Haltebewilligung für Rottweiler beantragen

Anleitung

  1. Wer muss eine Haltebewilligung beantragen?

    Für alle am 31. Dezember 2024 im Kanton Zürich registrierten Rottweiler müssen deren Halterinnen und Halter eine Haltebewilligung beantragen, wenn sie weiterhin mit ihrem Hund im Kanton Zürich leben wollen. Dafür müssen sie bis spätestens 30. Juni 2025 ein Gesuch beim Veterinäramt einreichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.

    Hinweis: Die Prüfung der Haltebewilligung ist mit Kosten verbunden.

  2. Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

    Das Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung ist von der Halterin oder dem Halter gemäss Vorgaben des Veterinäramts und unter Beilage folgender Unterlagen einzureichen:

    • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises,
    • Wohnsitzbestätigung, die nicht älter als drei Monate ist,
    • Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, 
    • Police einer bestehenden Haftpflichtversicherung,
    • ausgefülltes Formular des Veterinäramts zum Nachweis der kynologischen Kenntnisse und zur Prüfung der Art und Umstände der Hundehaltung (inkl. der darin geforderten Belege / Nachweise). 

    Hinweis: Der Fragebogen ist ein ausfüllbares pdf, in das Sie direkt am Computer hineinschreiben könne. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus, dann ausdrucken und handschriftlich unterschreiben. Da es sich bei dem Fragebogen um eine Selbstdeklaration handelt, ist ihr Gesuch nur mit Unterschrift gültig. 

  3. Gesuch Haltebewilligung einreichen

    Bitte reichen Sie das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Formular zusammen mit den geforderten Unterlagen beim Veterinäramt ein.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)
  4. Wie geht es weiter?

    Sobald das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den geforderten Dokumenten beim Veterinäramt vorliegt, werden wir uns bei Ihnen zum weiteren Vorgehen melden.

    Die Prüfung des Gesuchs kann – je nach Eingang der Gesuche – bis zu drei Monate dauern. Bis das Ergebnis der Prüfung vorliegt, können Sie sich mit ihrem Hund ohne Auflagen im öffentlich zugänglichen Raum bewegen.
     

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)