Aufgaben der Konferenz der schweizerischen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK

Kapitelnr.
2.5.04.
Publikationsdatum
6. Januar 2019
Kapitel
2 Organisation in der Sozialhilfe
Unterkapitel
2.5. Aufgaben ausgewählter nicht-staatlicher Organisationen

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.Aufgaben

Die 1943 gegründete Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt, fördert und koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Sozialpolitik und vertritt deren Interessen insbesondere gegenüber dem Bund. Auf interkan-tonaler Ebene nimmt sie eine sozialpolitische Leitfunktion ein und fördert den kooperativen Föderalismus. Gemeinsam mit den Kantonen sucht die SODK nach innovativen Lösungen im Sozialbereich und strebt eine wirkungsorientierte Sozialpolitik an. Sie vertritt die sozialpolitischen Anliegen der Kantone bei Bundesrat, Bundesverwaltung, Parlament und in der Öffentlichkeit. Sie führt Vernehmlassungen durch, erarbeitet Berichte und Stellungnahmen und übernimmt Koordina-tionsaufgaben. Betraut ist sie auch mit der Führung der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen vom 13. Dezember 2002 (IVSE).

2.Schwerpunktthemen

Schwerpunktthemen der SODK sind die Behindertenpolitik (inklusive die IVSE), Familienpoli-tik (u.a. Vereinbarkeit Beruf und Familie, Familienzulagen, Ergänzungsleistungen für Fami-lien oder familienergänzende Betreuung), Kinder- und Jugendfragen (Jugendförderung und Jugendschutz), Migrationspolitik (Unterbringung und Betreuung) sowie die Sozialwerke (u.a. Alters- und Hinterlassenenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe). Betreffend die Sozialhilfe haben die SODK und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Ende 2014 vereinbart, dass künftig die SODK Änderungen an den SKOS-Richtlinien genehmigen wird, um damit eine grössere Ver-bindlichkeit und Akzeptanz zu schaffen. Erstmals geschah dies an der 2. Sozialkonferenz der SODK vom 21. September 2015, an welcher die ab 1. Januar 2016 geltenden SKOS-Richtlinien verabschiedet wurden. Daneben ist sie auch in Generationenfragen sowie im Be-reich der Opferhilfe, der Bildung im Sozialbereich und der Sozialstatistik aktiv.

3.Organisation

Gemäss den Statuten ist die Plenarversammlung das oberste Organ der Konferenz, welche

aus dem Zusammenschluss sämtlicher 26 kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirekto-ren besteht. Geschäftsleitendes Gremium ist der Vorstand, der sich aus 9 Mitgliedern der Plenarversammlung zusammensetzt. Zur fachlichen Unterstützung steht dem Vorstand die Beratende Kommission (BeKo) zur Seite. Die Konferenz verfügt über ein Generalsekretariat mit Sitz in Bern, im Haus der Kantone. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der SODK.

Rechtsprechung

Praxishilfen

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


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