Förderprogramm «Bike & Ride»-Anlagen

Sie sind eine Gemeinde und an Ihren öV-Haltestellen fehlt die Möglichkeit, Velos in ausreichender Zahl sicher und geschützt abzustellen? Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden bei der Erstellung von «Bike & Ride»-Anlagen. Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und zum Vorgehen.

Multimodalität ermöglichen

Die Verkehrsteilnehmenden kombinieren vermehrt verschiedene Transportmittel wie beispielsweise Velo, Bus bzw. Zug und Roller miteinander und sind somit multimodal unterwegs. Eine erstklassige öV-Verbindung büsst jedoch ihre Attraktivität rasch ein, wenn an der Bus-Haltestelle oder am Bahnhof mühselig ein freier Velo-Abstellplatz gesucht werden muss oder ein Abstellplatz gar nicht erst vorhanden ist. Für eine nachhaltige Mobilität ist ein reibungsloses Umsteigen von Velo auf Bus, Tram und Zug jedoch Voraussetzung.

Um die Multimodalität und damit eine nachhaltige Mobilität zu fördern, unterstützt der Kanton im Rahmen seines Förderprogramms «Bike & Ride-Anlagen» ab Januar 2024 Zürcher Gemeinden bei der Erstellung von Bike & Ride-Anlagen.

Wer profitieren kann

Beitragsberechtigt sind ausschliesslich Gemeinden und Städte im Kanton Zürich, die über kein Agglomerationsprogramm verfügen. Dabei ist es unerheblich, ob sie eine «Bike & Ride»-Anlage selbst erstellen oder einen kommunalen Interessensbeitrag für eine Anlage Dritter (z. B. Transportunternehmen) ausrichten. Die Transportunternehmen selbst, Institutionen, Privatpersonen etc. sind nicht beitragsberechtigt.

Übersicht beitragsberechtigte Gemeinden

Planungsregion Städte und Gemeinden
Limmattal Uitikon, Birmensdorf, Aesch
Knonaueramt Wettswil am Albis, Bonstetten, Hedingen, Stallikon, Ottenbach, Affoltern am Albis, Aeugst am Albis, Obfelden, Mettmenstetten, Rifferswil, Hausen am Albis, Maschwanden, Knonau, Kappel am Albis
Zimmerberg Adliswil*, Kilchberg, Rüschlikon, Thalwil, Langnau am Albis, Oberrieden, Horgen, Wädenswil
Pfannenstil Zollikon, Zumikon, Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Meilen, Egg, Oetwil am See, Uetikon am See, Männedorf, Stäfa, Hombrechtikon*
Oberland Fischenthal, Bauma, Wila, Wildberg, Wald*
Winterthur und Umgebung Turbenthal*, Schlatt*, Hagenbuch*, Ellikon an der Thur*, Altikon*, Brütten*, Dägerlen*, Dättlikon*, Dinhard*, Elgg*, Elsau*, Hettlingen*, Lindau*, Neftenbach*, Pfungen*, Rickenbach*, Seuzach*, Unterstammheim*, Weisslingen*, Wiesendangen*, Rikon*, Effretikon*, Winterthur*
Weinland Dachsen, Benken, Trüllikon, Truttikon, Stammheim, Rheinau, Marthalen, Ossingen, Kleinadelfingen, Adelfingen, Flaach, Volken, Dorf, Humlikon, Adlikon, Thalheim an der Thur, Berg am Irchel, Buch am Irchel, Henggart
Unterland Rafz, Wil, Wasterkingen, Hüntwangen, Glattfelden, Eglisau, Weiach, Niederweningen, Schleinikon, Oberweningen, Schöfflisdorf, Bachs, Stadel, Hochfelden, Regensberg, Steinmaur, Neerach, Freienstein-Teufen, Rorbas, Oberembrach*, Lufingen*, Winkel*, Oberglatt*, Dielsdorf*, Niederhasli*, Niederglatt*, Höri*
Furttal Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen, Boppelsen, Buchs

*Nur für Anlagen mit Baubeginn bis Ende 2027, da Gemeinde beitragsberechtigt im Agglomerationsprogramm 5. Generation.

Gemeinden mit Agglomerationsprogramm 

Für Städte und Gemeinden, welche über ein Agglomerationsprogramm verfügen, besteht seit 2007 die Möglichkeit, für die Erstellung von «Bike & Ride»-Anlagen eine Mitfinanzierung durch den Bund zu erhalten.

Für Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.

Voraussetzungen für eine Förderung

Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr ermöglicht die Beteiligung des Kantons Zürich an «Bike & Ride»-Anlagen mit nachgewiesener regionaler Bedeutung. Dafür ist ein entsprechender Eintrag im regionalen Richtplan Voraussetzung. Dieser muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beiträge vorliegen.

Um die Kombination von Velo und öV möglichst attraktiv zu gestalten, müssen vom Kanton mitfinanzierte Anlagen folgenden Qualitätsanforderungen erfüllen:

Vorteile:

  • Zentrale Lage mit möglichst kurzen, hindernisfreien Wegen zu Perron / Haltekanten
  • Überdachung sowie seitlicher Witterungsschutz, um die Velos vor der Witterung zu schützen
  • Subjektiv und objektiv sicher, d.h. gut einsehbar angeordnet und in dunklen Stunden beleuchtet
  • Möglichkeit, die Velos an der Anlage anzuschliessen

Sofern die oben genannten Kriterien erfüllt werden, können auch Investitionen in die Qualitätssteigerung der Anlage mitfinanziert werden, ohne dass die Anzahl Abstellplätze gesteigert wird.

Eine detaillierte Aufstellung der Beurteilungskriterien und weitere wichtige Informationen finden Sie in der Wegleitung «Förderprogramm Bike & Ride-Anlagen».

Wegleitung Förderprogramm Bike & Ride-Anlagen

Wegleitung Förderprogramm Bike & Ride-Anlagen
Wegleitung Förderprogramm Bike & Ride-Anlagen
Herausgeber/in
Amt für Mobilität, Kanton Zürich
Autor/in
Amt für Mobilität, Kanton Zürich

Förderbeiträge 

Die Bandbreite des Beitragssatzes zur Förderung von «Bike & Ride»-Anlagen ist auf die Agglomerationsprogramme des Bundes abgestimmt und liegt zwischen 30 und 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Der Beitragssatz ergibt sich durch die Punkteverteilung aus der Beurteilung des Fördergesuchs.
Für die Höhe der Förderbeiträge werden die Kriterien anhand vorgegebener Messgrössen beurteilt. Damit eine «Bike & Ride»-Anlage mitfinanziert wird, müssen mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Das Gesuch kann einmalig nachgebessert werden.

Berechnung

Um den Betrag zu ermitteln, wird der Beitragssatz auf die für die «Bike & Ride»-Anlage anrechenbaren Investitionskosten angewandt. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Vorteile:

  • Anrechenbar sind Investitionskosten sowohl neuer «Bike & Ride»-Anlagen als auch zu erweiternder bestehender Anlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Bushaltestellen.
  • Zu den anrechenbaren Investitionskosten zählen alle baulichen Bestandteile der «Bike & Ride»-Anlage und Anpassungen am bestehenden Standort sowie an Werkleitungen (z. B. Beleuchtung).
  • Nicht anrechenbar sind Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der «Bike & Ride»-Anlage stehen. Zum Beispiel Abrissarbeiten von bestehenden Bauten oder baulichen Anpassungen an anderen Anlagen im unmittelbaren Bereich. Ebenso zählen Betriebs- und Unterhaltskosten nicht zu den anrechenbaren Investitionskosten.
  • Anrechenbar sind ausschliesslich die Investitionskosten der «Bike & Ride»-Anlage, die die Gemeinde selbst zu tragen hat. Allfällige Kostenanteile Dritter sind entsprechend dem Kostenteiler abzuziehen.

Höchstwert der Investitionskosten

Ebenfalls in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm wird ein Höchstwert der Investitionskosten für «Bike & Ride»-Anlagen definiert:

Vorteile:

  • Max. CHF 5000 Investitionskosten je Veloabstellplatz
  • Max. CHF 500'000 Investitionskosten je Anlage

Fördergesuch einreichen 

Ab dem 1. Januar 2024 können Fördergesuche eingereicht werden. Bitte reichen Sie die folgend aufgeführten Unterlagen per E-Mail an bikeandride.afm@vd.zh.ch ein:

Vorteile:

  • Informationen zum Gesuchstellenden, Kontaktdaten der Ansprechperson innerhalb der Gemeinde.
  • Berechtigungsnachweise (Eigentumsnachweis, Vertretungsberechtigung für andere Eigentümer oder ähnliches).
  • Konzept inklusive Dokumentation über die neuen beziehungsweise erweiterten Bike & Ride-Anlagen: Situationsplan inklusive durchzuführende Installationen, Anzahl und Lage der Abstellplätze im Massstab 1:500 oder 1:1000. Auf die Qualitätskriterien ist explizit einzugehen.
  • Kostenschätzungen für die Erstellung der «Bike & Ride»-Anlagen und Angabe der Kostenteiler mit Dritten. Die anrechenbaren Kosten sind entsprechend auszuweisen.

Bitte beachten Sie: Der maximale Förderungsbeitrag wird als Förderzusicherung in Form einer Verfügung mitgeteilt. Die Förderzusicherung gilt für zwei Jahre und kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Das Auszahlungsgesuch ist innerhalb dieser Frist einzureichen. Der effektive Förderbeitrag errechnet sich anhand der Schlussabrechnung, entspricht jedoch maximal dem Beitrag der Förderzusicherung.

Auszahlungsgesuch einreichen

Damit die Förderbeiträge ausbezahlt werden, sind nachfolgende Unterlagen unaufgefordert innert Frist an bikeandride.afm@vd.zh.ch einzureichen:

Vorteile:

  • Allgemeine Angaben (Verfahrensnummer, Adresse, usw.)
  • Nachweis des Eintrags der Veloabstellanlage in den regionalen Richtplan
  • Kosten und Belege der Abrechnungen
  • Fotodokumentation der realisierten «Bike & Ride»-Anlage
  • Begründung allfälliger Abweichungen vom Fördergesuch

Kontakt

Sarah Hug

Projektleiterin

sarah.hug@vd.zh.ch
+41 43 259 30 81

Sarah Hug

Kontakt

Amt für Mobilität - Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: