Informationen zu SEBE in Leichter Sprache

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SEBE ist ein neues System für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich.

Auf dieser Webseite lesen Sie:

Was ist SEBE?

Für wen ist SEBE?

Wie können Sie SEBE nutzen?

Was ist SEBE?

Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heisst Selbstbestimmungs-Gesetz.

Menschen mit Behinderung bekommen mit diesem Gesetz mehr Unterstützung.
Sie können in ihrem Leben mehr selbst bestimmen.

Zum Beispiel:

  • Wie will ich leben?
  • Mit wem will ich leben?
  • Wer soll mich begleiten und unterstützen?

Im Kanton Zürich gibt es dafür ein neues System.
Es heisst SEBE.

SEBE ist eine Abkürzung für selbstbestimmt entscheiden.

Für wen ist SEBE?

  • Sind Sie über 18 Jahre alt?
  • Haben Sie eine IV-Rente oder eine Hilflosen-entschädigung?
  • Und leben Sie schon 2 Jahre im Kanton Zürich?

Dann ist SEBE vielleicht etwas für Sie.

Was bietet SEBE?

Bei SEBE können Sie Unterstützung erhalten.
Das heisst: SEBE-Leistungen.

Es gibt verschiedene SEBE-Leistungen:

  • im Alltag: Zum Beispiel beim Kochen oder Einkaufen oder beim Rechnungen Bezahlen.
  • in der Freizeit: Zum Beispiel, wenn eine Begleitung mit Ihnen an ein Konzert geht.
  • bei Veränderungen: Zum Beispiel, wenn Sie umziehen.

Es gibt auch SEBE-Leistungen für Unterstützung während der Nacht.
Oder bei einer Krise.

Haben Sie eine Frage?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.

Von Montag bis Freitag können Sie von 13.30 Uhr bis 16.30 anrufen.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Wie bekommen Sie SEBE-Leistungen?

Der Ablauf für SEBE-Leistungen für Menschen mit Behinderung

Anleitung

  1. Sie machen ein Login für SEBE Digital

    Sie brauchen für SEBE ein Zürikonto.

    Das Zürikonto ist eine Webseite für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen.  
    Sie können mit dem Zürikonto viele Dienste vom Kanton an einem Ort im Internet nutzen.
    Zum Beispiel: SEBE Digital, die Webseite von SEBE im Internet.

    Sie müssen für das Zürikonto ein Login machen.
    Das Login heisst AGOV.

    Sie müssen für AGOV persönliche Informationen angeben:

    • Ihren Namen 
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre E-Mailadresse

    Sie brauchen Unterstützung beim Login?
    Fragen Sie eine Bezugs-Person.
    Oder gehen Sie zu einer SEBE-Beratungs-Stelle. 
    Eine Liste mit allen Stellen steht unten.

      Sie haben ein Zürikonto und ein AGOV-Login erstellt?

      Dann können Sie jetzt SEBE Digital nutzen.

  2. Sie stellen einen Antrag

    Schritt 1: Antrag einreichen

    Sie möchten einen Antrag für eine SEBE-Abklärung machen?
    Dann loggen Sie sich auf SEBE Digital ein.

    Sie geben persönliche Informationen an:

    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • Angaben zu Ihrer Rente oder Hilflosen-Entschädigung

    SEBE prüft dann,
    ob Sie die Bedingungen für eine SEBE-Abklärung erfüllen.

    Schritt 2: SEBE-Fragebogen ausfüllen

    Die Abklärungs-Stelle hat gesagt, dass Sie die Bedingungen erfüllen?
    Dann können Sie den SEBE-Fragebogen ausfüllen.

    Sie geben im Fragebogen an,
    wie viel Unterstützung Sie brauchen.

    Welche Fragen werden gestellt?
    Sie können hier ein Beispiel vom SEBE-Fragebogen anschauen:

  3. SEBE lädt Sie zu einem Gespräch ein

    Die SEBE-Abklärungs-Stelle schaut den Fragebogen an. 

    Die Abklärungs-Stelle lädt Sie vielleicht zu einem Gespräch ein.
    Sie können eine Bezugs-Person mitnehmen.

    In dem Gespräch geht es um offene Fragen aus dem Fragebogen. 

  4. Sie bekommen einen Voucher von SEBE

    Die Abklärungs-Stelle hat festgestellt, dass Sie ein Recht auf SEBE-Leistungen haben.

    Dann bekommen Sie einen Voucher.
    Das ist Englisch. Man sagt «wautscher».
    Ein Voucher ist ein Gutschein.

    Auf dem Voucher steht, wieviel Stunden Unterstützung SEBE bezahlt.
    Der Voucher ist eine Zahl auf SEBE Digital.

    Sie bekommen zu wenig Unterstützung?

    Vielleicht denken Sie:
    Ich bekomme zu wenig SEBE-Leistungen.

    Dann können Sie sich beschweren. 

    Sie machen das bei einer besonderen Stelle.
    Sie heisst Rekurs-Abteilung.

    Mehr Informationen gibt es auf einer Webseite  vom Kanton:
    Rekursabteilung | Kanton Zürich (zh.ch)

  5. Sie lösen den Voucher ein

    Bei wem wollen Sie den Voucher einlösen?
    Das können Sie selber bestimmen.

    Sie haben drei Möglichkeiten:

    Sie können den Voucher bei ambulanten Anbietern einlösen.

    Ambulant heisst: Unterstützung ausserhalb von Institutionen.
    Ambulante Anbieter kommen zu Ihnen nachhause.

    Sie wählen die ambulanten Anbieter selbst aus.

    Was müssen Sie machen?

    Sie schauen sich die Liste mit ambulanten Anbietern an.
    Die Liste gibt es heute noch nicht. Sie wird bald veröffentlicht.

    Sie schicken dem Anbieter eine Nachricht.

    Sie sagen in der Nachricht,
    wieviele Stunden Unterstützung Sie brauchen.

    Sie machen mit dem Anbieter eine Vereinbarung.
    Das heisst: Sie schreiben auf, wie der Anbieter Sie unterstützt.

    Der Anbieter lädt die Vereinbarung auf SEBE Digital hoch.

    Das Kantonale Sozialamt prüft dann:
    Passt die Vereinbarung zum Voucher?

    Danach können Sie mit dem Anbieter zusammen arbeiten.

    Sie können den Voucher bei einer Bezugs-person einlösen. 

    Sie können den Voucher auch einer Bezugs-person geben. Diese bekommt dann Geld von SEBE.

    Eine Bezugs-person ist eine Person aus Ihrem Umfeld.

    Zum Beispiel:

    • Freunde oder Bekannte 
    • oder die Familie  

    Sie können auch mehr als eine Bezugs-person wählen.

    Was müssen Sie machen?

    Sie wählen eine Bezugs-person.
    Wichtig: Die Bezugs-person braucht eine SEBE-Anerkennung.
    Es gibt mehr Informationen dazu auf der Webseite für Bezugs-personen

    Sie machen zusammen eine Vereinbarung.
    Das heisst: Sie schreiben auf, wie die Bezugs-person Sie unterstützt.

    Das Kantonale Sozialamt prüft dann:
    Passt die Vereinbarung zum Voucher?

    Wichtig:
    Eine Bezugs-Person kann höchstens 400 Stunden pro Jahr unterstützen.

    Sie können in eine Institution gehen

    Sie können auch in eine Institution eintreten.

    Sie brauchen dafür keinen Voucher.

Brauchen Sie Beratung?

Haben Sie Fragen zu SEBE?
Sie können zu einer SEBE-Beratungs-Stelle gehen.

Bezugs-Personen können dort auch Fragen stellen.

Hier ist eine Liste mit den Beratungs-Stellen:

autismus Schweiz:

Standort: Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

BFSUG-Beratung für Schwer-Hörige und Gehörlose:

Standort: Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle

Fragile Suisse

Standort: Badenerstrasse 696, 8048 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

insieme Dachverband Kanton Zürich:

Standort: Freiestrasse 29a, 8610 Uster

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-stelle.

Pro Infirmis Zürich

Standort: Hohlstrasse 560, 8048 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-stelle.

Procap Zürich

Standort: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-stelle.

Pro Mente Sana

Standort: Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-stelle.

Zürcher Sehhilfe

Standort: Lutherstrasse 14, 8004 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-stelle.

Haben Sie Probleme mit einem Anbieter?

Es gibt eine SEBE-Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen bei Problemen mit Anbieter. 
Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Sie finden weitere Informationen auf der Webseite der SEBE-Schlichtungs-Stelle:

SEBE besser machen

Wir möchten SEBE besser machen.
Helfen Sie uns dabei.

Sagen Sie uns:

  • Was funktioniert gut?
  • Was müssen wir besser machen?

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist: info-sebe@sa.zh.ch

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 30

Telefon

Montag bis Freitag
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info-sebe@sa.zh.ch