Kunstsammlungen im Kanton Zürich
Unsere Sammlungen umfassen rund 20'000 Kunstwerke – von Malerei über Skulpturen und Grafiken bis zu raumgreifenden Installationen.
Inhaltsverzeichnis
Die Sammlungen
Der Kanton Zürich sammelt seit über 100 Jahren Kunst aus der Region. Unsere Sammlungen stellen ein einzigartiges Zeitdokument dar. Sie geben Auskunft darüber, wer das Kunstschaffen im Kanton geprägt hat, zeigen subjektive Sichten auf Zürcher Landschaften und deren Veränderungen und erinnern an Zürcher Persönlichkeiten. Zudem schärfen sie den Blick auf die Entwicklung der Kunst sowie auf die Vielfalt der künstlerischen Gattungen, Formen und Inhalte.
Neben Werken berühmter Kunstschaffender lassen sich längst vergessene Malerinnen und Maler oder Bildhauerinnen und Bildhauer wieder neu entdecken. Die Sammlungen sind zugleich eine lebendige Plattform für Kunstschaffende. Ein Grossteil der Kunstobjekte befindet sich im öffentlichen Raum: Die Sammlungsstücke werden einerseits in kuratierten Ausstellungen in den öffentlichen Bereichen kantonaler Ämter und Institutionen gezeigt. Andererseits verbindet der Kanton seine Bauvorhaben mit Kunst am Bau-Projekten. Dabei werden Werke eigens für den jeweiligen Ort ausgewählt oder konzipiert und in die Bauanlage integriert.
Wir sammeln für morgen, was heute bewegt.
Kunstsammlung
Die Kunstsammlung des Kantons Zürich ist eine ausgesprochene Fördersammlung. Mit Werkankäufen oder «Kunst am Bau»-Projekten werden Zürcher Kunstschaffende unterstützt. Der Bezug zum Kanton verbindet nicht nur die in der Sammlung vertretenen Künstlerinnen und Künstler, sondern prägt auch den einzigartigen Charakter der Sammlung. Die Kunstsammlung ist heute im Besitz von wichtigen Frühwerken von mittlerweile international erfolgreichen Kunstschaffenden.
Kunst am Bau
Bildende Kunst, die für einen bestimmten Ort konzipiert oder ausgewählt und in die Bauanlage integriert wird, zählt zu Kunst am Bau. Dazu gehören auch bewegliche Werke, die für die Platzierung in einem Neubau ausgewählt wurden. Bei Kunst am Bau steht im Vordergrund, dass sich Kunst und Architektur ergänzen. Kunstwerke können damit einen wesentlichen Beitrag zur Identität eines Ortes leisten. Ihre Position im öffentlichen Raum ermöglicht eine Wirkung, die weit über diejenige von Werken in Museen oder Galerien hinausgeht.
Historische Sammlung
Die Historische Sammlung umfasst Kunstwerke, die vor dem ersten Kulturförderungsankauf 1908 durch Schenkungen und Übernahmen von Schlössern, Burgen oder herrschaftlichen Häusern in den Besitz des Kantons übergegangen sind. Auch künstlerischer Schmuck an denkmalgeschützten kantonalen Gebäuden sind Teil der Historischen Sammlung.
Grafische Sammlung
Zur Grafischen Sammlung gehören Arbeiten auf Papier und Editionen von Kunstschaffenden mit überregionaler Bedeutung.
Artothek
Für die Gestaltung der Büros der Mitarbeitenden des Kantons Zürich steht ein Angebot an Druckgrafiken, Malereien und Skulpturen zur Auswahl.
Weitere Informationen finden sich im Intranetbereich des Kanton Zürich.
Sammlungen online
Die Urheberrechte aller gezeigten Werke liegen bei den Kunstschaffenden bzw. der ProLitteris. Das Hochbauamt Kanton Zürich, Kunstsammlung, besitzt die Einwilligung, Abbildungen der Kunstwerke im Internet zu veröffentlichen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Kunstwerke des Kantons Zürich sollen bekannt gemacht werden. Museen, Ausstellungsräume, Off-Spaces und Kunstschaffende können Leihgaben aus den Sammlungen beantragen. Wir freuen uns, wenn unsere Kunstwerke im Rahmen von Ausstellungen gezeigt oder zu Forschungszwecken genutzt werden.
Die Leihnehmerinnen und Leihnehmer müssen dieses Leihgesuch, samt definitiver Leihgabenliste, spätestens 8 Wochen vor der Eröffnung der Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung, für welche die Leihgaben benötigt werden, einreichen.
Die Kunstwerke der Kunstsammlung Kanton Zürich werden ausschliesslich auf Empfehlung der Fachgruppe Bildende Kunst der Kantonalen Kulturförderungskommission von der Fachstelle Kultur angekauft. Erworben werden nur Werke von aktuell im Kanton wohnhaften Kunstschaffenden. Die Ankäufe werden in der Regel in Ausstellungen und Ateliers im Kanton Zürich getätigt, die regelmässig von der Kommission und der Fachstelle besucht werden.
Kunst am Bau wird unter der Federführung des Hochbauamtes im Rahmen von Studienaufträgen auf Einladung oder als Direktaufträge realisiert. Gesuche können keine eingereicht werden.
Vor- und Nachlässe: Gesamte Nach- oder Vorlässe werden nicht übernommen.
Schenkungen nach Ableben: In ausgewiesenen Einzelfällen können einzelne Werke in die Kunstsammlung Kanton Zürich aufgenommen werden. Zuständig ist die Fachstelle Kunstsammlung.
Schenkungen zu Lebzeiten: In ausgewiesenen Einzelfällen können einzelne Werke in die Kunstsammlung Kanton Zürich aufgenommen werden. Die Vorprüfung wird durch die Fachstelle Kunstsammlung vorgenommen. Der Entscheid liegt bei der Fachstelle Kultur, Fachgruppe Bildende Kunst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Kontakt
Hochbauamt Kanton Zürich - Fachstelle Kunstsammlung