Nachteilsausgleich für die Mittelschule beantragen

Anleitung

  1. Wer ist berechtigt, einen Nachteilsausgleich zu beantragen?

    Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Behinderungen oder Beeinträchtigungen.

     

  2. Welche Dokumente sind für die Gesuchstellung nötig?

    • Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf maximal zwei Jahre alt sein.
    • Falls vorhanden, weitere für die Beurteilung des Gesuchs relevante Dokumente.

     

  3. Wann muss das Gesuch eingereicht werden?

    • Für die Zentrale Aufnahmeprüfung in eine kantonale Mittelschule ist das Gesuch bei der Online-Anmeldung zur Prüfung bis zum Anmeldeschluss einzureichen.
    • Für den Unterricht an einer kantonalen Mittelschule ist das Gesuch bei der Schulleitung zum Zeitpunkt einzureichen, in dem Notwendigkeit von Nachteilsausgleichsmassnahmen erkannt wird. Für eine Umsetzung ab Beginn der Probezeit ist eine Einreichung bis spätestens 30. Juni nötig.
    • Für die Maturitätsprüfungen respektive die Abschlussprüfungen an einer kantonalen Mittelschule ist das Gesuch im Semester vor den Prüfungen einzureichen.
  4. Formular senden an

    Auf dem Gesuchsformular ist am Ende des Dokuments ersichtlich, bei welcher Stelle das Gesuch eingereicht werden muss.

  5. Wie geht es weiter?

    Die zuständige Stelle prüft das Gesuch und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Prävention und Sicherheit im Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 78 49

E-Mail

dagmar.mueller@mba.zh.ch