Zahlen & Fakten

Wie viele Jugendliche wurden im vergangenen Jahr im Kanton Zürich verzeigt? Begehen Mädchen weniger Delikte als Jungen? Nimmt die Jugendgewalt erneut zu? Die zusammengetragenen Zahlen und Fakten geben Auskunft rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendgewalt.

Jugendkriminalität

Das Erwachsenwerden stellt für Jugendliche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Und trotzdem: Ein Grossteil von ihnen kommt nicht mit dem Gesetz in Konflikt. Von den im Kanton lebenden 10- bis 17-jährigen Jugendlichen wurde im Jahr 2022 jeder 20. verzeigt. Ein kleiner Teil der im Kanton Zürich lebenden Jugendlichen musste sich wegen eines Gewaltdelikts verantworten. 2022 war es einer von 136.

Anzahl verzeigte Jugendliche

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Anzahl verzeigte Jugendliche

Kommen Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt, dann oft wegen leichten bis mittelschweren Delikten. Dazu gehören beispielsweise Schwarzfahren (PBG), geringfügige Vermögensdelikte wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung. Dies widerspiegelt sich auch bei den ausgesprochenen Strafen. Insgesamt sprachen die fünf Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich 2022 4'401 Strafen aus. In 56 Prozent der Fälle handelte es sich um einen Verweis. Das lässt sich primär damit erklären, dass die Mehrzahl der Jugendlichen nur einmal mit dem Gesetz in Konflikt kommt und zwar wegen eines Bagatelldelikts. In solchen Fällen reicht meist ein Verweis, der vergleichbar ist mit einer gelben Karte im Fussball. Persönliche Leistungen und Bussen wurden in 39,3 Prozent der Fälle ausgesprochen. Der Anteil an Freiheitsentzügen lag 2022 bei rund drei Prozent.

Anzahl Delikte bei Verurteilung

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Deliktkategorien bei Verurteilung

Das Jugendstrafrecht gilt ab zehn Jahren. 42 Prozent der Beschuldigten waren im Jahr 2022 unter 15 Jahre alt. Die Gruppe der 16-Jährigen war mit 21 Prozent am meisten vertreten. Dies lässt sich auch damit erklären, dass sich Jugendliche im Laufe der Pubertät vermehrt nach Aussen orientieren. Während die Familie an Einfluss verliert, werden Freunde zunehmend wichtiger. Jugendliche sind öfters und auch länger draussen unterwegs. Sie suchen vermehrt das Risiko – und überschreiten dabei teilweise Grenzen. Das kann sich auch in delinquentem Verhalten manifestieren.

Alter bei Eröffnung der Strafuntersuchung (Verzeigung)

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Auffallend ist, dass Jugendkriminalität noch immer ein primär männliches Phänomen ist. Auch wenn der Anteil an weiblichen Verurteilten in den letzten Jahren von 19,3 (2007) auf 26,6 Prozent (2022) zugenommen hat, sind die Jungen noch immer deutlich übervertreten. Relativ konstant ist der Ausländeranteil, der im Vergleich zur Gesamtbevölkerung leicht erhöht ist. Er bewegt sich zwischen 28,8 (2008) und 36,8 Prozent (2022).

Zusammensetzung der Geschlechter bei Verurteilung

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Geschlechterverhältnis bei Verurteilung

Was sind Gewaltstraftaten?

Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Darunter fallen Tätlichkeiten, einfache und schwere Körperverletzung, Drohung, Erpressung, Nötigung, Raufhandel/Angriff, Raub, sexuelle Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Vergewaltigung, (versuchte) Tötung, aber auch Delikte wie Zwangsheirat, Freiheitsberaubung/Entführung, Mord, Totschlag, Kindestötung, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Geiselnahme.1

1 Bundesamt für Statistik (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.html)

Jugendgewalt

Jugendgewalt hat viele Facetten. Sie reicht von Tätlichkeiten wie einer leichten Rempelei auf dem Pausenplatz bis hin zu einer Messerstecherei, die später als versuchte Tötung qualifiziert werden muss. Doch unabhängig von der Schwere des Delikts: Jegliche Formen von Jugendgewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und werden dementsprechend nicht toleriert. Nachdem die Jugendgewalt im Jahr 2009 mit 1'151 verzeigten im Kanton Zürich wohnhaften Jugendlichen ihren Höchststand erreicht hatte, ging sie in den folgenden Jahren massiv zurück. Seit 2016 nahm sie kontinuierlich zu. Im Jahr 2022 konstatierte man zum ersten Mal wieder einen leichten Rückgang. Es wurden 884 Jugendliche verzeigt; 12,8 Prozent weniger als im Vorjahr.

Eine Analyse der Oberjugendanwaltschaft für das Jahr 2022 zeigt, dass der durchschnittliche jugendliche Gewalttäter knapp 15,3 Jahre alt, männlich (90,3 Prozent) und mehrheitlich nicht vorbestraft war. 

Im Jahr 2022 fiel auf, dass 42 Prozent der Beschuldigten unter 15 Jahre alt waren. Die Delinquenzrate stieg bei den 13-Jährigen wie schon in den letzten drei Jahren weiter an; bei allen anderen Alterskategorien, insbesondere bei den 16- bis 17-Jährigen war die Zahl der eines Gewaltdeliktes beschuldigten Jugendlichen rückläufig.

Während die Zahl der Gruppendelikte zurückging, nahm die Zahl der Einzeltaten zu. Ihr Anteil lag bei 45,5 Prozent (2021: 36 Prozent). Der Zeitpunkt von Delikten verschob sich prozentual im Vergleich zum Vorjahr wieder mehr in den Tag (45,2 Prozent). Der Anteil an nächtlichen Vorfällen liegt mittlerweile noch bei 20,5 Prozent (2020: 28,5 Prozent). Obwohl der öffentliche Raum weiterhin den
primären Tatort (35,2 Prozent) darstellte, stieg der Anteil an Gewaltstraftaten an Schulen mit 12,2 Prozent zum ersten Mal seit 2018 wieder an.

Auch im vergangenen Jahr richtete sich die Jugendgewalt vornehmlich gegen andere Jugendliche. Gefährliche Gegenstände, insbesondere legale und illegale Messer, spielten in rund 20 Prozent der Fälle eine Rolle. Das Smartphone, sei es für Filmaufnahmen oder als Online-Planungsmittel, kam in jedem fünften Fall zum Einsatz.

Missbräuchlicher Medienkonsum

Ob Pornographie, Gewaltdarstellungen, Ehrverletzungen oder auch Drohungen und Nötigungen – viele von Jugendlichen begangenen Delikte finden mittlerweile auch online statt. Die Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich hat dies bereits früh erkannt. Seit 2016 erhebt sie jährlich Zahlen zum missbräuchlichen Medienkonsum bei Jugendlichen. Die Erhebung wird jeweils im Sommer publiziert. Ziel ist es, einen Beitrag zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen für die Möglichkeiten und Gefahren des Internets zu leisten. Denn unüberlegtes Onlineverhalten lässt sich kaum mehr rückgängig machen. Es kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch massive persönliche Schädigungen zur Folge haben. Die aktuelle Erhebung können Sie hier herunterladen:

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