Praktikums-Bewilligung für Tierärzte beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
- Schnupperpraktika ohne Tätigkeit am Patienten sind nicht meldepflichtig.
- Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Studierende) für maximal sechs Monate unterliegt der Meldepflicht durch selbständig tätige Tierärztinnen und Tierärzte. Die Meldungen sind zuzustellen an:
Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Fax: 043 259 41 40
E-Mail: kanzlei@veta.zh.ch- Praktikumstätigkeiten von insgesamt mehr als sechs Monaten sind bewilligungspflichtig. Befolgen Sie hierfür die nachstehende Wegleitung.
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Gesuch einreichen
Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
+41 43 259 41 41
+41 43 259 41 40
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Fax