Lotteriefonds
Der Lotteriefonds wird gespiesen aus den Gewinnanteilen von Swisslos, die dem Kanton Zürich zustehen. Aus dem Fonds können vor allem Beiträge für kulturell oder sozial tätige, nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Organisationen gesprochen werden. Hier finden Sie die kantonalen Stellen, die für Beitragsgesuche zuständig sind.
Inhaltsverzeichnis
Fondsgelder
Der Lotteriefonds wird gespiesen aus dem Reingewinn von Swisslos. Jeder Kanton bekommt einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel.
Der Kanton Zürich erhält von Swisslos pro Jahr rund 80 Millionen Franken. Davon fliessen
- 30 Prozent in den Gemeinnützigen Fonds,
- 30 Prozent in den Sportfonds,
- 30 Prozent in den Kulturfonds,
- 10 Prozent in den Denkmalpflegefonds.
Die Fondsgelder stehen vor allem für grössere, einmalige und gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales, Gesundheit und Freizeit zur Verfügung.
Beiträge aus dem Lotteriefonds sind nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Zuständigkeiten
Beitragsgesuche werden von folgenden kantonalen Stellen bearbeitet:
Finanzdirektion
Sie verwaltet die Fondsgelder, und sie bearbeitet Gesuche für
- allgemeine Projektbeiträge,
- Projekte im Schweizer Berggebiet und der Entwicklungszusammenarbeit.
Investitionsprojekte im Bereich Kultur
Gesuche werden noch bis zum 30. September 2021 vom Gemeinnützigen Fonds bearbeitet, ab 1. Oktober 2021 vom Kulturfonds der Fachstelle Kultur.
Dies betrifft Beiträge an
- Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen;
- einmalige ausserordentliche kulturelle Vorhaben von Kulturinstitutionen mit einem mehrjährigen Leistungsausweis.
Sportamt
Fachstelle Kultur
Bildungsdirektion
Amt für Raumentwicklung
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Finanzdirektion - Gemeinnütziger Fonds
Montag bis Freitag, jeweils vormittags
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Kommunikationsbeauftragter der Finanzdirektion