Pflegefinanzierung

Die Pflegefinanzierung im Kanton Zürich zielt darauf ab, allen Betagten unabhängig vom Einkommen eine möglichst hohe Lebensqualität zu Hause oder im Heim zu ermöglichen.

Verteilung der Pflegekosten

Die Kosten von Pflegeleistungen werden von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Sowohl die Gemeinden und Krankenkassen wie auch die Bezügerinnen und Bezüger selbst müssen sich an der Finanzierung beteiligen.

Die folgende Informationsbroschüre enthält die wichtigsten Regelungen. Ausserdem finden Sie Hinweise zum Vorgehen bei Streitigkeiten und Wissenswertes über allfällige weitere Beiträge der öffentlichen Hand.

Pflegefinanzierung: Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden

Pflegefinanzierung: Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden
Pflegefinanzierung: Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden

Gut zu wissen

Die Zürcher Gemeinden, Spitäler, Heime und Spitex-Institutionen können die Broschüre zur Pflegefinanzierung gratis unter dem Stichwort «Pflegefinanzierung» im Webshop der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale KDMZ bestellen: shop.kdmz.zh.ch

Für Gemeinden mit weiteren Fragen zur Leistungspflicht stehen die folgenden Empfehlungen zur Verfügung:

Finanzierung der Pflegekosten

Normdefizit und Rechnungslegung

Das Normdefizit bezeichnet den Beitrag, den Ihre Gemeinde bei einem Aufenthalt in einem Heim, das nicht von Ihrer Gemeinde betrieben wird und über keinen Leistungsauftrag Ihrer Gemeinde verfügt, maximal leisten muss. Es wird jährlich für das kommende Beitragsjahr auf der Grundlage des vorangegangenen Rechnungsjahres durch die Gesundheitsdirektion festgelegt.

Die aktuellen Vorgaben zum Normdefizit und zur weiteren Rechnungslegung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Akut- und Übergangspflege

Bei der Akut- und Übergangspflege handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt auf spitalärztliche Anordnung während längstens zwei Wochen stationär in Pflegeheimen oder ambulant durch Spitex-Dienste erbracht werden. Die Kosten übernehmen in den Jahren 2018 bis 2026 zu 55 Prozent die Gemeinden und zu 45 Prozent die Versicherer. Eine Beteiligung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger an den Kosten der Akut- und Übergangspflege ist nicht zulässig.

Für die Akut- und Übergangspflege gelten zurzeit die folgenden Tarife:

Pflegeheime

  tarifsuisse ag Einkaufsgemeinschaft HSK AG CSS Kranken-Versicherung AG
Ab 01.01.2018 CHF 168/Tag CHF 178/Tag  CHF 168/Tag
Ab 01.01.2019 CHF 168/Tag CHF 178/Tag CHF 168/Tag
Ab 01.01.2020 CHF 168/Tag CHF 178/Tag ⁽¹⁾ CHF 168/Tag ⁽¹⁾
Ab 01.01.2023 CHF 220/Tag CHF 178/Tag ⁽¹⁾ CHF 168/Tag ⁽¹⁾

(1) Provisorischer Tarif für die Dauer des beim Regierungsrat laufenden Genehmigungs- oder Festsetzungsverfahrens. Eine Rückabwicklung der Differenz zwischen dem provisorischen und einem neuen, genehmigten oder rechtskräftig festgesetzten Tarif, bleibt vorbehalten.

 

Spitex

  tarifsuisse ag (inkl. Assura/Supra) Einkaufsgemeinschaft HSK AG CSS Kranken-Versicherung AG
Massnahmen der Abklärung und Beratung CHF 121.22/h CHF 121.22/h CHF 121.22/h
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung CHF 119.24/h CHF 119.24/h CHF 119.24/h
Massnahmen der Grundpflege CHF 105.60/h CHF 105.60/h CHF 105.60/h

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kostenvergleiche

Die Gesundheitsdirektion veröffentlicht periodisch Kostenvergleiche zur Langzeitpflege. Sie schafft damit Transparenz über das Leistungsangebot.

Eine Übersicht bieten die folgenden Tabellen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Analyse der Kostendifferenzen in der ambulanten Pflege des Kantons Zürich im Jahr 2013

Die Gesundheitsdirektion hat das Forschungs- und Beratungsunternehmen Ecoplan mit einer Studie zu den Kostendifferenzen zwischen beauftragten und nicht beauftragten Spitex-Organisationen resp. selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen beauftragt.

Die Ergebnisse können dem nachfolgenden Schlussbericht entnommen werden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 00

E-Mail

afg@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: