Praktikums-Bewilligung für Tierärzte beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
- Schnupperpraktika ohne Tätigkeit am Patienten sind nicht meldepflichtig.
- Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Studierende) für maximal sechs Monate unterliegt der Meldepflicht durch selbständig tätige Tierärztinnen und Tierärzte. Die Meldungen sind zuzustellen an:
Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Fax: 043 259 41 40
E-Mail: kanzlei@veta.zh.ch- Praktikumstätigkeiten von insgesamt mehr als sechs Monaten sind bewilligungspflichtig. Befolgen Sie hierfür die nachstehende Wegleitung.
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Gesuch einreichen
Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5Route (Google)
8090 Zürich
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
8090 Zürich
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Fax