Bildende Kunst

Der Kanton Zürich unterstützt Kunstschaffende wie auch Kunsträume, Veranstaltungen und Publikationen. Damit fördert er die Erarbeitung neuer Werke und deren Präsentation. Ausserdem vergeben wir jährlich Werkbeiträge und tätigen regelmässig Kunstankäufe.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Förderbereich Bildende Kunst

Werkbeiträge 2024

Die Vergabe der Werkbeiträge findet 2024 in einem ausserordentlichen Verfahren statt.

Unterstützungsinstrumente

Im Bereich Bildende Kunst unterstützen wir Kulturschaffende mit folgenden Instrumenten:

Vorteile:

  • Werkbeiträge
  • Kunstraumbeiträge
  • Recherche- und Entwicklungsbeiträge
  • Projektbeiträge
  • Mehrjährige Förderung Veranstaltungen
  • Werkankäufe

Details zu den einzelnen Instrumente werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.

Fachgruppe Bildende Kunst

Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Bildende Kunst der Kulturförderungskommission. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Vorteile:

  • Sabian Baumann, Künstler*
  • Alexandra Blättler, Kunsthistorikerin und Sammlungskuratorin Kunstmuseum Luzern
  • Anders Guggisberg, Künstler
  • Deborah Keller, Chefredaktorin Kunstbulletin

Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt

Merkblatt

Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.  

Gesuchseingabe

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Werkbeiträge

Mit den jährlichen Werkbeiträgen fördert die Fachstelle Kultur professionelle Zürcher Kunstschaffende. Die Werkbeiträge in der Höhe von je 24'000 Franken bieten ihnen finanzielle Unterstützung, um ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln oder ein konkretes Projekt oder Werk auszuarbeiten. Das Verfahren findet zweistufig statt anhand von Werkdokumentationen und Originalarbeiten. Ergänzend zu den 12 Werkbeiträgen werden 12 Förderbeiträge in der Höhe von je 8'000 Franken vergeben.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ein Gesuch einreichen können Kunstschaffende, die ihren Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben. Bei Künstler:innenduos muss mindestens ein Mitglied, bei Gruppen die Mehrheit der Mitglieder den Wohn- und Steuersitz im Kanton haben.

Folgende Kunstschaffende sind von der Gesuchseingabe ausgeschlossen:

  • Kunstschaffende, die eine Grundausbildung (Bachelorstudium) an einer Kunst- oder Kunsthochschule absolvieren
  • Kunstschaffende, die im Vorjahr einen Werkbeitrag vom Kanton Zürich erhalten haben
  • Kunstschaffende, die bereits drei Mal einen Werkbeitrag des Kantons Zürich erhalten haben

Das Dossier (PDF-Datei, max. 10 MB) muss folgende Inhalte enthalten: 

  • konzentrierte, informative Werkdokumentation der letzten drei Jahre
  • Kurzbiografie inkl. Angaben zur Ausbildung
  • Verzeichnis aller erhaltenen Beiträge, Preise und Atelieraufenthalte

Allfällige Links zu relevanten Video- und Audioarbeiten sind in der Werkdokumentation als Hyperlink anzugeben.

Nächster Eingabetermin

31. März 2024

Machen Sie sich bitte frühzeitig mit der elektronischen Gesuchseingabe vertraut. Allfällige technische Verzögerungen liegen in der Verantwortung der gesuchstellenden Person.  

Die Werkdokumentationen und Originalarbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Leistungsausweis und Entwicklungspotenzial
  • Originalität, Eigenständigkeit, Aktualität und Relevanz der künstlerischen Arbeit
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz und künstlerische Ausstrahlung
  • Organisatorische Sorgfalt
  • Berücksichtigung ressourcenschonender Materialien und Produktionsformen

Die Vergabe der Werkbeiträge erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Auf der ersten Stufe werden Werkdokumentationen, auf der zweiten Stufe Originalarbeiten beurteilt. 

Die Gesuchsprüfung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einer Jury, die sich aus Mitgliedern der kantonalen Kulturförderungskommission sowie externen Fachpersonen zusammensetzt. Die Jury empfiehlt der Fachstelle Kultur auf Grund der Dokumentationen jene 24 Kunstschaffenden, die zur Präsentation ihrer Originalarbeiten an der kantonalen Werkschau eingeladen werden und damit für einen der 12 Werkbeiträge nominiert sind.

Die Vergabe der 12 Werkbeiträge findet 2024 in einem ausserordentlichen Format statt. 

Kunstraumbeiträge

Mit Kunstraumbeiträgen fördern wir unabhängige Kunsträume im Kanton Zürich. Gemeint sind selbstorganisierte, nicht kommerziell orientierte Ausstellungsplattformen (Offspaces), deren Betreiber:innen sich für die Vermittlung von Gegenwartskunst engagieren und sich durch die Qualität ihres kuratorischen Ansatzes auszeichnen. Eingabeberechtigt sind Offspaces im Kanton Zürich, die regelmässig Ausstellungen und Veranstaltungen programmieren und öffentlich zugänglich sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nicht unterstützt werden:

  • Galerien, Messen, subventionierte Institutionen, (private) Sammlungen o.ä.
  • Kunsträume mit einem hauptsächlich auf Architektur, Design und Kunsthandwerk ausgerichteten Programm
  • Künstler:innenateliers oder Werkstätten
  • Ausstellungsmacher:innen ohne eigenen Kunstraum

  • Angaben zum Kunstraum: Gründung, Trägerschaft, Mietsituation, Ausstellungsfläche, Öffnungszeiten u.a.
  • Angaben zur Organisationsstruktur: Personal, Arbeitspensum und Zuständigkeiten, Biografien
  • Beschreibung des kuratorischen Ansatzes und des geplanten Jahresprogramms
  • Jahresbudget und Finanzierungsplan

Eingabetermin: 31. Januar (für das laufende Kalenderjahr)

Die Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Professionalität und Qualität des kuratorischen Ansatzes und Programms
  • Künstlerische Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung und Zugänglichkeit des Programms
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

Die Gesuche um Kunstraumbeiträge werden von der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission beurteilt.

Recherche- und Entwicklungsbeiträge

Die Recherche- und Entwicklungsbeiträge unterstützen Kunstschaffende in jeglichen Schritten, die zu Beginn einer neuen Arbeit anfallen, wie z.B. thematische Untersuchungen, Materialstudien oder Techniktests. Eine Eingabe kann alle Kosten umfassen, die in der Entwicklungsphase eines geplanten Projekts anfallen. Hauptsächlich sollen mit dem Förderinstrument jedoch die Aufwände der Kunstschaffenden finanziert werden. Gesprochen werden Beiträge von maximal Fr. 5'000.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Eingabeberechtigt sind professionelle Kunstschaffende, die ihren Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben.

Nicht unterstützt werden Projekte

  • im Bereich Kunst im öffentlichen Raum (permanente Installationen)
  • in den Bereichen Architektur, Grafik und Design

  • Beschreibung des Projekts und der geplanten Kreationsphase, inkl. konkretes Vorgehen in der Recherche und Entwicklung, Skizzierung von ersten Ideen zur Veröffentlichung (PDF-Datei, max. 2 A4-Seiten) 
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Aktuelle Werkdokumentation inkl. Kurzbiografie, Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen Ausstellungstätigkeit (PDF-Datei, max. 10 MB)

Eingabetermine: 

  • 31. Oktober
  • 30. April

Die eingereichten Entwicklungs- und Rechercheprojekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Künstlerische Professionalität und fachliche Kompetenz
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz des Vorhabens innerhalb des künstlerischen Schaffens
  • Realisierbarkeit des Vorhabens
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung
  • Berücksichtigung ressourcenschonender Materialien und Produktionsformen

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission.  

Projektbeiträge

Die Projektbeiträge stehen sowohl Kunstschaffenden als auch Veranstalter:innen, Kurator:innen und Verlagen offen. Wir unterstützen damit professionelle Künstler:innen in der Produktion und öffentlichen Präsentation neuer Werke. Gefördert werden ebenfalls Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen wie Monografien und Künstler:innenbücher mit Bezug zum aktuellen Zürcher Kunstschaffen. Für Sachbücher und kunsthistorische Publikationen steht das Förderinstrument der Sachbücher zur Verfügung.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Gesuchstellende Künstler:innen müssen ihren Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben.
  • Die Unterstützung von Gruppenausstellungen setzt voraus, dass mindestens die Hälfte der Kunstschaffenden den Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Eingabe muss durch die Veranstalter:in (Kurator:in oder administrative Leitung) erfolgen.
  • Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Gesuche für Beiträge bis Fr. 10'000 müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.

Nicht unterstützt werden:  

Vorteile:

  • Projekte im Ausland
  • Projekte ohne Präsentation für die Öffentlichkeit
  • kunsttheoretische und kunsthistorische Projekte und Publikationen
  • Projekte und Publikationen in den Bereichen Architektur, Grafik und Design
  • Ausstellungen in kommerziellen Galerien
  • Kunst im öffentlichen Raum (permanente Installationen)

  • Projektbeschrieb mit Angaben zu Inhalt, Organisation, Terminplan, Umsetzung des geplanten Projekts und Kurzbiografien der beteiligten Personen
  • Motivation
  • Detailbudget 
  • Finanzierungsplan
  • Bestätigung des Ausstellungsortes bzw. des Verlags
  • Bei Eingabe durch die Veranstalter:in bzw. Kurator:in: schriftliches Einverständnis der Künstler:in für die Gesuchseingabe

31. Oktober für Projekte, die ab Januar des Folgejahrs veröffentlicht werden

30. April für Projekte, die ab Juli des gleichen Jahres oder später veröffentlicht werden

Für Publikationen gilt als Zeitpunkt der Veröffentlichung das Erscheinungsdatum, für Ausstellungen die Vernissage.
 

Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität des Verlags oder Ausstellungsorts
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz des Vorhabens
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung und Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, ausgewogene Finanzierungsstrategie, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden
  • Berücksichtigung ressourcenschonender Materialien und Produktionsformen

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission.  

Mehrjährige
Förderung Veranstaltungen

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung Veranstaltungen unterstützt die Fachstelle Kultur ausgewählte wiederkehrende Projekte der Verbreitung und Vermittlung von Bildender Kunst mit dreijährigen Förderbeiträgen. Die Veranstaltungen müssen in einem erkennbaren zeitlichen Rhythmus stattfinden und das Angebot im Bereich Bildende Kunst des Kantons bereichern. 2023 wurden die Beiträge für die Förderperiode 2024–26 vergeben. Die nächste Ausschreibung findet 2026 statt. 

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Bildende Kunst.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Die wiederkehrende Veranstaltung findet im Kanton Zürich statt und hat mindestens regionale Ausstrahlung.
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen mehrjährigen Leistungsausweis.
  • Die wiederkehrende Veranstaltung wird von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.  

Nicht unterstützt werden:

  • Kunsttheoretische und kunsthistorische Projekte
  • Projekte in den Bereichen Architektur, Grafik und Design

  • Projektbeschrieb: Angaben zu bisherigen Veranstaltungen und Zielen für die Förderperiode; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan, Veranstaltungsorten und involvierte Personen; Motivation 
  • Angaben zum Personal
  • Kommunikationsstrategie und Vermittlung
  • Grobbudget für die gesamte Förderperiode und Detailbudget für das erste Jahr
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Im Fokus stehen sowohl Projekte mit nationaler Strahlkraft als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Organisation strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden
  • Ausgewogene Finanzierungsstruktur

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Bildende Kunst).  

Werkankäufe

Die Fachstelle Kultur ist zuständig für Werkankäufe von professionellen Zürcher Künstler:innen für die kantonale Kunstsammlung. Der Ankauf von Kunstwerken dokumentiert nicht nur das zeitgenössische, regionale Kunstschaffen, sondern ist auch ein Instrument zur aktiven Kulturförderung.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Erworben werden nur Werke von aktuell im Kanton Zürich wohnhaften Kunstschaffenden auf Empfehlung der Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission. Die Ankäufe werden in der Regel in Ausstellungen oder Künstlerateliers im Kanton Zürich getätigt, diese werden regelmässig von der Förderbereichsverantwortlichen und der Fachgruppe Bildende Kunst besucht. Es besteht dafür kein Gesuchsverfahren.  

Die Ankäufe tätigt die Fachgruppe Bildende Kunst der kantonalen Kulturförderungskommission.

Nach dem Ankauf werden die Werke von der Baudirektion des Kantons Zürich betreut und in verschiedenen öffentlichen Gebäuden der kantonalen Verwaltung ausgestellt.  

Gesprochene Beiträge

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Fachstelle Kultur - Bildende Kunst

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 20

Ihre Ansprechperson für
die Bildende Kunst ist
Duscha Kistler.

E-Mail

duscha.kistler@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: