Plangenehmigung
Das Plangenehmigungsverfahren bezweckt, dass die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz bereits in der Planungsphase erfüllt werden.
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Zum Thema
Das Plangenehmigungsverfahren findet bei industriellen Betrieben Anwendung. Als industrielle Betriebe im Sinne des Gesetzes gelten Betriebe, sofern
- die Arbeitsweise durch technische Einrichtungen oder
- die Arbeitsweise wesentlich durch automatisierte Verfahren bestimmt wird, oder
- Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Bei der Plangenehmigung wird überprüft, ob das geplante Bauvorhaben den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen entspricht. Falls notwendig, enthält die Planbegutachtung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.
Während der Projekt-Abnahme wird überprüft, ob Bau und Einrichtung des Betriebes den Vorschriften entsprechen. Es handelt sich somit um ein äusserst wirksames Mittel für präventiven Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Kostenintensive Anpassungen können vermieden werden.
Für ein Plangenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Formular Gewerbe und Industrie
- Situationsplan / Katasterplan
- Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und evtl. Detailpläne
- Lärmgutachten (bei Lärmemissionen) soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über spezielle Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layout Pläne
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Amt für Wirtschaft und Arbeit - Arbeitsinspektorat
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