Stop hate! Wir helfen bei Hassnachrichten
Sie wurden Ziel von Hassnachrichten? Hier bekommen Sie Hilfe.
Dieser Online-Service richtet sich an Personen im Kanton Zürich, die in ein politisches Amt auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene gewählt wurden, oder für ein solches kandidieren.
Haben Sie per Post, über Social Media, Mail oder Messenger Hassnachrichten erhalten? Wurden Sie darin von anderen Personen wegen Ihres Aussehens, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihrer Religionszugehörigkeit oder aus anderen Gründen angegriffen? Lassen Sie sich dadurch nicht von Ihrem politischen Engagement abbringen – unsere Gesellschaft und unsere Demokratie sind auf Menschen wie Sie angewiesen!
Wir würden Ihnen daher in dieser Situation gerne helfen. Im Rahmen des Pilotprojekts «Stop hate!» übernehmen wir für Sie die Kosten für die juristische Bearbeitung der Hassnachricht (pro Fall zehn Stunden anwaltliche Beratung zum Tarif für amtliche Mandate).
Und so können Sie unser Angebot in Anspruch nehmen:
- Über das untenstehende Formular können Sie bei der Direktion der Justiz und des Innern eine Kostengutsprache beantragen.
- Anschliessend erhalten Sie Kontakte zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, welche sich um Ihren Fall kümmern werden.
- Diese beurteilen die Hasszuschrift im Hinblick darauf, ob diese strafrechtlich relevant ist. Konkret geht es darum, ob die Nachrichten die Tatbestände der Diskriminierung (Art. 261bis StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB) oder sonstige Straftatbestände erfüllen.
- Falls die juristische Fachperson die Voraussetzungen für einen solchen Tatbestand gegeben sieht, können Sie entscheiden, ob gegen die Urheberin oder den Urheber der Hassnachricht Anzeige erstattet werden soll. Ob einer der genannten Tatbestände tatsächlich erfüllt ist, kann abschliessend nur ein Gericht entscheiden. Die Kosten für die Anzeige wären durch die Kostengutsprache der Direktion der Justiz und des Innern gedeckt.
- Falls der Anwalt oder die Anwältin zum Schluss kommt, dass ein Strafverfahren chancenlos ist und sich eine Anzeige daher nicht lohnt, werden Sie gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Zudem stellt die Direktion der Justiz und des Innern Textbausteine für eine geeignete Reaktion zur Verfügung. Zivilrechtliche Schritte werden durch den Pilot «Stop hate!» nicht finanziert.
- Sobald die juristische Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommen Sie eine Honorarrechnung seitens der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts. Leiten Sie diese an folgende Mail-Adresse weiter:
stop-hate@ji.zh.ch
Pro Fall decken die Kostengutsprachen den finanziellen Aufwand für zehn Stunden anwaltlicher Beratung zum Tarif für amtliche Mandate. In begründeten Fällen auch mehr als zehn Stunden.
Es handelt sich bei «Stop hate!» um einen Pilotversuch. Daher ist das Angebot auf Hassnachrichten aus dem Zeitraum von Anfang September bis Ende Dezember 2023 beschränkt. Pro Person genehmigt die Direktion der Justiz und des Innern maximal drei Kostengutsprachen. Nach Abschluss der Pilotphase entscheidet sich, ob und in welcher Form das Angebot weitergeführt wird.
Damit die juristischen Fachpersonen ihre Beurteilung vornehmen und eine allfällige Anzeige auf ausreichenden Beweisen abstützen können, sollten Sie die Zuschrift folgendermassen dokumentieren:
Hilfe bei Hassnachrichten
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Sichern Sie den Inhalt
Damit die juristischen Fachpersonen den Inhalt der Hassnachrichten beurteilen können, sollten Sie diese unbedingt sichern. Gehen Sie dabei folgendermassen vor:
- Kopieren Sie den Inhalt des gesamten Chatverlaufs, Mailverkehrs, der Posts oder der Diskussion in den Kommentaren wenn möglich in eine Mail.
- Erstellen Sie Screenshots dieser Kommunikation auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone.
- Achten Sie darauf, dass auf den Screenshots der Zeitstempel des Eingangs der Nachricht enthalten ist.
Sobald der Kontakt hergestellt ist, übermitteln Sie diese Dokumentation Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
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Sichern Sie den Absender oder die Absenderin
Unabhängig davon, ob es zur Anzeige kommt oder nicht: Im Idealfall sichern Sie auch den Namen, die Mail-Adresse oder das Social-Media-Profil, von dem aus der Inhalt abgesetzt wurde.
Falls die Person sich hinter einem Pseudonym versteckt, kann auch dieses nützlich sein, um bei strafrechtlich relevanten Hassnachrichten die wahre Identität dahinter ausfindig zu machen. Fügen Sie in Ihrer Dokumentation zuhanden Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts wenn möglich folgende Informationen ein:
- Profilname der Absenderin oder des Absenders auf Social Media (am besten schon im Screenshot aus Schritt 1 enthalten)
- Die Mail-Adresse (falls Sie per Mail angegangen wurden, aber auch, falls eine Mail-Adresse dem Social-Media-Profil hinterlegt ist)
- Den Klarnamen der Absenderin oder des Absenders
Speichern Sie auch diese Informationen zusammen mit den Inhalten aus Schritt 1 in einem Ordner auf Ihrem Computer. So haben Sie sie zur Hand, wenn der Kontakt zur juristischen Fachperson erstellt ist.
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Beantragen Sie die Kostengutsprache
Über das nachfolgende Formular können Sie bei der Direktion der Justiz und des Innern eine formlose Kostengutsprache beantragen. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es ab.
Anschliessend erhalten Sie von uns Kontakte zu juristischen Fachpersonen per Mail zugestellt, die sich um Ihren Fall kümmern werden. -
Formular ausfüllen
Kontakt
Direktion der Justiz und des Innern - Abteilung Kommunikation des Generalsekretariats
Pilotprojekt Stop hate!
Postfach
8090 Zürich