Langsamverkehr
Mit diversen Massnahmen soll die Sicherheit von Radfahrenden, zu Fuss Gehenden oder auch weiteren Interessengruppen wie Skatenden stetig verbessert werden.
Inhaltsverzeichnis
Radfahrende
An der Vollendung bzw. Verbesserung des Radwegnetzes im Kanton Zürich wird stetig gearbeitet.
Hierbei ist die Radwegrichtlinie «Anlagen für den leichten Zweiradverkehr des Kantons Zürich» ein wichtiges Hilfsmittel.
Ziel der Richtlinie ist es, Radverkehrsanlagen im Kanton Zürich einheitlich zu projektieren, bauen und signalisieren sowie möglichst benutzerfreundlich und sicher zu betreiben.
Die Richtlinie ist ein bewährtes Arbeitshilfsmittel für die Projektleitenden sowie für externe Ingenieurbüros, Städte und Gemeinden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Zu Fuss Gehende
Die Verbesserung der Sicherheit für zu Fuss Gehende wird durch das Erstellen von Gehwegen und Fussgängerquerungen angestrebt.
Bei Fussgängerquerungen mit Fussgängerstreifen werden die folgenden Typen unterschieden:
- Mit Lichtsignalanlage mit oder ohne Mittelinsel
- Mit Mittelinsel
- Im Bereich eines Mehrzweckstreifens
- Ohne Mittelinsel

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die folgenden Dokumente sollen projektierenden Ingenieurbüros sowie kommunalen und kantonalen Behörden eine praxisnahe Hilfe bei der Projektierung und Ausführung von Fussgängerquerungen mit Fussgängerstreifen sein.