Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Arbeitsbewilligungen
Die Abteilung Arbeitsbewilligungen prüft Gesuche um Zulassung ausländischer Arbeitskräfte im Kanton Zürich, welche nicht von der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU profitieren. So bestehen für Angehörige aus Drittstaaten besondere Regelungen für die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Aber auch von einem europäischen Arbeitgeber in die Schweiz entsandte EU-27/EFTA-Bürgerinnen benötigen unter Umständen eine entsprechende Bewilligung.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Arbeitsbewilligungen
Postfach
8090 Zürich
Hotline Mo-Fr
09:00 bis 11:00
14:00 bis 16:00