Lärmsanierung Staatsstrassen - Benken
Lärmsanierungsprojekte werden gemässe Strassengesetz projektiert. Beim Einspracheverfahren (§16/17 StrG) können direkt vom Projekt betroffene Personen oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen Einsprache gegen ein ausgearbeitetes Lärmsanierungsprojekt erheben.
Inhaltsverzeichnis
Lärmsanierung Staatsstrassen - Benken, Akustisches Projekt Schallschutzfenster
Betrifft
Benken 8463
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Angaben zur Auflage
Die Projektunterlagen liegen vom Freitag 12. Mai 2023 bis zum Montag 12. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Benken auf (Landstrasse 1, 8463 Benken) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter:
https://www.zh.ch/laerm-auflage
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Frist
30 Tage
Ablauf der Frist
12.06.2023
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Stefan Stauber, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Verfahrenshinweis
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie die bei der jeweiligen Gemeinde aufgelegten Originaldokumente.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Strassenlärm
8090 Zürich