Bemessung Arbeitslosentaggeld
Um Arbeitslosenentschädigung beziehen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Werden Ihnen dann monatlich Arbeitslosentaggelder ausbezahlt, sind diese je nach Ihrer persönlichen Situation unterschiedlich hoch.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Damit Sie einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
Vorteile:
- Sie sind ganz oder teilweise arbeitslos.
- Sie hatten einen Arbeitsausfall, der anrechenbar ist.
- Sie wohnen in der Schweiz.
- Sie haben die obligatorische Schulzeit zurückgelegt.
- Sie sind noch nicht im Rentenalter nach AHV und beziehen auch keine AHV-Rente.
- Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Erstanmeldung mindestens zwölf Monate gearbeitet oder sind von der Erfüllung der Beitragszeit befreit.
- Sie sind vermittlungsfähig.
- Sie erfüllen die Kontrollvorschriften wie den monatlichen Nachweis der Arbeitsbemühungen, Anmelden eines Zwischenverdienstes etc.
Anzahl Taggelder
Wie viele Taggelder Sie beziehen können, hängt von drei Faktoren ab. Der erste ist die Beitragszeit: Sie gibt an, wie lange Sie innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet haben und dadurch etwas zur Arbeitslosenversicherung beigetragen haben. Der zweite Faktor ist Ihr Alter und der dritte, ob Sie Kinder haben oder nicht.
Beitragszeit | Alter | Bedingungen | Taggelder |
---|---|---|---|
12 bis 24 Monate | bis 25 J. ohne Unterhaltspflicht | keine | 200 |
12 bis < 18 Monate | ab 25 J. oder mit Unterhaltspflicht | keine | 260 |
18 bis 24 Monate | ab 25. J. oder mit Unterhaltspflicht | keine | 400 |
22 bis 24 Monate | ab 55 J. | keine | 520 |
22 bis 24 Monate | ab 25 J. | Bezug einer IV-Rente mit IV-Grad von mind. 40% | 520 |
22 bis 24 Monate | mit Unterhaltspflicht | Bezug einer IV-Rente mit IV-Grad von mind. 40% | 520 |
12 bis 24 Monate | vor Pensionierung | frühestens 4 J. vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters | 120 |
beitragsbefreit | altersunabhängig | keine | 90 |
Höhe Taggelder
Wie hoch Ihre Arbeitslosenentschädigung ist, hängt vom AHV-pflichtigen Lohn ab, den Sie in den letzten sechs oder – falls vorteilhafter – in den letzten zwölf Monaten verdient haben: der sogenannte «versicherte Verdienst». Dieser ist auf einen Maximalbetrag von 12'350 Franken begrenzt.
Sie erhalten eine Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von 80 % des versicherten Verdienstes,
- wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren haben. Möglicherweise stehen Ihnen auch Kinder- und Ausbildungszulagen zu (siehe Link).
- wenn Ihr versicherter Verdienst 3’797 Franken nicht übersteigt.
- wenn Sie eine Invalidenrente für einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% beziehen.
In allen übrigen Fällen erhalten Sie eine Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von 70 % des versicherten Verdienstes. Vom monatlich ausbezahlten Betrag zieht die Arbeitslosenkasse die Sozialversicherungs-Beiträge und bei ausländischen Staatsangehörigen eventuell die Quellensteuern ab.
Ihre Arbeitslosentaggelder werden während einer Rahmenfrist von maximal zwei Jahren ausbezahlt. Sie erhalten pro Woche 5 Taggelder (Montag bis Freitag). Da jeder Monat unterschiedlich viele Werktage hat, schwankt der ausbezahlte Betrag.
Taggelder für Beitragsbefreite
In gewissen Lebenssituationen sind Sie befreit davon, die Beitragszeit zu erfüllen – das heisst, Sie müssen nicht mindestens zwölf Monate in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben in den letzten zwei Jahren, um Arbeitslosentaggelder zu beziehen. Zu diesen Situationen zählen zum Beispiel Krankheit, Umschulung oder Mutterschaft.
Wenn Sie beitragsbefreit sind, haben Sie Anspruch auf 90 Taggelder. Ihr Taggeld beträgt 80% Ihres Pauschalansatzes, der je nach Ausbildung und Alter zwischen 153 und 40 Franken pro Tag liegt. Diese Beträge reduzieren sich um die Hälfte, wenn Sie
- wegen einer Schulausbildung, Umschulung, Weiterbildung oder im Anschluss an eine Berufslehre beitragsbefreit sind
- weniger als 25 Jahre alt sind
- keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG sieht eine maximale Bezugsdauer von zwei Jahren vor.
Wartetage
Die Wartetage sind eine Art «Selbstbehalt». Sie erhalten die erste Taggeldauszahlung erst, nachdem diese vorüber sind. Als Wartetage gelten nur die Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Allgemeine Wartetage
Versicherter Verdienst | Bedingungen | Wartezeit |
---|---|---|
bis 3000 Franken | keine | 0 Tage |
3001 bis 5000 Franken | mit Unterhaltspflicht ohne Unterhaltspflicht |
0 Tage 5 Tage |
ab 5001 Franken | mit Unterhaltspflicht | 5 Tage |
5001 bis 7500 Franken | ohne Unterhaltspflicht | 10 Tage |
7501 bis 10'416 Franken | ohne Unterhaltspflicht | 15 Tage |
ab 10'417 Franken | ohne Unterhaltspflicht | 20 Tage |
Besondere Wartetage
Wenn Personen wegen einer Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung beitragsbefreit sind, erhalten sie 120 besondere Wartetage. Die übrigen beitragsbefreiten Versicherten müssen 5 besondere Wartetage vorbei gehen lassen.
Rasche Auszahlung
Die Taggelder werden in der Regel rasch ausbezahlt. Ende Monat reichen Sie der von Ihnen gewählten Arbeitslosenkasse jeweils das vom SECO zugeschickte Formular «Angaben der versicherten Person» ein. Bei einem Zwischenverdienst ist zusätzlich eine Bescheinigung inklusive eine Kopie der Lohnabrechnung notwendig. Wenige Tage später erhalten Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung auf Ihr Bank- oder Postkonto, denn wir haben einen täglichen Zahlungslauf. Zusätzlich erhalten Sie eine schriftliche Abrechnung.
Spezielle Situationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden und kann er ausstehende Löhne seiner Angestellten nicht mehr bezahlen, deckt die Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Lohnforderungen für geleistete Arbeit. Der Schutz der Versicherung ist zeitlich auf die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Die Insolvenzentschädigung beträgt 100 Prozent der anerkannten Lohnforderung. Grundsätzlich sind nur vertraglich vereinbarte und AHV-pflichtige Lohnanteile wie Lohn, 13. Monatslohn, Ferienanteil, Gratifikationen, geleistete Vorholzeit und evtl. Sondervergütungen versichert. Der maximal versicherte Verdienst beträgt 12'350 Franken pro Monat. Die Lohnanteile sind maximal für die vier Monate vor dem letzten geleisteten Arbeitstag durch die Insolvenzentschädigung abgesichert.
Ein Zwischenverdienst muss orts- und branchenüblich entschädigt werden. Er hat einige Vorteile: Sie sind im Arbeitsmarkt integriert und haben somit die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln und interessante Kontakte zu knüpfen. Sie schonen Ihren Taggeldanspruch und erwerben allenfalls neue Beitragszeit, was sich bei einer weiteren Rahmenfrist positiv auswirken kann.
Falls Sie in einem Zwischenverdienst als angestellte Person arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber oder wenn Sie einen selbständigen Zwischenverdienst erzielen, müssen Sie selbst diesen gegenüber der Arbeitslosenkasse deklarieren.
Sie haben jeweils nach 60 kontrollierten Arbeitstagen während der Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Woche Ferien, nach 120 kontrollierten Tagen sind es zwei Wochen und so weiter. Ferien können nur blockweise bezogen werden: das heisst 5, 10 oder 15 Tage am Stück. Besprechen Sie Ihre Ferienpläne frühzeitig mit der Beratungsperson beim RAV.
Wenn Sie krank sind, haben Sie Anspruch auf insgesamt 44 Taggelder innerhalb Ihrer zweijährigen Rahmenfrist, jedoch während höchstens 30 aufeinander folgenden Kalendertagen pro Krankheit.Wir benötigen ab dem 4. Krankheitstag ein Arztzeugnis. Melden Sie Ihre Abwesenheit sofort Ihrem RAV-Berater und geben Sie diese im monatlich an die Kasse zustellbaren Formular «Angaben der versicherten Person» an.
Sie sind während der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit obligatorisch gegen Nichtberufsunfall bei der SUVA versichert. Die Taggelder für die Dauer Ihres Unfalles erhalten Sie direkt von der SUVA. Melden Sie sich im Schadensfall umgehend bei der Arbeitslosenkasse, damit wir eine Unfallmeldung erstellen können.
Wenn Sie zu einem maximal dreiwöchigen Wiederholungskurs im Militär oder Zivilschutzeinsatz antreten müssen, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Zuerst senden Sie Ihre Soldmeldekarte der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu, damit sie Ihnen den Erwerbsersatz auszahlen kann. Nachdem Sie die Erwerbsersatzzahlung erhalten haben, reichen Sie Ihrer Arbeitslosenkasse eine Kopie der AHV-Ausgleichskassen-Abrechnung ein.
Die Leistungen der Mutterschaftsversicherung werden nicht von der Arbeitslosenkasse, sondern von der AHV-Ausgleichskasse – im Kanton Zürich von der SVA Zürich – ausgerichtet. Ab Datum der Geburt haben Sie für 14 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Arbeitslose Mütter müssen einen Antrag auf Mutterschaftsentschädigung bei der AHV-Ausgleichskasse stellen.