Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Fehlt bei Ihnen zuhause oder an Ihrem Firmenstandort die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität? Sie sind eine Gemeinde und wollen diese fit für die E-Mobilität machen? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und zum Vorgehen.
Inhaltsverzeichnis
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Rüsten Sie auf und steigen Sie auf E-Mobilität um
Der Kanton Zürich fördert den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Bei Wohngebäuden und Unternehmensstandorten mit Flottenfahrzeugen wird jeweils die Basisinfrastruktur gefördert. Zusätzlich gibt es verschiedene weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Elektromobilität.
Fragen?
Alle wissenswerten Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.
Anschluss für Wohngebäude
Der Kanton Zürich unterstützt die Eigentümerschaft von Wohngebäuden beim Ausbau der Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) finanziell. Dabei wird die Zuleitung von der Verteilung bis zu den Parkplätzen unterstützt.
Wer ist förderberechtigt?
Eine Förderung der Basisinfrastruktur richtet sich an die Eigentümerschaft von Wohngebäude. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung oder die beauftragte Elektroinstallationsfirma für Sie einreichen.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Bis 15 Parkplätze | CHF 500 pro Parkplatz | |
Ab dem 16. Parkplatz | CHF 300 pro zusätzlichem Parkplatz |
Bezugsgrösse ist die Anzahl der Parkplätze, welche durch die installierte Basisinfrastruktur mit einer Ladestation ausgerüstet und gleichzeitig geladen werden können.
Falls neben der Basisinfrastruktur auch bidirektionale DC-Ladestationen eingebaut wird (um Fahrzeuge als Energiespeicher zu nutzen), kann dafür ein zweites Gesuch eingereicht werden.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss zuhause».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal
«Gebäudeprogramm» ein.
Folgende Checkliste unterstützt Gesuchstellende dabei, ein Gesuch richtig einzureichen. Zusätzlich zeigen die Beispielpläne auf, wie ein eingereichter Plan aussehen sollte.
Förderung für Unternehmen
Damit sich die E-Mobilität auch im gewerblichen Bereich schneller durchsetzen kann, fördert der Kanton die Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge.
Parkplätze, welche für Mitarbeitende, Kundschaft, sowie Besucherinnen und Besucher ausgerüstet werden, sind nicht förderberechtigt.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Unternehmen. Für eine Förderung in Frage kommen Parkplätze, die ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden, und in bestehenden Gebäuden eines Unternehmensstandorts oder deren Aussenraum liegen.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 60 000 pro Gesuch |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem). Somit zählen die Kosten für Rückplatten, Ladestationen und Zubehör nicht dazu.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal
«Gebäudeprogramm» ein.
Wasserstoff für den Güterverkehr
Der Kanton Zürich will drei bis vier Pilotanlagen an güterverkehrsintensiven Standorten unterstützen. Unternehmen (aus Gewerbe, Logistik etc.) oder Tankstellenbetriebe können sich für die Förderung bewerben, wenn sie im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) mit dem Kanton zusammenarbeiten.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 300 000 pro Gesuch |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den
Förderbedingungen finden Sie in den veröffentlichen Unterlagen zur «Förderung
von Pilotanlagen für die Betankung mit Wasserstoff».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den oben erwähnten Massnahmen bietet der Kanton Zürich noch weitere Fördermöglichkeiten an. Dazu zählen:
- Bidirektionale DC-Ladestationen
- Öffentliche AC-Ladestationen und die dazugehörige Basisinfrastruktur für Anwohnende/im Quartier
- Basisinfrastruktur und AC-Ladestationen für Park+Ride- und Carsharing-Anlagen
- Beratungsangebote rund um die Elektromobilität für Unternehmen und Gemeinden
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen zu den oben erwähnten Massnahmen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal
«Gebäudeprogramm» ein.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur
8090 Zürich
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr