Sanierungsprojekte

Das Ziel der Strassenlärmsanierung ist klar, der Weg dorthin prinzipiell auch. Alle Beteiligten ohne Umweg und Verzögerung ans Ziel zu bringen ist jedoch anspruchsvoll.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Zuständigkeiten

Je nach Eigentumsverhältnissen und Strassenkategorie sind die jeweiligen Vollzugsbehörden von Bund, Kanton oder Gemeinde für Planung und Umsetzung von Lärmsanierungen zuständig. Sie ordnen nach Anhörung der Inhaber der Strasse (Anlagenhalter) die notwendigen Sanierungsmassnahmen an und sorgen für deren Finanzierung.

Lärmsanierung Staatsstrassen

Die Planung und Ausführung der kantonalen Sanierungsprojekte erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Ingenieurbüros und Bauunternehmen und in Absprache mit eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Stellen. Es handelt sich bei den ausgelagerten Teilbereichen insbesondere um die Berichterstattung an den Bund (Erfüllung der Programmvereinbarung Lärmschutz), um die Gesamtkoordination (Projektmanagement und -kommunikation, Verfahren), um die Bereitstellung von Basisdaten und um die Projektierung und Realisierung.

Für die Projektierung und Realisierung wurden Sanierungsregionen definiert. Aufträge für Pakete mit mehreren Gemeinden werden per Los an Ingenieurbüros (Bauphysik und Akustik) vergeben.

In den 90er-Jahren wurden an den Strecken mit Alarmwertüberschreitungen, an welchen keine anderen Massnahmen möglich waren, Schallschutzfenster eingebaut. 2006 wurden dann die Grundlagen für eine umfassende Sanierung geschaffen. Ab 2008 begann die zweite Sanierungsphase, wobei als Massnahmen Schallschutzfenster an Gebäuden, Lärmschutzwände auf dem Ausbreitungsweg und an ausgewählten Teststrecken lärmarme Beläge an der Quelle umgesetzt wurden. Der Abschluss dieser Phase zieht sich aufgrund umfangreicher Abklärungen zu Temporeduktionen in einzelnen Gemeinden in die Länge. Die Sanierungsfrist wurde vom Bund ursprünglich auf den bis 31. März 2018 festgesetzt. Mittlerweilen wurde die Frist zur Ausführung der Sanierungsmassnahmen auf den 31. Dezember 2024 verlängert.

Seit der Inkraftsetzung der Lärmschutz-Verordnung 1987 wurden entlang den Kantonsstrassen folgende Massnahmen realisiert:

  • Bau von rund 120 Lärmschutzwänden
  • Einbau von rund 30 lärmarmen Belägen (Teststrecken)
  • Einbau von rund 50'000 Schallschutzfenstern

Stand Lärmsanierung Staatstrassen September 2022

In 118 Gemeinden konnten die Schallschutzfenster-Projekte vollständig abgeschlossen werden (rund 75%). In vier Gemeinden davon werden noch lärmarme Beläge oder Lärmschutzwände ausgeführt. In fünf weiteren Gemeinden sind Schallschutzfenster-Massnahmen in Ausführung. In 32 Gemeinden (rund 25%) werden momentan Massnahmen an der Quelle untersucht und erst anschliessend Schallschutzfenster-Massnahmen bearbeitet.

Übersicht und Details Kanton Zürich

Sanierungsregionen

Aus ablaufstrategischen Überlegungen wird nicht gemeindeweise saniert. Im Mehrjahresplan wurden Sanierungsprogramme für 18 flächendeckende Sanierungsregionen erstellt. Die Städte Zürich und Winterthur bilden zwei zusätzliche separate Sanierungsregionen. Die Regionen bilden jeweils eine geografische und verkehrstechnische Einheit. Jede Gemeinde des Kantons ist einer Region zugeteilt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Abkürzung Sanierungsregion Zuständigkeit (Projektleitung TBA / Fachstelle Lärmschutz)
EGL Eglisau Daniela Baumann
FLH Flughafen Jonas Knöpfel / Daniela Baumann
FUR Furttal Daniela Baumann
GLM Glattal mittleres Corinne Brown
GLU Glattal Uster Corinne Brown / Stefan Stauber / Jonas Knöpfel
ICH Irchel Julian Hull
KMT Kempttal Julian Hull
KNO Knonaueramt Stefan Stauber
LIM Limmattal Julian Hull
OLN Oberland Nord Stefan Stauber
OLS Oberland Süd Julian Hull
SLN Seeufer links Nord Stefan Stauber / Daniela Baumann
SLS Seeufer links Süd Stefan Stauber / Daniela Baumann
SRN Seeufer rechts Nord Jonas Knöpfel
SRS Seeufer rechts Süd Jonas Knöpfel
TOS Tösstal Julian Hull
WEL-N Weinland Nord Stefan Stauber
WEL-S Weinland Süd Jonas Knöpfel
WIO Winterthur Ost
Corinne Brown

Abfrage der Lärmsanierungsprojekte Staatsstrassen im Kanton Zürich

Alle öffentlich verfügbaren Dokumente zu den Lärmsanierungsprojekten im Kanton Zürich können hier eingesehen und heruntergeladen werden.
 
Die Abfrage kann getrennt nach 'Gemeinde', 'Projektstand', 'Sanierungsregion' oder nach einem 'Stichwort' (z.B. Zürichstrasse, Lärmschutzwand, usw.) durchgeführt werden. Es müssen nicht alle Felder ausgefüllt werden, um eine Abfrage durchzuführen.
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Lärmsanierung Autobahnen

Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuen Finanzausgleich (NFA) sind die Autobahnen von den Kantonen in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Dieser hat also die volle Verantwortung für Bau/Ausbau, Unterhalt, Betrieb und somit auch Lärmschutz entlang der Autobahnen übernommen.

Lärmsanierung Gemeindestrassen

Werden entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte (IGW) für Strassenlärm überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, die Strassenanlage zu sanieren. Eine Pflicht zur Lärmsanierung gemäss LSV besteht für Gebäude, bei welchen die IGW an Fenstern lärmempfindlicher Räume überschritten werden.

Die meisten Gemeinden mit IGW Überschreitungen an Ihren kommunalen Strassen haben mittlerweile Sanierungsprojekte durchgeführt. In vielen Fällen verbleiben Grenzwertüberschreitungen. Der Bundesrat hat in diesen Fällen die Lärmsanierung zur Daueraufgabe erklärt. Wird eine Strasse mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen für einen längeren Zeitraum instandgesetzt, sind erneut Lärmschutzmassnahmen zu prüfen und, wo technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar, umzusetzen. Die Priorität liegt dabei bei Massnahmen an der Quelle wie lärmarme Beläge und Temporeduktion.

Die Hoheit und Verantwortung für die Umsetzung der Sanierung liegt bei den Gemeinden. Die Fachstelle Lärmschutz (FALS) ist für die Zusicherung und Auszahlung der Bundesbeiträge zuständig. 

Gemeinden, welche in den Jahren 2025-2028 Lärmschutzmassnahmen planen, können bis 1. März 2024 mit dem folgenden Formular Bundesbeiträge anmelden:

Sollten in den Jahren 2025-2028 Lärmschutzprojekte durchgeführt werden, für die keine Bundesbeiträge beantragt wurden, empfehlen wir, diese trotzdem via Formular der FALS einzureichen. Wenn Ende 2028 nicht alle gesprochenen Gelder abgeholt wurden, können Beiträge für nachträglich eingereichte Projekte geltend gemacht werden.

Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Strassenlärm

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 55 28

Stefan Stauber

+41 43 259 55 15

Julian Hull

Für dieses Thema zuständig: