Informationen für Energieberatende

Die Beraterinnen und Berater für den Gebäudeenergie-ausweis der Kantone (GEAK), Impulsberaterinnen und Impulsberater sowie Heizungsfachleute beeinflussen Modernisierungsentscheide der Bauherrschaft massgeblich. Sie finden hier Informationen zum Beantragen von Fördergeldern.

Inhaltsverzeichnis

GEAK Plus und Gebäudeanalyse nach Pflichtenheft des Bundes

Um die kantonale Förderung zu erhalten, reichen Beraterinnen und Berater die Beratungsberichte neu zusammen mit den jeweiligen Kundenrechnungen auf der kantonalen Förderplattform ein («Fördergelder beantragen»). Das gesammelte Einreichen mehrerer Berichte ist weiterhin möglich.

Die neuen Förderbedingungen für Beratungsprodukte sind in der Förderbroschüre 2023 unter «Beraten lassen» zu finden. Kantonsspezifische Förderbedingungen gelten für Beratungsberichte mit Ausstellungsdatum ab Januar 2023.

Der Förderbeitrag ist abhängig von der Gebäudekategorie:

• CHF 1000 pro Beratungsbericht bei Ein- und Zweifamilienhäusern
• CHF 1500 pro Beratungsbericht bei Mehrfamilienhäusern sowie anderen Gebäudekategorien

Förderprogramm 2023 Beraten lassen

Förderprogramm 2023 Beraten lassen
Förderprogramm 2023 Beraten lassen

Kurs Wärmepumpen-System-Modul

Damit Fördergelder bei Wärmepumpen gewährt werden können, ist unter anderem das Zertifikat für das Absolvieren des Wärmepumpen-System-Moduls notwendig. Heizungsfachleute können dieses in den entsprechenden Kursen der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) erlangen.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Wärmepumpen wie beispielsweise zum Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen, dem Wärmepumpen-Gütesiegel, Sonderlösungen Wärmepumpe mit FWS-Zertifikat oder dem Wärmepumpen-Systerm-Modul finden Sie bei der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS). 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Energieplanung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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