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Im Kanton Zürich finden viermal jährlich Volksabstimmungen statt. Hinzu kommen Gemeindeversammlungen und eidgenössische und kantonale Wahlen. Hier erfahren Sie alles zu Ihren politischen Rechten und wie Sie davon Gebrauch machen können.
Termine
Kantonale Abstimmungen finden grundsätzlich an den eidgenössischen Terminen statt. Der Bund bietet eine Übersicht über sämtliche beschlossenen Abstimmungstermine.
Zustellung Stimmunterlagen
Stimmberechtigte in der Schweiz erhalten ihre Stimmunterlagen frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin. Sollten Ihre Unterlagen nicht fristgerecht zugestellt werden, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.
Informationen zur Zürcher Demokratie
In der Schweiz gibt es demokratische Mitbestimmungsrechte auf allen drei Staatsebenen, also eidgenössisch, kantonal und kommunal. In der Regel finden Wahlen alle vier Jahre und Abstimmungen vier Mal pro Jahr statt, wobei nicht an jedem Abstimmungstermin über Vorlagen auf allen Ebenen abgestimmt wird. Daneben gibt es Wahlen und Abstimmungen in Zweckverbänden, in denen eine Gemeinde teilnimmt, in überkantonalen Konkordaten oder auf Bezirksebene.
Historisches und Zahlen
Seit der Annahme der Zürcher Kantonsverfassung von 1831 stimmten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich an 574 Sonntagen über weitere 2057 Vorlagen ab. Davon nahmen sie 1380 an, 677 lehnten sie ab. In 28 Fällen entschied das Stimmvolk ausserdem über eine Stichfrage.
Mehr oder weniger deutlich
Die seit 1831 im Kanton Zürich am deutlichsten angenommene Vorlage ist nach wie vor die Kantonsverfassung von 1831 mit 95,92 Prozent Ja-Stimmen-Anteil. Aber auch in diesem Jahrtausend gibt es deutliche Resultate: so zum Beispiel die Verfassungsänderung (neue Prozessgesetze) von 2010, für die 91,63 Prozent der Stimmberechtigten ein Ja in die Urne legten. Im aktuellen Jahrtausend am deutlichsten verworfen wurde die eidgenössische Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» im Jahr 2015. Lediglich 39'739 Personen stimmten dem Volksbegehren zu (10,86 Prozent).
Den verhältnismässig knappsten Ausgang hatte 1971 das obligatorische Referendum zum Gesetz über die Verlegung des Schuljahrbeginns und der Dauer der Schulpflicht. Mit nur 132 Stimmen Unterschied oder 50.02 Prozent Ja-Anteil wurde das Gesetz angenommen und die Schulpflicht im ganzen Kanton auf neun Jahre erhöht.
Frauenstimmrecht
Trotz frühem Mitspracherecht für Teile der Bevölkerung haftete auch der Zürcher Demokratie lange ein Makel an: Frauen blieben die politischen Rechte bis spät ins 20. Jahrhundert verwehrt. In den Jahren 1920, 1954 und 1966 kamen zwar Volksinitiativen zum Frauenstimmrecht zur Abstimmung – alle drei lehnten die stimmberechtigten Zürcher Männer aber ab.
Erst 1969 ermöglichte das Stimmvolk den Gemeinden im Kanton das Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene einzuführen. Innerhalb eines Jahres wurde in 120 Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 95 Prozent der volljährigen – damals noch über 20-jährigen – Zürcherinnen waren kommunal stimm- und wahlberechtigt. Im November 1970 wurde das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen und kantonalen Sachen auf alle volljährigen Zürcherinnen ausgeweitet und nach der gewonnenen Abstimmung über das eidgenössische Frauenstimm- und Wahlrecht vom 7. Februar 1971 herrschte im Kanton Zürich bei der Nationalratswahl vom 31. Oktober 1971 erstmals politische Gleichberechtigung.
Daten finden
Im folgenden Datenkatalog finden Sie verschiedene Datensätze und Publikationen zum Thema Wahlen & Abstimmungen.