Schausteller- oder Zirkusbewilligung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmässig und an nicht festem Standort das Publikum unterhalten, indem Sie ihm Anlagen zur Verfügung stellen, dann benötigen Sie eine Schaustellerbewilligung. Das gilt ebenfalls für Vermieterinnen und Vermieter solcher Anlagen, wie zum Beispiel Chilbi-Attraktionen, Event-Attraktionen, Hüpfburgen etc.. Auch wenn Sie die Anlage nur einmal aufstellen und betreiben oder nur einmal vermieten ist eine Schaustellerbewilligung nötig. 

Wenn Sie als Zirkusbetreibende oder Wandertheater, an nicht festem Standort das Publikum in oder auf Anlagen mit Darbietungen unterhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Bewilligung.  

Schritt für Schritt

  1. Zuständig

    Sie beantragen die Bewilligung im Wohnsitzkanton beziehungsweise bei Unternehmen im Kanton des Unternehmenssitzes. 

    Als Schaustellende und Zirkusbetreibende mit Sitz im Ausland stellen Sie den Antrag im Kanton, in dem Sie die Tätigkeit erstmals aufnehmen möchten. 

  2. Antragsformular und Unterlagen

    Sie reichen das Antragsformular vollständig ausgefüllt mit den folgenden Unterlagen ein: 

    • Handelsregisterauszug oder Identitätsausweis
    • Aktueller Nachweis einer anerkannten Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Anlagen, der Versicherungssumme und bis wann die Prämie bezahlt ist. Die Deckungssumme muss je nach Anlagen 5, 10, 15 oder 20 Millionen betragen. 
    • Sicherheitsnachweis einer akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstelle gemäss Liste des SECO.
    • Zusatzblatt für Anlagen ohne Sicherheitsnachweis.

    Gebühren:

    200 Franken

    Sie bezahlen zusätzliche Gebühren bei wesentlichem Zusatzaufwand für die Prüfung ausländischer Unterlagen. Diese betragen 100 Franken pro Stunde beziehungsweise 50 Franken für eine angebrochene halbe Stunde. 

  3. Wählen Sie, wie Sie die Bewilligung beantragen möchten

    Sie können Ihren Antrag online oder auf per Post einreichen.

    Alle Infos zu AGOV sowie den effektiven Absprung auf das Formular stellt die Staatskanzlei an dieser Stelle zentral zur Verfügung.

    Antrag
    Antrag auf eine Bewilligung

    Bitte laden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag auf eine Bewilligung hoch, um die Tätigkeit als Schausteller oder Zirkusbetreiber ausüben zu können.

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    Beilagen
    Handelsregisterauszug

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    Nachweis einer Haftpflichtversicherung

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    Sicherheitsnachweis einer akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstelle

    Dieser Nachweis ist auf Grundlage des Formulars «Sicherheitsnachweis für Schaustell- oder Zirkusanlage» zu erstellen

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    Dokumente und Informationen

    Sie benötigen folgende Dokumente und Informationen:

    Vorteile:

    • Dokument A (herunterladen, ausfüllen und unterschreiben)
    • Dokument B (herunterladen und ausfüllen)
    • Kopie des Schriftenempfangscheins
    • Ihre AHV-Nummer

    Vorteile:

    • Füllen Sie bitte die Unterlagen vollständig aus.
    • Drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie, wo nötig.
    • Senden Sie uns alle Unterlagen in einem Couvert an folgende Adresse:

    Staatskanzlei

    Adresse

    Neumühlequai 10
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)
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Kontakt

Sicherheitsdirektion – Gewerbebewilligungen

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Neumühlequai 8, 8090 Zürich
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