Eintrag Aktiengesellschaft löschen
Anleitung
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Unterlagen vorbereiten
Bitte beachten Sie, dass die Löschung einer juristischen Person erst angemeldet werden kann, wenn deren Auflösung in einem ersten Schritt bereits eingetragen wurde und alle Liquidationshandlungen beendet sind, frühestens jedoch ein Jahr nach der Veröffentlichung des dritten Schuldenrufes im Schweizerischen Handelsamtsblat (SHAB).
- Anmeldeformular herunterladen
Laden Sie das Anmeldeformular herunter, speichern Sie es auf Ihrem Computer und füllen Sie es vollständig aus.
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Einreichen
a) Anmeldung ablegen
Legen Sie die Anmeldung auf Ihrem Computer ab und wandeln Sie diese in das PDF/A-Format um, falls noch nicht erfolgt.
b) Elektronisch unterschreiben
Die Anmeldung ist von sämtlichen Liquidatoren mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift, welche auf einem qualifizierten Zertifikat und einem elektronischen Zeitstempel basiert, zu versehen, z. B. mit SuisseID.
c) Belege und Beilagen ablegen
Legen Sie allfällige Belege und Beilagen im PDF/A-Format und mit den qualifizierten elektronischen Unterschriften versehen, welche auf einem qualifizierten Zertifikat und einem elektronischen Zeitstempel basieren, auf Ihrem Computer ab.
d) Bei ZHservices anmelden
Melden Sie sich auf ZHservices an und laden Sie die Anmeldung sowie die Belege und Beilagen hoch.
Wie erstelle ich ein PDF/A-Dokument?
a) Anmeldung unterschreiben
Die Anmeldung ist von sämtlichen Liquidatoren zu unterzeichnen.
b) Unterschriftenbeglaubigung
Lassen Sie die Unterschriften der Liquidatoren auf der Anmeldung durch eine Urkundsperson (z. B. Notar oder Gemeindeammannamt) beglaubigen, sofern die betreffende Unterschrift nicht schon in beglaubigter Form bezüglich dieses Unternehmens bei uns hinterlegt ist.
c) Versand
Senden Sie die Anmeldung sowie allfällige Belege und Beilagen an folgende Adresse:
Handelsregisteramt Kanton Zürich
Postfach
8022 Züricha) Anmeldung unterschreiben
Die Anmeldung ist von sämtlichen Liquidatoren zu unterzeichnen.
b) Unterschriftenbeglaubigung
Lassen Sie die Unterschriften der Liquidatoren auf der Anmeldung durch eine Urkundsperson (z. B. Notar oder Gemeindeammannamt) beglaubigen, sofern die betreffende Unterschrift nicht schon in beglaubigter Form bezüglich dieses Unternehmens bei uns hinterlegt ist.
c) Am Schalter einreichen
Reichen Sie die Anmeldung sowie allfällige Belege und Beilagen am Schalter an der Schöntalstrasse 5, 8004 Zürich ein.
d) Unterschriftenbeglaubigung am Schalter
Sie können die Unterschriften der Liquidatoren auf der Anmeldung direkt am Schalter beglaubigen lassen, falls die Unterschriften nicht schon vorher von einer Urkundsperson (z. B. Notar oder Gemeindeammannamt) beglaubigt wurden. Dazu müssen die betreffenden Liquidatoren anwesend sein und den Pass, die Identitätskarte oder den schweizerischen Ausländerausweis vorweisen.
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten
Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr
Auffahrt & Pfingsten 2022
Mittwoch, 25. Mai: bis 15.00 Uhr geöffnet
Donnerstag, 26. Mai: geschlossen
Pfingstmontag, 6. Juni: geschlossen
Telefon