Gesamtinstandsetzung Verwaltungsgebäude Obergericht Zürich

Die Baudirektion Kanton Zürich veranstaltet im Auftrag des Obergerichts des Kantons Zürich eine Planerwahl für die Vergabe der Generalplanerleistungen für die Gesamtinstandsetzung des Verwaltungsgebäudes Obergericht, Florhofgasse 2, Zürich.

Inhaltsverzeichnis

Bauaufgabe

Die Florhofgasse 2 ist ein Zeitzeuge des 18. Jahrhunderts und im Register der überkommunalen Schutzobjekte der kantonalen Denkmalpflege Zürich.
Mit der Gesamtinstandsetzung der Anlage, welche um 1770 vermutlich unter Verantwortung des Baumeisters David Morf als herrschaftlicher Landsitz gebaut wurde, sollen nachhaltige, denkmalpflegerisch adäquate, funktionale und energetische Verbesserungen erreicht werden. Das Gebäude wurde 1978-1980 anlässlich einer Erneuerung das letzte Mal baulich angepasst. Die Fassade, das Dach, Oberflächen im Innern, die sanitären Einrichtungen und die Gebäudetechnik sind entsprechend am Ende Ihres Lebenszyklus angelangt. Die anstehende Gesamtinstandsetzung umfasst folgende Generalplanerleistungen: Zustandsanalyse, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung. Das Ziel ist eine verlängerte Lebensdauer des Gebäudes und des Gartens um weitere 30 bis 50 Jahre.

Verfahren

Gesucht wird ein Team (Generalplaner mit Subplanern) bestehend aus Fachleuten für Planerleistungen in den Bereichen Architektur (Federführung), Baumanagement und Landschaftsarchitektur mit Erfahrung von Instandsetzungen bei denkmalgeschützten Objekten des 18./19. Jahrhunderts. Der Generalplaner soll die Projektierung mit einer hohen architektonischen, denkmalpflegerischen, bautechnischen und organisatorischen Kompetenz durchführen und die Ausführung des Bauvorhabens kosten- und qualitätsbewusst sowie termingerecht realisieren.

Die Bewerbung zur Teilnahme an der selektiven Planerwahl hat gemäss den Angaben in den Submissionsunterlagen zu erfolgen.
Das von den ausgewählten Planern in der 2. Phase einzureichende Angebot beinhaltet die Lösung zweier objektbezogener Aufgabenstellungen sowie eine Offerte zu den anzuwendenden Honorarparametern.
Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikation (1. Phase) wird nicht entschädigt. Alle vollständig und termingerecht beim Hochbauamt eingereichten Angebote (2. Phase) werden mit pauschal Fr. 4’000 (inkl. MWST) pro Eingabe entschädigt.

Teilnahmeberechtigt

Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz, in der EU oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder mit einem Experten nahe verwandt sind oder mit einem solchen in beruflicher Zusammengehörigkeit stehen.

Beurteilungsgremium

Name Beschäftigung/Funktion
David Vogt stv. Kantonsbaumeister, Hochbauamt (Vorsitz)
Thomas Vogel stv. Generalsekretär, Obergericht
Roger Strub stv. Abteilungsleiter, Kantonale Denkmalpflege, Amt für Raumentwicklung
David Merz Beer Merz Architekt:innen SIA BSA

Termine

Termin Frist
Ausschreibung Freitag, 2. Dezember 2022
Eingabe der Bewerbung (1. Phase) bis Mittwoch, 18. Januar 2023, 16.00 Uhr am Eingabeort    
Eingabe des Angebots  (2. Phase)
bis Freitag, 24. März 2023, 16.00 Uhr am Eingabeort
Präsentation und Planerauswahl Montag, 4. April 2023

Downloads

Hinweis

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Kontakt

Hochbauamt

Adresse

Stampfenbachstrasse 110
8090 Zürich
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