Ausfuhr von Tieren melden
Anleitung
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Angaben zum Ausfuhr-Formular
Beabsichtigen Sie, Tiere auszuführen, so füllen Sie bitte untenstehendes Formular komplett aus. Wir werden uns ein paar Tage vor Ausfuhrtermin mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur während den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00) bearbeitet werden. In einem dringenden Fall wenden Sie sich bitte zuerst telefonisch ans Veterinäramt, besten Dank.
Neue Regelung für Equidenexporte ab 18. Oktober 2021
Für jedes grenzüberschreitende Verbringen von Equiden ist eine amtliche Veterinärbescheinigung notwendig.
Neu müssen solche Bescheinigungen in jedem Fall in TRACES erfasst und ausgestellt werden. Das Gesundheitszeugnis nach Anhang II ist nicht mehr gültig.
Validierungsabzeichen
Ebenfalls neu ist, dass für Pferde mit einem «Validierungsabzeichen» Zeugnisse ausgestellt werden können, die für ein mehrfaches Verbringen innerhalb von bis zu 30 Tagen gültig sind. Das Validierungsabzeichen in Form eines Klebers im Equidenpass kann durch das Veterinäramt ausgestellt werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäss diesem Informationsschreiben des BLV erfüllt sein und durch die Tierhalterin oder den Tierhalter sowie die Besitzerin oder den Besitzer schriftlich bestätigt werden.
Validierungszeichen beantragen
Um ein Validierungszeichen für Equiden zu beantragen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und reichen es unterschrieben im Original beim Veterinäramt ein. Sie können den zu validierenden Equidenpass dem Schreiben beilegen und werden ihn nach erfolgreicher Prüfung mit dem entsprechenden Validierungskleber per Post zurückerhalten. Alternativ können Sie den Pass vormittags am Schalter des Veterinäramts abgeben und ihn gleichentags wieder abholen.
Kosten und Gültigkeit
Das Prüfen der Berechtigung und das Anbringen des Validierungsabzeichens ist kostenpflichtig (CHF 50.-). Das Validierungsabzeichen ist vier Jahre lang gültig, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Bei einem Stallwechsel verliert das Validierungsabzeichen seine Gültigkeit, es sei denn, es wird ein neues Formular «Bestätigung für Validierungsabzeichen im Equidenpass» für die neue Tierhaltung eingereicht.
Zu beachten:
- Exportzeugnisse werden nur für korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierte Equiden ausgestellt.
- Wird eine Ausfuhr weniger als 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der gewünschten Exportkontrolle angemeldet, verrechnen wir einen Expresszuschlag von 100 Franken.
- Bei Exporten, die weniger als zwölf Stunden vor der geplanten Ausfuhr angemeldet werden, können wir nicht gewährleisten, die erforderlichen Untersuchungen durchführen und die notwendige Bescheinigung ausstellen zu können.
- Wünschen Sie ein Gesundheitszeugnis mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen (nur für Equiden mit Validierungsabzeichen!), ist dies im Feld «Bemerkungen» am Ende des Anmeldeformulars zu notieren. Bitte geben Sie an, welches der erste Bestimmungsort im Ausland und welches der letzte Bestimmungsort der Reise sein wird (kann auch wieder der Herkunftsbetrieb sein).
Für die Kontrolle des Gesundheitszustands des Tiers vor Ort wird in allen Fällen eine Wegpauschale von 100 Franken berechnet.
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Formular ausfüllen
Kontakt
Veterinäramt
8090 Zürich
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr