Regierungsrat unterstützt die Verankerung der Familienpolitik in der Bundesverfassung

10.03.2011 - Medienmitteilung

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates gab den Entwurf für einen neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik in die Vernehmlassung. Damit soll insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert und für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Tagesstrukturen gesorgt werden. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die neue Verfassungsbestimmung grundsätzlich, schlägt jedoch verschiedene Änderungen vor.

Mit dem vorgeschlagenen Artikel 115a BV sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen. Dieses Anliegen steht im Einklang mit den Bestrebungen des Kantons Zürich und wird deshalb ausdrücklich begrüsst. Abgelehnt wird aus finanz- und staatspolitischen Erwägungen eine Bundeskompetenz zum Erlass von Grundsätzen für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes an entsprechenden Massnahmen der Kantone.

Der Regierungsrat unterstützt hingegen den Antrag der Kommissionsminderheit, die dem Bund die Kompetenz erteilen will, Grundsätze über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung festzulegen. Die Alimentenbevorschussung ist eine wichtige familienpolitische Massnahme. Die heutige Vielfalt an kantonalen Regelungen ist dringend reformbedürftig. Der Kanton Zürich hat bereits 2008 mit einer Standesinitiative die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenhilfe gefordert. Diese Forderung wird auch von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK unterstützt.


Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Familienpolitik», verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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