Kies & Aushub

Bild von Kiesabbau im Rafzerfeld

Der Kanton Zürich ist reich an Steinen. Die Gletscher der Eiszeit haben mächtige Kiesvorkommen zurückgelassen. Zudem wird aus Gebäuden und Infrastruktur beim Rückbau Gesteinskörnung zurückgewonnen. Nach dem Abbau werden die Kiesgruben mit unverschmutzten Aushub aufgefüllt und rekultiviert.

Kiesabbau

Die Bauwirtschaft im Kanton Zürich benötigt jährlich rund 4 Millionen Kubikmeter Gesteinskörnung. 75 Prozent davon werden durch Kies aus Materialgewinnungsgebieten zur Verfügung gestellt, der Rest kann mit aufbereiteten mineralischen Bauabfällen gedeckt werden. Der Kiesabbau wird über die kantonale Richtplanung gesteuert. Ein Richtplaneintrag ist die Voraussetzung dafür, dass in einem Gebiet Kies abgebaut werden kann.

Urban Mining

Über 80 Prozent der mineralischen Bauabfälle wie Beton- und Mischabbruch und Ausbauasphalt werden heute wiederaufbereitet und als Gesteinskörnung eingesetzt. Bei der Erneuerung des Baubestandes werden noch mehr mineralische Bauabfälle anfallen. Die Baudirektion setzt sich dafür ein, dass diese Mengen auch künftig in hohem Umfang im Baubereich eingesetzt werden. So können Kiesvorräte und Deponievolumen geschont werden.

Ablagerung von unverschmutztem Aushub

Dort wo gebaut wird, fällt Aushub an. Im Kanton Zürich sind es pro Jahr rund 4.5 Millionen Kubikmeter. Der Aushub wird zu einem grossen Teil in den Kiesabbaugebieten im Norden des Kanton abgelagert (Gegenfuhren zum Kies). Es fällt jedoch mehr Aushub an, als Kies abgebaut wird.

Die Bautätigkeit  findet vor allem im Süden des Kantons in den Städten und der Agglomeration statt. Hier gibt es nur wenige Ablagerungsmöglichkeiten für Aushub. Über eine Million Kubikmeter Aushub gelangt deshalb in die umliegenden Kantone. Um mehr Aushub regional ablagern zu können, ist vorgesehen, im Süden des Kantons Deponien für unverschmutzten Aushub (Deponie Typ A) bereitzustellen.

Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung

Rund 80 Prozent der Transporte von Aushub und Kies laufen über die grossen Kiesabbaugebiete im Zürcher Unterland. Die Schwerverkehrsentlastung der Nord-Süd-Achse stellt eine wesentliche Voraussetzung dar, um die Nutzung dieser Kiesabbaugebiete wirtschaftlich und in grossem Umfang weiterentwickeln zu können. Im Kanton Zürich gilt bei Grossbaustellen eine Bahntransportpflicht für Aushub und Gesteinskörnung. Die Einzelheiten sind in der Verordnung über den Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung (BTV; LS 700.5) geregelt. Die Pflicht zum Bahntransport wird im Baubewilligungsverfahren beurteilt.

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