Wie stimme ich ab?
Hier erfahren Sie, wann Sie wie wo abstimmen können und wer Ihnen weiterhilft, wenn Sie Ihre Stimmunterlagen nicht erhalten haben.
Inhaltsverzeichnis
Stimmabgabe
Sie können Ihre Stimme brieflich oder an der Urne abgeben. Eine gültige Stimmabgabe ist nur mit den amtlichen Wahl- und Stimmzetteln möglich, welche von Ihnen persönlich und handschriftlich ausgefüllt werden müssen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Stimmberechtigte, die ihre Stimmunterlagen nicht selbstständig ausfüllen können, können sich vertreten lassen. Dazu kann eine andere stimmberechtigte Person den Stimmzettel ausfüllen, ihren Namen und den Vermerk «in Vertretung» auf den Stimmrechtsausweis (aber keinesfalls auf den Stimmzettel) schreiben und diesen anschliessend unterzeichnen.
Brieflich
Seit 1994 besteht im Kanton Zürich die Möglichkeit zur erleichterten brieflichen Stimmabgabe, wie Sie sie heute kennen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
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Stimmzettel ausfüllen
Füllen Sie die Stimmzettel aus und legen Sie diese in das Stimmzettelkuvert mit den Löchern. Verschliessen Sie dieses.
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Datum prüfen
Vergewissern Sie sich, dass die briefliche Stimmabgabe zeitlich noch möglich ist. Das letztmögliche Datum für die Aufgabe bei der Post finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Falls es bereits zu spät ist, können Sie Ihr Antwortkuvert direkt in den Gemeindebriefkasten werfen oder an der Urne abstimmen.
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Stimmrechtsausweis unterschreiben
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, sodass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster lesbar ist.
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Antwortkuvert verschicken
Verschliessen Sie das bereits vorfrankierte Antwortkuvert und werfen Sie es in einen Briefkasten der Post.
Urne
Sie können Ihre Stimme auch direkt an der Urne abgeben. Das ist am Abstimmungssonntag, aber auch vorzeitig möglich. Informationen zum Standort und zu den Öffnungszeiten der Urne finden Sie auf Ihrem Stimmrechtsausweis.
Vertretung
Sie können sich an der Urne vertreten lassen. Dies müssen Sie auf dem Stimmrechtsausweis vermerken und diesen unterschreiben. Eine stimmberechtigte Person kann dann maximal zwei Personen vertreten.
Stimmunterlagen
Die Stimmunterlagen werden drei bis vier Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind.
Unterlagen nicht erhalten
Sollten Sie drei Wochen vor der Abstimmung Ihre Unterlagen nicht oder nur unvollständig erhalten haben, melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Wohnergemeinde.
Nachbezug bei Umzug
Wenn Sie in den letzten vier Wochen vor einem Urnengang Ihren Wohnsitz wechseln und bestätigen, dass Sie Ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben, können Sie die Stimmunterlagen am neuen Wohnsitz nachbeziehen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.