Ermässigung oder Erlass der Verkehrsabgabe

Auf Gesuch hin kann Ihre Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) ermässigt oder erlassen werden.

Habe ich Anspruch auf eine Ermässigung oder einen Erlass der Verkehrsabgabe?

Beantworten Sie folgende Fragen, um es unverbindlich herauszufinden.

Wer ist im Fahrzeugausweis als Halter/in des Fahrzeuges eingetragen?
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Erbringt Ihre Firma Leistungen im Auftrag der kommunalen oder kantonalen Behörde und ist ein gültiger Vertrag vorhanden?
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Verwenden Sie das Fahrzeug ausschliesslich für einen der nachfolgenden Zwecke:
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Verwenden Sie das Fahrzeug für einen gewerblichen Betrieb des Kantons oder der Gemeinde?
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Verwenden Sie das Fahrzeug ausschliesslich für einen der nachfolgenden Zwecke?
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Verwenden Sie das Fahrzeug ausschliesslich für dienstliche Zwecke?
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Ist die gemeinnützige Institution im Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen eingetragen?
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Wird das Fahrzeug für Tätigkeiten der gemeinnützigen Institution verwendet?
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Was beschreibt Ihre Situation am besten?
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Sind Sie für die Fortbewegung auf ein Fahrzeug angewiesen und Ihre Ärztin / Ihr Arzt kann dies bestätigen?
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Benötigen Sie das Fahrzeug für den Transport einer von Ihnen betreuten Person?
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Ist die gemeinnützige Institution (Ihr Arbeitgeber) im Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen eingetragen?
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Wird das Fahrzeug für die Tätigkeit bei der gemeinnützigen Institution verwendet?
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Ist Ihr Fahrzeug auf eine Wechselnummer eingelöst?
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Beträgt Ihr Arbeitspensum bei der gemeinnützigen Institution mindestens 20%?
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Wer ist im Fahrzeugausweis als Halter/in des Fahrzeuges eingetragen?

Fahrzeughalter

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsabgabe-Erlass gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Erbringt Ihre Firma Leistungen im Auftrag der kommunalen oder kantonalen Behörde und ist ein gültiger Vertrag vorhanden?

Gültiger Vertrag

Dies ist ein Pflichtfeld.

Verwenden Sie das Fahrzeug ausschliesslich für einen der nachfolgenden Zwecke:

Gültiger Vertrag Verwendung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Wenden Sie sich an: 
fahrzeug-schild@stva.zh.ch
058 811 35 35

Verwenden Sie das Fahrzeug für einen gewerblichen Betrieb des Kantons oder der Gemeinde?

Gewerblicher Betrieb

Dies ist ein Pflichtfeld.

Beispiele

Flughafen Zürich AG, Zürcher Kantonalbank, Wasserversorgungen, Elektrizitäts- und Gaswerk, Schlachthäuser

Verwenden Sie das Fahrzeug ausschliesslich für einen der nachfolgenden Zwecke?

Verwendungszweck Gemeinde Behörde

Dies ist ein Pflichtfeld.

Vorteile:

  • Kranken- oder Leichenwagen
  • Kehrichtabfuhrwagen
  • Feuerwehr- oder Katastrophenfahrzeug
  • Zivilschutzfahrzeug
  • Polizeidienstfahrzeug

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Wenden Sie sich an: 
fahrzeug-schild@stva.zh.ch
058 811 35 35

Verwenden Sie das Fahrzeug ausschliesslich für dienstliche Zwecke?

ausschliesslich dienstliche Zwecke

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsabgabe-Erlass gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsabgabe-Erlass gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsabgabe-Erlass gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Ist die gemeinnützige Institution im Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen eingetragen?

Gemeinnützige Institution

Dies ist ein Pflichtfeld.

Wird das Fahrzeug für Tätigkeiten der gemeinnützigen Institution verwendet?

Tätigkeiten gemeinnützige Institution

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsabgabe-Erlass gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Was beschreibt Ihre Situation am besten?

Situation

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Ein Verkehrsabgabe-Erlass ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsabgabe-Erlass gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Sind Sie für die Fortbewegung auf ein Fahrzeug angewiesen und Ihre Ärztin / Ihr Arzt kann dies bestätigen?

Fortbewegung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Eine Verkehrsabgabe-Ermässigung ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Benötigen Sie das Fahrzeug für den Transport einer von Ihnen betreuten Person?

Transport betreute Person

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Eine Verkehrsabgabe-Ermässigung ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Ist die gemeinnützige Institution (Ihr Arbeitgeber) im Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen eingetragen?

Gemeinnützige Institution Arbeitgeber

Dies ist ein Pflichtfeld.

Wird das Fahrzeug für die Tätigkeit bei der gemeinnützigen Institution verwendet?

Nicht Arbeitsweg

Dies ist ein Pflichtfeld.

Der Arbeitsweg gilt nicht als Tätigkeit für die Institution.

Ist Ihr Fahrzeug auf eine Wechselnummer eingelöst?

Wechselnummer

Dies ist ein Pflichtfeld.

Beträgt Ihr Arbeitspensum bei der gemeinnützigen Institution mindestens 20%?

Arbeitspensum

Dies ist ein Pflichtfeld.

Ja.

Eine Verkehrsabgabe-Ermässigung ist möglich.

Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung gemäss Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Nein.

Eine Verkehrsabgabe-Ermässigung ist nicht möglich.

Begründung

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung nicht.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
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13.00 bis 17.00 Uhr

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