SEBE für Privatpersonen

Im System SEBE können Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung als Anbietende einen Teil ihrer Unterstützung entschädigen lassen. Bei SEBE heissen sie «Privatpersonen».

Privatpersonen bei SEBE

Eine Privatperson im System SEBE ist:

  • eine Person aus dem Umfeld des Menschen mit Behinderung
  • die den Menschen mit Behinderung bereits begleitet und betreut
  • oder mit ihm/ihr in Kontakt steht und zukünftig begleiten und betreuen wird.

Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, können bei SEBE bis zu 400 Stunden pro Jahr für Begleitung und Betreuung abrechnen.

Dazu müssen diese Privatpersonen eine SEBE-Anerkennung haben. Die Voraussetzungen sind:

Vorteile:

  • Volljährigkeit
  • Guter Leumund
  • Angemessener Versicherungsschutz
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungsbewilligung C
     

Sie können nicht gleichzeitig die Beiständin oder der Beistand des Menschen mit Behinderung sein, den Sie im Rahmen von SEBE begleiten und betreuen möchten. Das ist im Selbstbestimmungsgesetz (§ 21 Abs. 3 SLBG) festgelegt.

SEBE finanziert ausschliesslich Unterstützung im Bereich Begleitung und Betreuung. Es gibt drei Arten von Voucher, welche die Menschen mit Behinderung bei Privatpersonen einlösen können:

  • Alltag und Privatleben: alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten
  • Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
  • Zukunft und Veränderung: die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen

Wie funktioniert SEBE aus Sicht von Menschen mit Behinderung? Mehr dazu finden Sie auf SEBE für Menschen mit Behinderung.

Zwei Beispiele von Personen, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen und sich als Privatpersonen bei SEBE anmelden

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Anna wohnt in einer Genossenschaftssiedlung. Ihre Nachbarin, Simone, ist Rollstuhlfahrerin. Anna unterstützt Simone beim Einkaufen und wenn sie Zeit hat, auch beim Kochen.

Simone hat Voucher von SEBE erhalten. Sie möchte 300 Stunden davon bei ihrer Nachbarin einlösen. Anna meldet sich als Privatperson bei SEBE an. So bekommt sie für die Begleitung von Simone Geld vom Kantonalen Sozialamt Zürich.
 

Hans hat einen 19-jährigen Sohn, Alex. Alex hat eine Lernschwäche und wohnt bei seinen Eltern. Hans begleitet seinen Sohn regelmässig zum Handball-Training im Nachbardorf.

Alex erhält von SEBE einen Voucher für Begleitung und Betreuung im Alltag und einen Voucher für Begleitung in der Freizeit. Er möchte 100 Stunden seines Freizeit-Vouchers bei seinem Vater einlösen. Hans ist nicht der Beistand von seinem Sohn und meldet sich als Privatperson bei SEBE an. Hans erhält das Geld direkt vom Kantonalen Sozialamt Zürich.
 

Wie funktioniert SEBE für Privatpersonen?

Der Ablauf für Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung in SEBE begleiten und betreuen.

Anleitung

  1. Gesuch für die SEBE-Anerkennung als Privatperson (Beitragsberechtigung)

    Wenn Sie Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen, stellen Sie ein Online-Gesuch für die SEBE-Anerkennung. Sie erbringen die folgenden Nachweise, um die Voraussetzungen als Privatperson in SEBE nachzuweisen:

    • Eine Selbstdeklaration in der Sie unter Anderem bestätigen, dass:
      • ein Mensch mit Behinderung aus Ihrem persönlichen Umfeld Voucher-Stunden bei Ihnen einlösen möchte und Sie die Leistungen persönlich erbringen
      • Sie nicht Voucher von Personen annehmen, die sie als Beiständin oder Beistand gesetzlich vertreten
      • Sie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben
      • Sie die Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung wahren und die Begleit- und Betreuungsleistungen gemäss Kapitel 2.2 der SEBE-Wegleitung für Privatpersonen erbringen
      • Sie das Kantonale Sozialamt über Änderungen der Angaben und wesentliche Vorkommnisse informieren
    • Eine Kopie eines Ausweisdokuments:
      • Mit Schweizer Staatsangehörigkeit: Pass oder Identitätskarte
      • Ohne Schweizer Staatsangehörigkeit: Ausländerausweis
    • Eine Kopie des Privatauszuges aus dem Strafregister.
    • Eine Kopie des Versicherungsausweises AHV/IV (AHV-Karte) oder der Krankenversicherungskarte
  2. Leistungsvereinbarung

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie vom Kantonalen Sozialamt die SEBE-Anerkennung als Privatperson und die Leistungsvereinbarung. Damit sind Sie berechtigt, Leistungen für die Begleitung und Betreuung bei SEBE abzurechnen.
    Privatpersonen werden für höchstens 400 Stunden pro Jahr entschädigt (§ 34 Abs. 3 SLBV). Auch wenn Sie mehrere Menschen mit Behinderung begleiten oder betreuen, können Sie insgesamt maximal 400 Stunden pro Jahr abrechnen.

    Der Tarif für die Begleitung und Betreuung durch Privatpersonen orientiert sich betragsmässig nach den Ansätzen der Assistenzpersonen der Invalidenversicherung (§ 34 Abs. 2 SLBG). Der Stundensatz für das Jahr 2024 beträgt Fr. 34.30, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).

    Nach Abschluss der Leistungsvereinbarung werden Sie aufgefordert, sich auf SEBE Digital zu registrieren. SEBE Digital ist eine Online-Plattform, auf der die Einsatzvereinbarungen hochgeladen oder Einsätze rapportiert werden. Es können sich nur Personen mit einer Leistungsvereinbarung registrieren.

    Privatpersonen werden nach Abschluss einer Leistungsvereinbarung aufgefordert, sich auf SEBE Digital zu registrieren. SEBE Digital ist eine Online-Plattform, auf der die Einsatzvereinbarungen hochgeladen oder Einsätze rapportiert werden. Es können sich nur Personen mit einer Leistungsvereinbarung registrieren.

  3. Begleiten und Betreuen

    Nun können Sie mit dem Menschen mit Behinderung aus ihrem Umfeld eine Einsatzvereinbarung abschliessen. Darin wird festgehalten, welche Unterstützung Sie leisten und wann und wie oft sie begleiten und betreuen. Die Einsatzvereinbarung muss vom Kantonalen Sozialamt freigegeben werden. Danach kann der Mensch mit Behinderung seinen Voucher bei Ihnen einlösen, und Sie können die geleisteten Stunden mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen.

  4. Abrechnung

    Als Privatperson geben Sie Ihre Leistungen monatlich auf der Online-Plattform SEBE Digital ein. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich.

Weitere Informationen für Privatpersonen finden sich in der SEBE-Wegleitung für Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen:

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Aktuelle Informationen und Feedback

SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?

  • Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch.
  • Nehmen Sie am Feedback-Anlass teil: 28. Oktober 2024, 17–19 Uhr, Volkshaus Zürich. Weitere Informationen und die Anmeldung folgt.
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie, wenn es Neuigkeiten zu SEBE gibt.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

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