Diese Seite bietet einen Überblick über die wichtigsten Sozialleistungen im Kanton Zürich und beschreibt das System der Sozialen Sicherheit der Schweiz.
An wen richten sich die einzelnen Sozialleistungen?
Der Kanton Zürich kennt verschiedene bedarfsabhängige Sozialleistungen, die Personen in knappen finanziellen Verhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen beanspruchen können. Mit diesen Bedarfsleistungen wird sichergestellt, dass Menschen im Kanton Zürich angemessene Unterstützung erhalten.
Nachfolgend werden die verschiedenen Leistungen und die jeweiligen Anspruchsgruppen vorgestellt. Die wichtigsten Kennzahlen zu den einzelnen Leistungen sind über die unten aufgeführten Links abrufbar.
Die Auswertungen beruhen auf den Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik, die das Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich erhebt und den Kantonen zur Verfügung stellt sowie aus dem Ergänzungsleistungen- und Rentenregister des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
Wie sieht das System der Sozialen Sicherheit in der Schweiz aus?
Grundversorgung
Im Zentrum steht die Grundversorgung. Sie kommt der gesamten Bevölkerung zugute, etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Recht sowie öffentliche Sicherheit. Die Grundlagen dazu finden sich in der Bundesverfassung sowie in den kantonalen Verfassungen. Soweit es den Kanton Zürich betrifft, ist die Verfassung des Kantons Zürich massgeblich. Die Grundversorgung wird ergänzt durch Leistungen, die dem Schutz vor sozialen Risiken dienen.
Sozialversicherungen
Die Sozialversicherungen dienen der finanziellen Absicherung von versicherten Risiken. Darunter fallen Risiken wie Alter, Krankheiten, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit oder Mutterschaft. Diese Leistungen werden in der Regel bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses fällig. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob eine Person finanziell bedürftig ist.
Bedarfsabhängige Sozialleistungen
Bedarfsabhängige Sozialleistungen kommen dann zum Tragen, wenn die übrigen Pfeiler der Sozialen Sicherheit, also die eigenen Mittel, die öffentliche Grundversorgung oder die Sozialversicherungen nicht genügen oder bereits ausgeschöpft sind. Sie werden nur an Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ausgerichtet.
Welche Leistungen sind der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagert?
Die wirtschaftliche Sozialhilfe (inkl. Asylfürsorge) ist das letzte Auffangnetz. Sie sichert das Existenzminimum und wird ergänzend zu anderen Leistungen ausgerichtet, wenn diese nicht ausreichen. Bei Personen, für die ein Integrationsauftrag besteht, umfasst die Unterstützung auch Angebote, die bei der beruflichen und sozialen Integration helfen. Für die Sozialhilfe ist entscheidend, ob eine aktuelle Notlage besteht. Der Grund für die Notlage spielt dabei keine Rolle.
Der wirtschaftlichen Sozialhilfe gehen verschiedene bedarfsabhängige Leistungen voraus. Sie lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Leistungen zur Sicherstellung der Grundversorgung ermöglichen auch Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Recht. Dazu gehören beispielsweise Ausbildungsbeihilfen, Prämienverbilligungen, Opfer- und Rechtshilfe.
- Armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen werden beispielsweise gewährt, wenn die Leistungen einer Sozialversicherung nicht ausreichen, um eine persönliche Bedürftigkeit zu vermeiden. Dazu gehören Ergänzungsleistungen und Beihilfen zu AHV/IV/EO sowie weitere kantonale oder kommunale Unterstützungsangebote.
Modell des Systems der Sozialen Sicherheit in der Schweiz
Weiterführende Informationen
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