Anbietende von Begleitung und Betreuung ab 2024
Im System SEBE gibt es verschiedene Anbietende: Ambulante, Privatpersonen und Institutionen. Ab 2024 können neue Anbietende ein Gesuch zur für eine Anerkennung einreichen. Für bestehende Institutionen bleiben die IEG-Bewilligungen bis Ende 2026 grundsätzlich bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Mit SEBE entsteht eine Angebotslandschaft
In der Verordnung zum neuen Selbstbestimmungsgesetz steht, wie die Abläufe für die verschiedenen Anbieterinnen und Anbieter von Begleitung und Betreuung in SEBE ab 2024 grundsätzlich aussehen. Zurzeit erarbeiten wir Mindestanforderungen, Tools für die Gesucheinreichung, Vorlagen für Vereinbarungen und Verträge und weitere Konkretisierungen. Die Erfahrungen vieler Beteiligten fliessen ein. Am 1. Januar 2024 wird noch nicht alles fertig sein – 2024 bis 2026 ist SEBE in einer Übergangszeit.

Wir informieren Sie laufend über die Konkretisierungen:
So werden Sie Anbieterin oder Anbieter ab 2024
Neue Anbieterinnen und Anbieter können per 2024 ein Gesuch stellen. Im November werden die Anforderungen sowie die Gesuchsvorlage auf unserer Webseite publizieren.
Für die verschiedenen Anbieterinnen und Anbieter gelten verschiedene Abläufe, wie sie ins System SEBE eintreten können:
Ambulante Anbietende von Begleitung und Betreuung
In SEBE können neu ambulante Leistungen angeboten werden. Unter ambulanten Leistungen verstehen wir Dienstleistungen im privaten Setting von Menschen mit Behinderung wie zum Beispiel aufsuchende Angebote. Um die Leistungen mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen zu können, müssen die Mindestanforderungen erfüllt sein und ein Gesuch zur Anerkennung als ambulanter Anbieter bzw. ambulante Anbieterin eingereicht werden. Bestehende IFEG-Institutionen müssen ein separates Gesuch einreichen, um auch als ambulante Anbieterin oder ambulanter Anbieter anerkannt zu werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für SEBE.
- Sie reichen ein Gesuch für eine Beitragsberechtigung beim Kantonalen Sozialamt ein.
Die Anforderungen und die Gesuchsvorlage wird im November 2023 publiziert. Die Gesuchseinreichung ist per Januar 2024 möglich.
Vorteile:
- Sie erhalten die Beitragsberechtigung.
- Sie schliessen eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt ab.
- Sie werden als anerkannte Anbieterin oder Anbieter auf einer Liste publiziert.
Vorteile:
- Sie besprechen gemeinsam mit dem Mensch mit Behinderung den Leistungsumfang ihrer Unterstützung im Rahmen des Vouchers.
- Sie schliessen gemeinsam einen Einsatzvertrag ab.
- Sie begleiten und betreuen Menschen mit Behinderung gemäss Einsatzvertrag.
Vorteile:
- Sie weisen die Leistungserbringung und die Einhaltung der qualitativen Anforderungen nach.
- Sie rechnen die erbrachten Leistungen mit dem Kantonalen Sozialamt monatlich ab.
Privatpersonen für Begleitung und Betreuung
In SEBE können auch Privatpersonen von Menschen mit Behinderung für ihre Unterstützung in der Begleitung und Betreuung entschädigt werden. Menschen mit Behinderung können ihren Voucher bei Privatpersonen einlösen. Eine Privatperson kann mehrere Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen. Sie kann jedoch nicht mehr als 400 Stunden pro Jahr mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen. Für die Abrechnung müssen Privatpersonen die Mindestanforderungen erfüllen und sich anerkennen lassen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für Privatpersonen.
- Sie reichen ein Gesuch für eine Beitragsberechtigung beim Kantonalen Sozialamt ein.
Die Anforderungen und die Gesuchsvorlage wird im November 2023 publiziert. Die Gesuchseinreichung ist per Januar 2024 möglich.
Vorteile:
- Sie erhalten vom Kantonalen Sozialamt die
Beitragsberechtigung und eine Leistungsvereinbarung.
Vorteile:
- Menschen mit Behinderung können bei Privatpersonen, die sie bereits unterstützen, ihren Voucher oder Teile davon einlösen.
- Sie besprechen gemeinsam den Leistungsumfang Ihrer Unterstützung im Rahmen des Vouchers.
- Sie schliessen gemeinsam einen Einsatzvertrag ab, der vom Kantonalen Sozialamt freigegeben wird.
- Sie begleiten und betreuen den Menschen mit Behinderung gemäss Einsatzvertrag.
Vorteile:
- Sie rechnen die erbrachten Leistungen mit dem Kantonalen Sozialamt pro Quartal ab.
IFEG-Institutionen mit Beitragsberechtigung
Die IEG-Bewilligungen für bestehende IFEG-Institutionen behalten bis Ende 2026 ihre Gültigkeit. Wenn Sie eine Änderung der Bewilligung beantragen, erhalten Sie eine neue SLBG-Bewilligung. Das Kantonale Sozialamt wird zudem auf einzelne Insitutionen zukommen, die heute Angebote mit ambulanten Charakter anbieten. Es wird zudem ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren und ein modulares Auditsystem eingeführt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Die Institution erfüllt die Mindestanforderungen und Bewilligungsvoraussetzungen für SEBE.
- Die Institution ist gemäss IFEG vom Kantonalen Sozialamt bereits anerkannt.
Vorteile:
- Die Institution erfüllt die Anforderungen der Beitragsberechtigung.
- Sie reicht ein Gesuch für die Beitragsberechtigung beim Kantonalen Sozialamt ein.
- Die Institution erhält die Beitragsberechtigung vom Kantonalen Sozialamt.
- Die Institution schliesst eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt ab.
Vorteile:
- Menschen mit Behinderung können die Institution aus einer Liste auswählen.
- Die Institution bespricht den Auftrag mit dem Mensch mit Behinderung und schliesst einen Vertrag über den Aufenthalt, die Begleitung und die Betreuung ab.
- Sie begleitet und betreut Menschen mit Behinderung in der Institution gemäss vereinbartem Vertrag.
- Die Institution nimmt in den ersten 3 Monaten des Aufenthalts eine IBB-Einstufung vor und lässt sie von der Abklärungsstelle überprüfen (Ausnahme Bereich Arbeit).
Vorteile:
- Die Institution weist die Einhaltung der qualitativen Anforderungen nach und wird periodisch im Auditverfahren durch das Kantonale Sozialamt überprüft.
- Sie erfasst kontinuierlich die erbrachten Leistungen und reicht jährlich ein Betriebsbeitragsgesuch zur Abrechnung der Leistungen beim Kantonalen Sozialamt ein.
IFEG-Institutionen ohne Beitragsberechtigung
Die IEG-Bewilligungen für bestehende IFEG-Institutionen behalten bis Ende 2026 ihre Gültigkeit. Bei Anpassungen der Bewilligung wird diese in eine SLBG-Bewilligung überführt. Bis Ende 2026 wird eine Überprüfung der bewilligten Plätze hinsichtlich einer Überführung in den ambulanten Bereich stattfinden. In den IFEG Institutionen ohne Beitragsberechtigung werden neu die SODK Ost+ Qualitätsrichtlinien eingeführt und Qualitätsaudits durchgeführt. Diese beginnen in 2024 mit einem Testlauf. Weitere Informationen dazu folgen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Die Institution erfüllt die Mindestanforderungen und Bewilligungsvoraussetzungen für SEBE.
- Sie reicht ein Gesuch für die Bewilligungsanerkennung beim Kantonalen Sozialamt ein.
- Die Institution erhält die Bewilligung und wird gemäss IFEG vom Kantonalen Sozialamt anerkannt.
Vorteile:
- Die Institution kann von Menschen mit Behinderung aus einer Liste ausgewählt werden.
- Sie bespricht den Auftrag und schliesst einen Vertrag über die Begleitung und Betreuung, den Aufenthalt oder die Arbeitstätigkeit ab.
- Sie begleitet und betreut Menschen mit Behinderung in der Institution gemäss vereinbartem Vertrag.
- Die Institution finanziert sich vollständig mit den Taxerträgen.
Vorteile:
- Die Institution weist die Einhaltung der qualitativen Anforderungen nach und wird periodisch im Auditverfahren durch das Kantonale Sozialamt überprüft.
- Sie reicht dem Kantonalen Sozialamt die Jahresrechnungen zur Überprüfung ein.
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Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Einrichtungen
Projektteam Umsetzung SEBE
8090 Zürich