Termin der Führerprüfung online buchen oder verschieben

Wer dieses Gesuch braucht

Wenn Sie eine theoretische oder praktische Führerprüfung absolvieren wollen, können Sie hier einen neuen Prüfungstermin buchen oder einen bestehenden Termin verschieben. 

Falls Sie eine Fahrzeugprüfung verschieben oder buchen möchten, nutzen Sie bitte den zutreffenden Service:

Termin der Fahrzeugprüfung online verschieben
Freiwillige Fahrzeugprüfung buchen

Schritt für Schritt Ihr Gesuch einreichen

Anleitung

  1. Daten im Brief nachschauen

    Nachdem Sie ein Lernfahrgesuch eingereicht haben, erhalten Sie von uns einen Brief. In diesem Brief finden Sie die folgenden Daten: 

    • PIN: Personen-Identifikationsnummer
    • PID-Nummer

    Enthält Ihr Brief keine PID-Nummer, können Sie den Termin aus systemtechnischen Gründen nicht selbständig verschieben. Wir helfen Ihnen aber gerne telefonisch oder per E-Mail weiter: +41 58 811 32 92 / dispo@stva.zh.ch.

  2. Termin selbständig buchen oder verschieben

    Momentan können Sie Termine wählen bis zum 13. September, spätere Termine sind derzeit nicht möglich. Wählen Sie hier das gewünschte Zeitfenster:  

    Für eine praktische Führerprüfung zwischen dem 5. August und dem 13. September nutzen sie diesen Link. Theorieprüfungen sind ab August ohne Termin möglich. 

    Theorieprüfung: Ab August können Sie ohne Termin vorbeikommen. 

    Die Theorieprüfung können Sie in Zürich-Albisgütli und Winterthur machen. Ab August brauchen Sie dafür keinen Termin mehr.

    Prüfungszeiten im StVA Zürich-Albisgütli:
    Montag bis Freitag von 07.30 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr. 

    Prüfungszeiten im StVA Winterthur:
    jeden Freitag Vormittag 07.30 bis 11.00 Uhr.

So geht es danach weiter

Prüfung bestanden

Sie haben die praktische Fahrprüfung bestanden. Was jetzt?

In der Schweiz dürfen Sie sofort nach der erfolgreichen Prüfung fahren. Sie erhalten von der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen Ihnen vorübergehend als Ausweis, bis Sie Ihren Führerausweis erhalten. Sie müssen die eintägige Weiterausbildung (WAB-Kurs) innerhalb von 12 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.

Prüfung nicht bestanden

Sie haben die erste praktische Fahrprüfung nicht bestanden. Wir schicken Ihnen innerhalb von zirka drei Arbeitstagen per Post ein Anmeldeformular für Ihren zweiten Versuch.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie können sich ein drittes Mal zur praktischen Fahrprüfung anmelden, wenn uns Ihre Fahrschule schriftlich bestätigt, dass Sie Ihre Fahrausbildung abgeschlossen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

Sie müssen einen Fahreignungstest machen. Wenn Sie ihn bestehen, können Sie sich ein viertes Mal zur Fahrprüfung anmelden. Wir schicken Ihnen innerhalb von zirka 3 Arbeitstagen nach ihrer dritten negativen Prüfung mehr Informationen.

Fahreignungstest
  • Wenn Sie die Fahrprüfung dreimal nicht bestehen, müssen Sie einen Fahreignungstest machen.
  • Wenn Sie den Test bestehen, können Sie sich ein viertes Mal für die Fahrprüfung anmelden.
  • Wenn Sie den Test nicht bestehen, wird Ihr Lernfahrausweis ungültig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

Wie funktioniert der Fahreignungstest?

Sie machen den Test an einem Computer. Getestet werden Fähigkeiten, die Sie für das Lenken eines Fahrzeugs brauchen. Zum Beispiel: Ihre Wahrnehmung mit den Augen, Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Konzentrationsfähigkeit, Ihr Reaktionsverhalten, Ihre Auge-Hand-Koordination und Ihre Belastbarkeit.

Wo mache ich den Fahreignungstest?

Sie machen den Test am Institut für Angewandte Psychologie (IAP) in Zürich. Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie auf Internetseite des IAP.

Für eine weitere Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung brauchen Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten, das Ihre Fahreignung bestätigt.

Falls Sie die 4. praktische Fahrprüfung nach dem Fahreignungstest nicht bestehen, werden wir Ihnen den Lernfahrausweis entziehen. Wir bitten Sie deshalb, auch für diesen unerfreulichen Ausgang der Prüfung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit Ihr Fahrzeug durch eine fahrberechtigte Person zurück an Ihren Wohnort gelangt.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Disposition

Telefon

+41 58 811 32 92

E-Mail

Kontaktformular