Kontrollstelle Arbeitsmarkt
In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) kontrolliert die kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen. Ausserdem nimmt sie eine Kontrollfunktion im Bereich Schwarzarbeit wahr.
Inhaltsverzeichnis
Kontrollen Arbeitsmarkt
Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt nimmt ihre Aufgaben im Auftrag der tripartiten Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des Kantons Zürich (TPK), des kantonalen Kontrollorgans für Schwarzarbeit (KKO) und des Amtes für Wirtschaft und Arbeit wahr.
Die Kontrollen konzentrieren sich auf Risikobranchen, welche von der TPK periodisch definiert werden. Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt überprüft die Betriebe vor Ort, fordert bei Beanstandungen Unterlagen ein und leitet diese falls nötig zur vertieften Überprüfung weiter.
Infoline Kontrollstelle Arbeitsmarkt
Telefon: +41 43 259 64 64
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Arbeitsmarktinspektorinnen / - inspektoren
- Martin Bode
- Dario Cariello
- Sean Huber
- Claudia Hurter
- Erich Stucki
- Attila Ung