Projekt Governance Sekundarstufe II

Mit dem Projekt Governance Sekundarstufe II sollen die Führung und die Aufsicht im Mittel- und Berufsfachschulwesen so organisiert werden, dass die Schulen im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen solide aufgestellt sind.

Ziele des Projekts Governance

Die kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen verfügen insgesamt über eingespielte Organisations- und Führungsstrukturen. Die Erfahrungen aus dem Schulalltag zeigen jedoch, dass bezüglich der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Schulorgane Klärungsbedarf besteht. Zudem entsprechen die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Diese Punkte hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) im Auftrag der Bildungsdirektion im Rahmen des Projekts «Governance» aufgegriffen. Ende März 2023 eröffnete die Bildungsdirektion im Auftrag des Zürcher Regierungsrats die Vernehmlassung, um das Mittelschulgesetz, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung sowie die entsprechenden Ausführungsverordnungen anzupassen.

Klare Führungsrollen

Die strategische Führung ist in den Mittel- und Berufsfachschulen bisher Aufgabe der Schulkommissionen. Die zunehmende Komplexität im Bildungssystem sowie der rasche Wandel im Gesamtsystem der Schulen bringen diese Milizgremien allerdings an ihre Grenzen.

Neu soll die Schulführung deshalb umfassend in der Kompetenz der Schulleitungen liegen. Dazu zählen neben der pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Führung auch sämtliche Aufgaben im Bereich der personellen und strategischen Führung. Im Rahmen ihrer Führungsverantwortung erhalten die Rektorinnen und Rektoren weitreichende Gestaltungsspielräume, um die Schule pädagogisch und fachlich weiterzuentwickeln.

Die Schulkommissionen sollen neu als Beratungsgremien von den Schulleitungen bei wichtigen strategischen Führungsfragen beigezogen werden. Sie unterstützen und beraten die Schulen bei bildungspolitischen Fragestellungen. Zudem sollen die Schulkommissionen die Schulleitungen bei den Anstellungsverfahren und Mitarbeiterbeurteilungen von Lehrpersonen unterstützen.

Die Bildungsdirektion bzw. das MBA sollen neu die unmittelbare Aufsicht über die Schulen übernehmen. Dadurch wird sich die Zusammenarbeit zwischen den Rektorinnen und Rektoren sowie dem MBA intensivieren: Der Austausch erfolgt unmittelbar, Unterstützung kann rasch bezogen werden und Eskalationswege sind im Bedarfsfall transparent definiert. Im Rahmen der Aufsichtsfunktion stellen Bildungsdirektion und MBA sicher, dass die Vorgaben von Bund und Kanton an den Schulen umgesetzt werden.

Flexible und zeitgemässe Anstellungsbedingungen

Die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder sind nicht mehr zeitgemäss. Neu soll auch eine Anstellung in einem Teilzeitpensum möglich sein, was Jobsharing ermöglicht. Schulen können somit zukünftig auch von mehreren Rektorinnen und Rektoren geleitet werden.

Die Aufgaben der Schulleitungen sind in den letzten Jahren anspruchsvoller geworden. Zudem sollen sie neu neben der pädagogischen, administrativen und finanziellen Führung auch sämtliche Aufgaben im Bereich der personellen und strategischen Führung übernehmen. Damit sie sich auf ihre Führungsaufgaben konzentrieren können, sollen die Schulleitungsmitglieder neu nicht mehr dazu verpflichtet sein, neben der Führung der Schule auch noch zu unterrichten. Sie sollen aber weiterhin bis zu einer gewissen Anzahl Lektionen Unterricht erteilen dürfen. Der Abschluss einer pädagogischen Ausbildung wird weiterhin vorausgesetzt, um den direkten Bezug zum Bildungswesen sicherzustellen.

Adjunktinnen und Adjunkten bringen wertvolles Fachwissen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Personal- und Finanzwesen mit, welches für das gute Funktionieren einer Schule unerlässlich ist. Sie sollen neu an allen Schulen Teil der Schulleitungen werden, um die Rektorinnen und Rektoren mit ihren Kenntnissen zu unterstützen.

Rektorinnen und Rektoren sowie Prorektorinnen und Prorektoren sollen neu auf Antrag einer Findungskommission eingestellt werden. Bisher müssen die Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Gesamtkonvent vorsprechen. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch. Die Stimme der Lehrpersonen soll aber weiterhin ein Gewicht im Bewerbungsprozess haben. Deshalb soll neu jeweils eine Findungskommission eingesetzt werden. Diese setzt sich zusammen aus Vertretungen des Konvents, der Schulkommission, der Schulleitung und des MBA. Damit soll gewährleistet werden, dass die Ansichten der verschiedenen Schulakteure ausgewogen in die Auswahl geeigneter Personen einfliesst. Die Anstellung der Schulleitungsmitglieder soll auf Antrag dieser Findungskommission erfolgen.

Neu soll für Schulleitungsmitglieder keine Amtszeitbeschränkung mehr gelten. Die Rektorinnen und Rektoren werden neu unbefristet durch die Bildungsdirektion bzw. das MBA angestellt, unter deren Leitung regelmässig Beurteilungsverfahren durchgeführt werden. In diese Beurteilung sind sowohl die Schulkommission, die übrigen Schulleitungsmitglieder, der Konvent als auch das MBA als federführende Instanz involviert. Prorektorinnen und Prorektoren werden auf Antrag einer Findungskommission durch die Rektorin oder den Rektor eingestellt, die auch für die Durchführung der Beurteilung zuständig sein sollen.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauerte vom 31. März bis zum 30. Juni 2023.

Kontakt

Michael Füglistaler - Projektleiter Governance

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

governance@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: