Kriminalstatistik

Im Kanton Zürich erfasste Straftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zusammengetragen und im Jahresrhythmus veröffentlicht. Die PKS bietet einen Überblick zu Ausmass und Entwicklung der Kriminalität sowie umfangreiche Zusatzinformationen.

Aktuelle Statistik

Die Zahlen für das Jahr 2023 sind anlässlich einer Medienkonferenz am 25. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Aufzeichnung der Medienkonferenz zur Kriminalstatistik 2023

Kriminalität in Zahlen

Zunahme der Straftaten im Jahr 2023

Die Zahl der polizeilich bekannten Straftaten im Kanton Zürich hat im Berichtsjahr um rund 9 Prozent zugenommen. Der Anstieg war zu erwarten. Einerseits hatten sich die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in den Vorjahren mässigend auf die Kriminalität der Vorjahre ausgewirkt. Anderseits sind die steigenden Zahlen nun das Resultat der stetig zunehmenden Einwohnerzahl. Die Anzahl polizeilich bekannter Straftaten nach StGB von 104'079 steigt erstmals nach dem Jahr 2013 über 100'000.

Quelle: Kantonspolizei Zürich, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Open Data herunterladen  

Aufteilung nach detaillierten Deliktsgruppen

Strafgesetzbuch (StGB)

Vermögensdelikte machen den Hauptteil der Straftaten im Bereich des StGB aus. In der Regel sind es 60 Prozent oder mehr. Innerhalb der Vermögensdelikte sind Diebstähle aller Art am häufigsten.

Bei den Delikten gegen die Freiheit sind es vor allem Hausfriedensbrüche im Zusammenhang mit Einschleich- und Einbruchdiebstählen, die den Hauptteil der Straftaten ausmachen. Diese Zahl nimmt in den letzten
Jahren wieder zu, weil sich auch die Einbrüche wieder dem Niveau vor der Pandemie annähern. Drohungen und Nötigungen nehmen ab.

Im Bereich Leib und Leben ist die Zunahme vor allem durch Beteiligung an Raufhandel und schwere Körperverletzung bestimmt.

Die Sexualdelikte sind zahlenmässig leicht abnehmend. Im Gegenzug zu den deutlich zurückgehenden Zahlen für die unzulässige Ausübung von Prostitution sind Delikte der polizeilich bekannten Kriminalität bei Vergewaltigung und Pornografie zunehmend.

Betäubungsmittelgesetz (BetmG)

Bei den Verstössen gegen das BetmG überwiegen die Übertretungen, die in der Regel mit dem Konsum von Betäubungsmitteln im Zusammenhang stehen. Diese nehmen seit mehreren Jahren tendenziell ab. Die in der Regel mit Drogenproduktion und -handel in Verbindung stehenden leichten und schweren Fälle von Verstössen gegen das BetmG sind dagegen weitgehend stabil.

Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Verglichen mit der Anzahl Straftaten gegen das StGB sind Verstösse gegen das AIG eher selten. Straftaten im Zusammenhang mit rechtswidriger Ein-/Ausreise und Aufenthalt sowie illegaler Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung sowie die Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise machen den Hauptteil der Verstösse gegen das AIG aus. Die Zahlen für diese Delikte pendeln sich derzeit wieder auf das Niveau von vor der Corona-Pandemie ein.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Quelle: Kantonspolizei Zürich, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Open Data herunterladen

Straftaten nach Bezirken

In der Stadt Zürich kommt es zu mehr Straftaten als in allen anderen Bezirken des Kantons. Auch die Stadt Winterthur weist vergleichsweise viele Delikte auf. Dies gilt sowohl in absoluten Zahlen als auch wenn die Einwohnerzahl mitberücksichtigt wird. Die Städte sind Anziehungspunkte des Nachtlebens und Ort vieler Grossveranstaltungen. In diesen Kontexten kommt es häufiger zu Vermögens- und Gewaltdelikten.

Die ländlicheren Bezirke unterscheiden sich in Bezug auf Kriminalitätsaufkommen und -entwicklung. Bülach und Dietikon weisen vor allem für das StGB höhere Häufigkeitszahlen (Anzahl Straftaten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner) auf als die restlichen Bezirke. Im Bezirk Bülach ist dies teilweise durch die am Flughafen begangenen Straftaten bedingt. Aber auch wenn diese nicht berücksichtigt werden, ist die Häufigkeitszahl im Bezirk Bülach höher als andernorts. Wie im Bezirk Dietikon tragen auch hier die bevölkerungsreichen urbanen Gemeinden im Umland der Stadt Zürich zur höheren Kriminalitätsbelastung bei. In einigen Bezirken sind die Zahlen klein, weshalb sich von Jahr zu Jahr grosse prozentuale Schwankungen ergeben können. Diese sollten nicht überinterpretiert werden.

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Da über 80 Prozent der Straftaten im Bezirk in der Stadt Winterthur begangen werden, wird in der PKS zwischen Winterthur-Land und Winterthur-Stadt unterschieden. So können die Entwicklungen im ländlichen und im städtischen Gebiet besser beobachtet werden.

Straftaten nach Gemeinden

Abgebildet sind alle Gemeinden mit mehr als 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Bei kleineren Gemeinden sind Veränderungen von Jahr zu Jahr aufgrund kleiner Fallzahlen schwierig zu interpretieren. Bei der Auswertung der Anzahl Straftaten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern zeigt sich das gleiche Bild wie auf Bezirksebene. Die beiden grossen Städte und die Gemeinde Kloten mit dem Flughafen sind Knotenpunkte, an die es viele Menschen zieht, was die Anzahl Straftaten pro Kopf über das in anderen Gemeinden des Kantons übliche Niveau hebt.

Dies wird auch in der Auswertung pro Stadtkreis der Stadt Zürich deutlich. Im Kreis 1 mit dem Hauptbahnhof, dem Bahnhof Stadelhofen und einem Teil des Seebeckens sowie im Kreis 4, in dem sich ein wichtiger Teil des Zürcher Nachtlebens abspielt, ereignen sich relativ zur Bevölkerungszahl viele Straftaten.

Quelle: Kantonspolizei Zürich, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Open Data herunterladen
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Beschuldigte nach Altersgruppen

Die Anzahl der polizeilich Beschuldigten steigt seit mehreren Jahren, die Polizei kann also mehr Straftäterinnen und Straftäter identifizieren. Dies gilt sowohl für erwachsene als auch für jugendliche Beschuldigte. Für die Zunahme spielen je nach Jahr höhere Aufklärungsquoten oder ein hohes Aufkommen von Straftaten mit mehreren Beschuldigten (z.B. Angriffe, Raufhändel oder Raubdelikte) eine Rolle.

Die Anteile der verschiedenen Haupttitel des StGB sind bei Jugendlichen und Erwachsenen etwa ähnlich. Bei den meisten Titeln des StGB sieht man zudem, dass die Corona-Pandemie einen einschneidenderen Einfluss auf die Straffälligkeit der Jugendlichen hatte als bei den Erwachsenen.

Die deutliche Zunahme bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität bei Minderjährigen ist auffällig. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Straftaten im Zusammenhang mit verbotener Pornographie. Diese wird oft über Messenger-Apps unter Jugendlichen geteilt, was strafbar ist.

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Bei den Beschuldigten handelt es sich um tatverdächtige Personen. Bei nicht aufgeklärten Straftaten gibt es keine Beschuldigte, weshalb sich die Zahl der Beschuldigten und jene der Straftaten deutlich unterscheiden können.

Bei der Zählung der Beschuldigten geht die PKS so vor, dass eine beschuldigte Person – egal wie viele Straftaten sie in einem Jahr begangen hat – auf jedem Aggregationsniveau der PKS (Straftat, Haupttitel,
Gesetzestotal) pro Jahr nur einmal gezählt wird. Ausgewiesen wird also die Zahl der beschuldigten Personen pro Aggregationsniveau und Jahr. Deshalb ist die Summe aller Beschuldigten pro Haupttitel grösser als diejenige des Gesetzestotals.

Ein Beispiel dazu:

Wird eine Person zweimal im gleichen Jahr eines Diebstahls beschuldigt, fliesst sie als ein Beschuldigter – polizeilich Beschuldigte sind in der deutlichen Mehrheit männlich – der Straftat Diebstahl in die Statistik ein, als ein Beschuldigter in das Total der Vermögensdelikte und als ein Beschuldigter in das Total der Vergehen gegen das StGB. Wird eine Person im gleichen Jahr eines Diebstahls und eines Raubs (beides Vermögensdelikte) beschuldigt, wird sie beim Straftatbestand Diebstahl und beim Straftatbestand Raub jeweils einmal gezählt, jedoch beim Total der Vermögensdelikte nur einmal und beim Total StGB ebenfalls nur einmal. Wird eine Person im gleichen Jahr eines Diebstahls (Vermögensdelikt), eines Raubs (Vermögensdelikt) und einer Körperverletzung (Delikt gegen Leib und Leben) beschuldigt, wird sie bei allen drei Straftatbeständen einmal gezählt, jeweils einmal beim Total der Vermögensdelikte und beim Total der Delikte gegen Leib und Leben sowie einmal beim Total StGB.

Geschädigte

Die Zahl der Geschädigten von polizeilich bekannt gewordenen Straftaten hat im Kanton Zürich seit der Corona-Pandemie wieder zugenommen. Der Zuwachs ist auf alle Titel des StGB zurückzuführen mit Ausnahme der Geschädigten von Delikten gegen die sexuelle Integrität.

Hauptgrund dafür ist, dass zuletzt die Diebstähle im Allgemeinen und davon besonders die Einbrüche tendenziell zugenommen haben. Ein Einbruch beinhaltet je nach Ausführung zwei bis drei Straftaten (Diebstahl, Hausfriedensbruch und evtl. Sachbeschädigung). Dadurch werden Geschädigte von Einbrüchen in der PKS zwei Mal gezählt, wenn die Totale der Haupttitel in Betracht gezogen werden. Einmal bei den Vermögensdelikten als Geschädigte des Diebstahls und ev. der Sachbeschädigung und einmal bei den Delikten gegen die Freiheit als Geschädigte des Hausfriedensbruchs.

Insgesamt gibt es unter den Geschädigten mehr Männer als Frauen. Bei den Sexualdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben zeigen sich Geschlechtsunterschiede am stärksten. Bei den Sexualdelikten überwiegen die weiblichen Opfer mit einem Faktor von 7.5 deutlich. Bei den Delikten gegen Leib und Leben sind die Opfer mehrheitlich männlich, wobei der Unterschied mit einem Faktor von 1.5 markant kleiner ist.

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Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Opfer und Geschädigte oftmals gleichbedeutend verwendet. Rechtlich gesehen bestehen aber Unterschiede. Als Opfer werden Personen bezeichnet, die in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität durch eine Straftat unmittelbar beeinträchtigt worden sind. Dies ist bei den auf dieser Seite thematisierten Gewaltdelikten in der Regel der Fall. Opfer steht besonderer rechtlicher Schutz zu. Geschädigte wurden durch die Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzt. Dies ist meist bei Vermögensdelikten der Fall. Definitionsgemäss sind Opfer immer auch Geschädigte. Deshalb wird hier in der Regel der Begriff Geschädigte bzw. geschädigte Person verwendet.

Opfer und Geschädigte von Straftaten werden nach der gleichen Logik wie die Beschuldigten.

Bei der Zählung der Opfer und Geschädigten geht die PKS so vor, dass ein Opfer bzw. eine geschädigte Person – egal von wie vielen Straftaten sie in einem Jahr betroffen war – auf jedem Aggregationsniveau der PKS (Straftat, Haupttitel, Gesetzestotal) pro Jahr nur einmal gezählt wird. Ausgewiesen wird also die Zahl der geschädigten Personen pro Aggregationsniveau und Jahr. Deshalb ist die Summe aller Geschädigten und Opfer pro Haupttitel grösser als diejenige des Gesetzestotals. Da eine Person unter dem gleichen Haupttitel Opfer von mehreren Straftaten werden kann, stimmen auch die Anzahl Opfer und Anzahl Straftaten pro Haupttitel in der Regel nicht überein.

Ein Beispiel dazu:

Wird eine Person zweimal im gleichen Jahr durch einen Diebstahl geschädigt, fliesst sie als eine geschädigte Person der Straftat Diebstahl in die Statistik ein, als eine geschädigte Person in das Total der Vermögensdelikte und als eine geschädigte Person in das Total der Vergehen gegen das StGB. Wird eine Person im gleichen Jahr durch einen Diebstahl geschädigt und Opfer eines Raubs (beides Vermögensdelikte), wird sie beim Straftatbestand Diebstahl und beim Straftatbestand Raub jeweils einmal gezählt, jedoch beim Total der Vermögensdelikte nur einmal und beim Total StGB ebenfalls nur einmal. Wird eine Person im gleichen Jahr einmal durch einen Diebstahl geschädigt (Vermögensdelikt), Opfer eines Raubs (Vermögensdelikt) und Opfer einer Körperverletzung (Delikt gegen Leib und Leben), wird sie bei allen drei Straftatbeständen einmal gezählt, jeweils einmal beim Total der Vermögensdelikte und beim Total der Delikte gegen Leib und Leben sowie einmal beim Total StGB.
 

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine gesamtschweizerische Statistik. Alle Kantone sind verpflichtet, die polizeilich erfassten Verstösse gegen das StGB, das BetmG und das AIG in gleicher Weise aufzuzeichnen. Verstösse gegen andere Gesetze, die Strafbestimmungen enthalten, werden in der PKS nicht abgebildet. Dies gilt besonders für das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und im Speziellen für Körperverletzungen und fahrlässige Tötungen, die im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das SVG stehen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.

Die PKS existiert in ihrer heutigen Form seit 2009. Die erfassten Zahlen sind über alle Kantone hinweg vergleichbar. Dies gilt nicht für kantonale Kriminalstatistiken, die vor 2009 existierten. Die PKS wird einmal pro Jahr veröffentlicht, in der Regel in der letzten Märzwoche. Die in den Daten-Ressourcen verwendeten Bevölkerungszahlen richten sich nach der Bevölkerungsstatistik des Bundes (STATPOP).

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