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Druckbehälter
Druckgeräte-Verordnungen
Die Betriebe müssen Druckgeräte vor der Inbetriebnahme sowie bei wesentlichen Änderungen der Suva schriftlich melden. Die Meldung kann mit dem Meldeformular "Inbetriebnahme eines Druckgerätes" erfolgen. Es muss die wichtigsten Angaben für die Beurteilung enthalten.
Meldestelle und Auskünfte:
Suva
Meldestelle DGVV
Postfach 4358
6002 Luzern