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Regierungsrat nimmt Lärmsanierungen in den Regionen Glattal-Uster, rechtes südliches Zürichseeufer und Tösstal in Angriff
02.02.2012 - Medienmitteilung
Per 1. April 1987 hat der Bund die Lärmschutzverordnung in Kraft gesetzt. Die Verordnung verpflichtet die Kantone, für die Staatsstrassen einen Lärmkataster zu erstellen und bis spätestens 2018 entsprechende Lärmsanierungsmassnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat nimmt nun die Lärmsanierungsprogramme für die Regionen Glattal-Uster, rechtes südliches Zürichseeufer und Tösstal in Angriff.
Die Lärmsanierung erfolgt im Kanton Zürich in Etappen. Um die Prioritäten der Regionen festzulegen, hat die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes die Kriterien der Lärmschutzverordnung auf die Daten des Lärmübersichtskatasters angewendet. Nach dieser Prioritätenreihenfolge hat die Baudirektion bereits Lärmsanierungsprogramme in neun Regionen ausgearbeitet. Als Nächstes wird nun die Lärmsanierung in den Regionen Glattal-Uster, rechtes südliches Zürichseeufer und Tösstal vorgenommen. Es betrifft dies in der Region Glattal-Uster die Gemeinden Egg, Gossau, Grüningen, Maur, Mönchaltorf und Uster, am rechten Zürichseeufer die Gemeinden Hombrechtikon, Männedorf, Oetwil am See, Stäfa und Uetikon am See und im Tösstal die Gemeinden Bauma, Fischenthal, Hofstetten, Kyburg, Schlatt, Sternenberg, Turbenthal, Weisslingen, Wila, Wildberg und Zell.
Primär Einbau von Schallschutzfenstern
In den genannten Gemeinden wurde im Rahmen einer Vorstudie die Machbarkeit von baulichen Lärmschutzmassnahmen innerorts in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden abgeklärt. Neben dem Hauptkriterium Ortsbild sind beim Entscheid über die zu treffenden Massnahmen weitere Kriterien wie Verkehrssicherheit, Wohnhygiene und das Kosten-/Nutzen-Verhältnis angewandt worden. Auf Grund dieser Kriterien kam die Studie der Fachstelle Lärmschutz zum Schluss, dass bauliche Massnahmen wie Lärmschutzwände oder -wälle innerorts nur in wenigen Fällen realisierbar sind. Deshalb bestehen die Massnahmen zum grossen Teil aus dem Einbau von Schallschutzfenstern.
Bund übernimmt rund 25 Prozent der Kosten
An Gebäuden, die von einer Lärmbelastung über dem Alarmwert betroffen sind, werden bei lärmempfindlichen Räumen zulasten des Staates Schallschutzfenster eingebaut. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Lüftung können bei Schlafzimmern mit Alarmbelastung zusätzlich Schalldämmlüfter installiert werden. Bei Liegenschaften, bei denen die Lärmbelastungen zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegen, können lärmabhängige, freiwillige Beiträge vom Staat an die vom Eigentümer durchgeführte Fenstersanierung ausgerichtet werden. Die Kosten für die Lärmsanierung in der Region Glattal-Uster belaufen sich auf rund 16,2 Millionen Franken, am rechten Zürichseeufer auf rund 8,4 Millionen Franken und im Tösstal auf rund 6,4 Millionen Franken. Der Bund übernimmt rund 25 Prozent der anfallenden Lärmsanierungskosten.
Mehr Informationen zum Thema Lärmschutz gibt es auf der Website www.laerm.zh.ch
Die Regierungsratsbeschlüsse werden im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Weitere Informationen
Kontakte für Medien
Donnerstag, 2. Februar 2012,
von 14 bis 15 Uhr:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Fachstelle Lärmschutz:
Region Glattal Uster und Region Tösstal: Walter Egli
Telefon 043 259 55 16
Region rechtes südliches Zürichseeufer:
Gian-Reto Fasciati
Telefon 043 259 55 17
