Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Der Interkantonale Kulturlastenausgleich ist eine Vereinbarung der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Aargau, Luzern und Zürich. Ziel ist es, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen gemeinsam zu regeln.

Inhaltsverzeichnis

Vereinbarung

Die Strahlkraft grosser Kulturhäuser prägt das positive Image ihrer Standortkantone und erhöht darüber hinaus die Lebens- und Wohnqualität der umliegenden Kantone.

Für die Standortkantone Luzern und Zürich bedeuten die grossen Kulturhäuser eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Vereinbarungskantone Uri, Schwyz, Zug und Aargau erfahren durch die Nähe zu den kulturellen Leuchttürmen eine Attraktivitätssteigerung. Aus diesem Grund haben die sechs Kantone die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen abgeschlossen.

Auch die Kantone Obwalden und Nidwalden, welche der Vereinbarung nicht beigetreten sind, leisten Beiträge an die Standortkantone. Die Vereinbarungskantone beteiligen sich an den Betriebssubventionen sowie an den Investitionskosten der überregionalen Kultureinrichtungen.

 
Karte Schweiz Teilausschnitt, Zürich und Luzern angekreuzt
Institutionen im Kanton Zürich und Luzern

Verteilung der Kosten

Die Kosten werden proportional zu den Publikumsströmen verteilt. Der Lastenausgleich erfolgt ausschliesslich für jene Kultureinrichtungen, die einen professionellen künstlerischen Betrieb führen, ein eigenes Ensemble beschäftigen und überregionale, nationale oder gar internationale Ausstrahlung erreichen. Aus dem Kanton Zürich sind dies das Opernhaus, das Schauspielhaus sowie die Tonhalle und aus dem Kanton Luzern das KKL, das Luzerner Theater sowie das Luzerner Sinfonieorchester.

Der Kulturlastenausgleich ist Teil der Neuen Finanz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wie sie seit 2008 in der Bundesverfassung verankert und im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich konkretisiert ist. Der NFA ist als zentrales Instrument des gesamtschweizerischen Ressourcen- und Lastenausgleichs ein starker Pfeiler der föderalistischen Struktur.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Fachstelle Kultur

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 52

Telefon

E-Mail

fachstellekultur@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: