Praktikums-Bewilligung für Tierärzte beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    • Schnupperpraktika ohne Tätigkeit am Patienten sind nicht meldepflichtig.
    • Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Studierende) für maximal sechs Monate unterliegt der Meldepflicht durch selbständig tätige Tierärztinnen und Tierärzte. Die Meldungen sind zuzustellen an:

    Veterinäramt
    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Fax: 043 259 41 40
    E-Mail: kanzlei@veta.zh.ch

    • Praktikumstätigkeiten von insgesamt mehr als sechs Monaten sind bewilligungspflichtig. Befolgen Sie hierfür die nachstehende Wegleitung.
  2. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekenn­zeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  3. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

+41 43 259 41 40

Fax

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch