Personal und Dienste
Wir sorgen für die Umsetzung des kantonalen Personalrechts im Amt für Mobilität. Zudem sind wir für das Betriebliche Gesundheitsmanagement zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Die Personalabteilung gewinnt, betreut und unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vorgesetzte in allen für deren Qualifikationen, Motivation und Leistungsfähigkeit relevanten Bereichen gemäss der Personalpolitik des Amts für Mobilität. Das Leistungs- und Lernpotenzial der Mitarbeitenden wird kontinuierlich gefördert.
Zufriedene, gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende – dafür setzen wir uns ein!
Wir unterstützen und beraten sowohl Führungspersonen wie auch alle anderen Angestellten.
Wir bieten ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, eine sorgfältige Einarbeitung, zeitgemässe Arbeitsbedingungen sowie einen Arbeitsplatz direkt beim Hauptbahnhof.
Möchten Sie bei einem innovativen Arbeitgeber arbeiten? Gerne dürfen Sie sich jederzeit bei uns bewerben.
Dienste
Arbeiten beim Amt für Mobilität
Weiterführende Informationen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Amt für Mobilität setzt sich für ein fortschrittliches betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ein. Im Fokus steht die langfristige Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation unserer Mitarbeitenden.
Unsere Handlungsfelder
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
1. Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
Unsere Anstellungs- und Arbeitsbedingungen unterstützen die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und individuellen Bedürfnissen (Work-Life-Balance). Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten fördern und unterstützen wir individuelle Arbeitszeit-, Teilzeitarbeitsmodelle und Entwicklungsmöglichkeiten.
2. Attraktive Arbeitsgestaltung
Bei der Arbeitsorganisation und -gestaltung berücksichtigen wir Gesundheitsaspekte. Dabei schaffen wir
- möglichst vielfältige Tätigkeiten mit dem benötigten Handlungsspielraum,
- soziale Interaktion,
- notwendige störungsfreie Zeiten.
Die Übereinstimmung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen wird berücksichtigt.
3. Sichere und ergonomische Arbeitsinfrastruktur
- Infrastruktur und Arbeitsplätze sind nach ergonomischen Richtlinien und gesundheitsfördernden Kriterien gestaltet und ausgestattet.
- Gefährdungen und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz werden systematisch erfasst und geeignete Massnahmen zur Reduktion ergriffen.
- Die Massnahmen sollen dem Stand der Technik entsprechen und aufgrund der Erfahrungen sinnvoll sowie verhältnismässig sein.
4. Wertschätzende und transparente Führung
- Die Vorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben für Wertschätzung, Partizipation und Transparenz.
- Sie berücksichtigen die Individualität ihrer Mitarbeitenden und behandeln diese mit Respekt und Anerkennung.
- Sie sorgen für den Schutz der persönlichen Integrität und die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeitenden.
- Die Vorgesetzten fördern und fordern die Mitarbeitenden in ihrer Zielerreichung. Sie gewähren Handlungsspielräume und fördern die Eigeninitiative.
5. Individuelle Unterstützung
- Die Vorgesetzten nehmen Konfliktpotenzial aktiv und konstruktiv auf, erkennen gesundheitliche Auffälligkeiten oder persönliche Unter- und Überforderungssituationen und sprechen diese rechtzeitig an.
- Sie unterstützen die Mitarbeitenden gezielt und ermöglichen bei Bedarf eine professionelle Begleitung.
6. Unterstützung der Vorgesetzten
Die Vorgesetzten werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des BGM unterstützt und gezielt gefördert.
7. Gutes Arbeitsklima
- Alle setzen sich miteinander für ein gutes Arbeitsklima ein.
- Sie begegnen sich dabei mit Respekt und unterstützen sich gegenseitig, pflegen eine offene Feedbackkultur und tragen Entscheide loyal mit.
- Die Vorgesetzten und ihre Mitarbeitenden pflegen aktiv den Austausch mit anderen Teams.
8. Eigenverantwortung für Gesundheit und Leistungsfähigkeit
- Alle nehmen ihre Eigenverantwortung zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit zum Wohl ihrer eigenen Person, des Teams und des AFM wahr.
- Sie achten auf ausreichende Erholung und Ausgleich, um langfristig leistungsfähig zu bleiben.
- Die Mitarbeitenden werden dabei zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit entsprechend dem Bedarf und im Rahmen des betrieblich Möglichen unterstützt.
- Die Vorgesetzten unterstützen die Eigenverantwortung des Mitarbeitenden.
9. Gesundheitsberatung und -vorsorge
- Mitarbeitende können sich bei gesundheitlichen Problemen und Fragestellungen, welche mit der Arbeit zusammenhängen, an den Vorgesetzten und die Personalabteilung wenden. Gemeinsam werden notwendige Massnahmen geprüft und eingeleitet.
- Das AFM sensibilisiert im Hinblick auf die persönliche Gesundheitsvorsorge.
10. Betreuung von Mitarbeitenden
- Mitarbeitende mit gesundheitlichen Problemen oder in schwierigen Lebenssituationen werden unterstützt.
- Bei länger dauernden Arbeitsausfällen werden betroffene Mitarbeitende bei der Wiedereingliederung durch einen externen Case Manager begleitet.
- Das AFM setzt sich dafür ein, dass Mitarbeitende, deren Leistungsfähigkeit durch Krankheit und/oder Unfall dauerhaft eingeschränkt ist, weiterhin im AFM arbeiten können.
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Kontakt
Amt für Mobilität
8090 Zürich
Telefonzeiten (Zentrale):
Montag bis Donnerstag,
8.00 bis 12.00 Uhr /
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag,
8.00 bis 12 Uhr /
13.30 bis 16 Uhr
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Judith Setz - Medienkontakt