnahmeklasse besucht.

- Der Stundenplan setzt entscheidende Bedingungen für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Er muss sorgfältig geplant werden. Häufig geht dies nicht ohne organisatorische Schwierigkeiten. Um sie zu überwinden, braucht es die Flexibilität und das Engagement aller Beteiligten.

- Für die Organisation des Stundenplans ist auch die Entfernung zu beachten. Dauert der Weg zwischen den Schulhäusern mehr als 15 Minuten, empfiehlt sich eine Aufteilung nach Halbtagen (Wechsel der Klasse nur über Mittag).

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Neu zugezogene Schülerinnen und Schüler besuchen während der ersten vier bis fünf Wochen die Aufnahmeklasse, um erste Grundlagen für die sprachliche Verständigung zu erwerben. Die Lehrperson nimmt in dieser Zeit Abklärungen zur Vorbildung und zum Lernstand (In der Erstsprache, in Mathematik, in Englisch etc.) der Schülerinnen und Schüler vor und sucht eine geeignete Regelklasse und Lehrperson. Je nach Lernstand besucht eine Schülerin oder ein Schüler nach dieser Einstiegsphase in der Regelklasse nur relativ spracharme Fächer wie Sport, Musik, TTG oder aber auch bereits Mathematik. Für die Aufnahmeklasse bedeutet das, dass die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler in den meisten Lektionen leicht variiert. Eine starke Individualisierung des Unterrichts ist hier besonders wichtig (Arbeit in Kleingruppen, individuelle Arbeitspläne).

Aufnahmeklasse unterrichten 

 «In den Aufnahmeklassen erhalten die Schülerinnen und Schüler DaZ-Unterricht und werden zusätzlich in den anderen Unterrichtsfächern auf den Eintritt in die Regelklasse vorbereitet» (§16 Abs. 2 VSM). 

Anzahl Lektionen und Fachbereiche

Die Anzahl der Lektionen pro Woche in einer Aufnahmeklasse richtet sich nach den kantonalen Vorgaben wie sie im Zürcher Lehrplan 21 in den Lektionentafeln festgehalten sind.

Die Fachbereiche mit der jeweiligen Anzahl der Lektionen entsprechen der Lektionentafel der Primar- und Sekundarstufe, wobei die Anzahl der Lektionen pro Fachbereich gemäss individuellem Förderbedarf angepasst werden kann. Wichtig ist dabei auch, dass die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Eintritt in die Regelklasse mit den Lehrmitteln bereits vertraut sind. Eine vorübergehende Dispensation von einzelnen Fächern zugunsten von DaZ ist möglich, sollte aber im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Eine Dispensation setzt eine Gesamtbeurteilung und ein Schulisches Standortgespräch (SSG) voraus (VSV, §29a). 

Beurteilung

Eine Rückmeldung in Form einer Note oder eines Lernberichts ist in allen Fachbereichen anzustreben; die zu erwerbenden Kompetenzen der entsprechenden Jahrgangsstufe bzw. Zyklus stehen dabei im Fokus. Im Ausnahmefall ist der Verzicht einer Beurteilung im 1. Semester der Aufnahmeklasse aufgrund einer zu kurzen Beobachtungszeit möglich. Spätestens ab dem zweiten Semester in der Aufnahmeklasse sollte eine nachvollziehbare Beurteilung im Zeugnis bzw. im Lernbericht abgebildet sein. Beim Übertritt in die Sekundarstufe soll die Zuteilung nicht infolge der aktuellen Sprachkenntnisse stattfinden, sondern aufgrund der schulischen Vorbildung  und der prognostizierten Lernentwicklung.

Detaillierte Informationen finden sich in der Broschüre «Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten» auf Seite 10. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mit ESKON Sprache und ESKON Mathematik können Sie bei neu zugezogenen Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch kennenlernen und kompetenzorientiert einschätzen.

Kontakt zur Regelschule

Um den Kontakt zwischen den Schülern aus der Aufnahmeklasse und der Regelklasse zu fördern, können Formen der Zusammenarbeit eingesetzt werden wie bspw. Peer-Mentoring, Schülerinnen- und Schüler-Partizipation oder Teilnahme am Freizeitangebot der Regelschule. Ebenfalls ist der Austausch zwischen abgebender und aufnehmender Lehrperson zentral. Sinnvoll sind hier insbesondere Absprachen betreffend Inhalten und Zielen der jeweiligen Quintale (z.B. NMG-Thema, Klassenlektüre usw.), damit die Kinder in beiden Klassen jeweils im selben Themenbereich lernen.

Übergang in die Regelklasse planen

Für einen gelingenden Übergang in die Regelklasse ist eine sorgfältige Planung durch die Lehrperson entscheidend. Dabei sind bspw. Gespräche zwischen abgebender und übernehmender Lehrperson, die Weitergabe eines Lernberichts und ein Besuch in der zukünftigen Klasse empfehlenswert. Auch eine Begleitung des Übergangs im Sinne einer «kulturellen Übersetzung» kann für Kind und Eltern hilfreich sein und Missverständnissen und Unsicherheiten vorbeugen. Diese Begleitung kann durch Schulsozialarbeit, Sozialpädagogik, oder geeignete Assistenzpersonen wahrgenommen werden.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Sektor Interkulturelle Pädagogik

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 53 61

Sekretariat

E-Mail

ikp@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: